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Autor Thema: Versorger verweigert Gas  (Gelesen 8885 mal)

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Offline sonnenschein79

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Versorger verweigert Gas
« am: 21. Juli 2014, 09:19:37 »
Hallo zusammen,

ich hab am Wochenende etwas ziemlich schockierendes erfahren und brauche mal einen Rat.
Folgendes: Eine Freundin von mir bekommt vom Versorger kein Gas, da ihr EX während der Ehe die Abschläge nicht bezahlt hat.
Die beiden hatten einen Ehevertrag, aus dem eindeutig hervorgeht, das jeweils der andere nicht für die Schulden  aufkommt ( auch nicht für die während der Ehe) der Ehevertrag wurde wie es sich gehört über einen Rechtsanwalt & Notar aufgesetzt und beglaubigt.
Nach der Scheidung ist meine Freundin in ein anderes Haus gezogen und hatte sich beim Versorger angemeldet. Nach ca 4 Wochen bekam sie ein Schreiben, das sie kein Gas bekommt, da noch eine Rechnung offen wäre. Sie war etwas überrascht und hat sich erstmal die besagte Rechnung angefordert.
Sie hatte dann dem Versorger klar gemacht hat das ihr EX Mann ist, hat das Scheidungsurteil mitgeschickt, den Ehevertrag, eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt. das ihr EX nicht bei ihr gemeldet ist & eine Bescheinigung vom Vermieter das ihr EX dort nicht wohnt.
Lange Zeit kam nichts von dem Versorger, dann aber wieder ein Schreiben mit Ablehnung.
Der Versorger läßt sich auch nicht auf eine Kautionszahlung oder ähnliches ein.

Sie ist jetzt 3 Jahre ohne Gas, heißen tut sie mit einem Ofen ( keine Ahnung wie ich das die ganzen Jahre nicht bemerken konnte)
Als Anmerkung (weiß nicht ob es wichtig ist) sie ist in einem festen Arbeitsverhältnis!

Hat jemand eine Idee was man machen kann?

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #1 am: 21. Juli 2014, 10:40:51 »
Falls es sich um die leitungsgebundene Gasversorgung handeln sollte, ist nicht ersichtlich, warum sich frau mit dem Anliegen der Belieferung an den Versorger wendet, der meint, wegen Zahlungsrückständen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben zu können. Auch frau kann Gas leitungsgebunden schließlich auch von vielen anderen Lieferanten beziehen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass frau an der früheren Abnahmestelle Vertragspartner des Versorgers war und aus diesem Grunde selbst für den dort entstandenen Verbrauch haftet, wobei eine fällige Grundversorger- Forderung ihr gegenüber deshalb gem. § 17 GasGVV eine an sie gerichtete Rechnung voraussetzt. Eine in das Güterrechtsregister eingetragene oder dem Versorger bekannte Regelung könnte dann im Sinne der §§ 1357 II, 1412 BGB sogar bewirken, dass ihr Ex nicht für die alten Gasschulden haftet.   

Offline khh

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #2 am: 21. Juli 2014, 13:32:48 »
... Nach der Scheidung ist meine Freundin in ein anderes Haus gezogen und hatte sich beim Versorger angemeldet. Nach ca 4 Wochen bekam sie ein Schreiben, das sie kein Gas bekommt, da noch eine Rechnung offen wäre. Sie war etwas überrascht und hat sich erstmal die besagte Rechnung angefordert. ...

@sonnenschein79, war denn die besagte Rechnung an Ihre Freundin gerichtet (oder an den "EX") ?
Aus welchem Jahr stammt die Rechnung und beinhaltet diese Forderungen ausschließlich aus dem betreffenden Jahr oder auch aus vorangegangenen Jahren ?

Dieses sollte schon geklärt sein, da der örtliche Grundversorger berechtigte Forderungen kaum auf sich beruhen lassen wird !!

Das akute Problem, nämlich derzeit keine Gasbelieferung, kann sicherlich durch den Abschluss eines Vertrages
mit einem anderen Versorger  - z.B. über www.verivox.de -  kurzfristig gelöst werden (aber die wenig seriösen sogen. "Billiganbieter" meiden !  -  siehe diverse Warnungen hier im Forum).

Gruß, khh


Nachtrag:
Wenn die Gasheizung tatsächlich 3 Jahre nicht gelaufen ist, dann sollte die Wiederinbetriebnahme aus Sicherheits- und Effizienzgründen besser erst nach vorheriger Wartung durch einen Fachbetrieb erfolgen (siehe auch diesbzgl. mietvertragliche Pflichten).
« Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 16:52:04 von khh »
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Offline sonnenschein79

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #3 am: 21. Juli 2014, 20:35:04 »
Danke für die Antworten.

Ich hab mir heute mal die Unterlagen angeguckt! Und der damalige Vertragspartner war definitiv ihr EX und nicht sie!
Es gibt auch keine Rechnung / Mahnung die an meine Freundin direkt gerichtet wurde, immer nur an ihn! Es gibt auch keinen Titel auf die Forderung!
Donnerstag kommt eine Firma und guckt die Heizung erstmal durch!

Offline khh

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #4 am: 21. Juli 2014, 20:45:59 »
... Aus welchem Jahr stammt die Rechnung und beinhaltet diese Forderungen ausschließlich aus dem betreffenden Jahr oder auch aus vorangegangenen Jahren ? ...

Und was ist damit? Möglicherweise sind die (behaupteten) Forderungen längst verjährt und man muss
sich damit nicht mehr großartig befassen!

Wenn Tipps für die Versorgerwahl gewünscht werden, dann melden Sie sich.
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Offline sonnenschein79

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #5 am: 22. Juli 2014, 08:08:58 »
Die Rechnungen sind aus 2008-2009

Offline RR-E-ft

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #6 am: 22. Juli 2014, 10:36:03 »
Wenn eine vom gesetzlichen Güterstand abweichende Vereinbarung weder dem Versorger bekannt noch im Güterrechtsregister eingetragen war, so könnten gem. §§ 1357, 1412 BGB beide Ehegatten als Gesamtschuldner gehaftet haben mit der Folge, dass der Versorger den Verbrauch gem. § 421 BGB von dem einen oder dem anderen oder von beiden als Gesamtschuldner verlangen konnte. Verjährung konnte im Grundversorgungsfall wegen der in § 17 GasGVV geregelten Fälligkeit wohl nur demjenigen gegenüber eintreten, dem eine entsprechende Verbrauchsabrechnung zugegangen war. Bei gesamtschuldnerisch haftenden Ehegatten könnte die Forderung womöglich gegenüber einem verjährt sein, gegenüber dem anderen nicht. 

Offline khh

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #7 am: 22. Juli 2014, 11:39:15 »
Wenn eine vom gesetzlichen Güterstand abweichende Vereinbarung weder dem Versorger bekannt noch im Güterrechtsregister eingetragen war ...

Das ist den Beiträgen von @sonnenschein79 ja leider nicht zu entnehmen.

... Nach der Scheidung ist meine Freundin in ein anderes Haus gezogen und hatte sich beim Versorger angemeldet. Nach ca 4 Wochen bekam sie ein Schreiben, das sie kein Gas bekommt, da noch eine Rechnung offen wäre. Sie war etwas überrascht und hat sich erstmal die besagte Rechnung angefordert. ...

@RR-E-ft,

kann spätestens ein solches Schreiben und die nachfolgende Rechnungsübersendung den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist mit Ablauf des Kalender-Jahres auslösen ?

Gruß, khh


Nachtrag:
Der von RR-E-ft in Antwort #6 aufgezeigte rechtliche Sachverhalt bzgl. Verjährung von Versorger-Forderungen
ist ja ein erschreckender Aspekt für Verbraucher bzw. für deren Ehepartner, die selbst nicht Vertragspartner des Versorgers waren/sind.
Ist wirklich damit zu rechnen, dass Versorger mit dieser Argumentation für den ursprünglichen Schuldner bereits verjährte Altforderungen gegenüber dem Ehepartner geltend machen und diese auch rechtlich durchsetzen ???
« Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 13:00:27 von khh »
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Offline RR-E-ft

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Re: Versorger verweigert Gas
« Antwort #8 am: 22. Juli 2014, 13:30:38 »

Der von RR-E-ft in Antwort #6 aufgezeigte rechtliche Sachverhalt bzgl. Verjährung von Versorger-Forderungen
ist ja ein erschreckender Aspekt für Verbraucher bzw. für deren Ehepartner, die selbst nicht Vertragspartner des Versorgers waren/sind.

§ 1357 BGB hat nicht etwa nur zu Folge, dass ein Ehegatte für bestimmte Schulden seines Ehepartners mithaftet, vielmehr werden bei den Geschäften zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs des ehelichen Haushalts beide Ehegatten zugleich berechtigt und verpflichtet, sind folglich beide Gläubiger (Gesamtgläubiger) und Schuldner (Gesamtschuldner) aus einem entsprechenden Schuldverhältnis wie einem Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung, was auch zur Folge hat, dass der Versorger einen solchen Energielieferungsvertrag nur einheitlich gegenüber beiden Ehegatten kündigen kann, was voraussetzt, dass beiden eine entsprechende Erklärung des Versorgers zugeht.

§ 425 Abs. 2 BGB macht deutlich, dass für jeden einzelnen Gesamtschuldner die Verjährung gesondert zu betrachten ist (wie auch der Verzug nach Fälligkeit).   
« Letzte Änderung: 22. Juli 2014, 13:45:37 von RR-E-ft »

 

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