Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Komm ich noch aus dem Vertrag raus?

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findus14472:
Das mit der Nichtüberweisung habe ich durchgezogen. (Siehe: Beendigung des Abschlageinzugs durch " immergrün"). Aber bitte beachten, die Verpflichtung zur Überweisung nach Kündigung wurde inzwischen in die  AGB  aufgenommen!  Die Vertragskündigung folgte postwendent. Nun stehe ich unmittelbar vor der Anrufung der Schlichtungsstelle. Ich glaube aber, dass ich ganz gute Karten habe.
Hier kundzutun etwas nicht erhalten zu haben halte ich für keine gute Idee, da dieses Forum die Lieblingslektüre der Almados ist.

bolli:

--- Zitat von: findus14472 am 07. August 2014, 10:59:25 ---Aber bitte beachten, die Verpflichtung zur Überweisung nach Kündigung wurde inzwischen in die  AGB  aufgenommen! 
--- Ende Zitat ---
Diese Regelung gilt aber nur für Verträge, in denen DIESE AGB bereits enthalten waren. Eine nachträgliche AGB-Änderung OHNE Ihre Zustimmung dürfte nicht wirksamn sein.
Des weiteren halte ich eine Erhebung der 2,- € Gebühren für eine Umstellung, die VOM ANBIETER veranlasst wurde, auch für fragwürdig. Ich bezweifele, dass diese Gebühr in dem Fall einer rechtlichen Überprüfung standhält.


--- Zitat von: findus14472 am 07. August 2014, 10:59:25 ---Hier kundzutun etwas nicht erhalten zu haben halte ich für keine gute Idee, da dieses Forum die Lieblingslektüre der Almados ist.

--- Ende Zitat ---
Es ist letztlich in dem Fall egal, was man erhalten hat und was nicht. Fraglich ist, was vertraglich vereibart und somit rechtens ist. Insofern würde ich denen weiterhin den Lastschrfteinzug in Höhe der vereinbarten Abschläge gestatten 8sie dazu auffordern) und Ihnen das schriftlich per Einschreiben-Einwurf mitteilen (falls, entgegen meiner Erwartungen, Mitchel doch schon die neuen AGB haben sollte, würde ich die 2,- € Gebühren bestreiten und dann manuell überweisen).
Erfahrungsgemäß ziehen die aber nicht ein sondern schicken ne Mahnung und dann das Inkasso. Dann denen ebenfalls die Mitteilung EINMAL schicken und gut ist.

mitchel:
So es gibt wieder News:
Wie bereits khh schon vermutet, kam nun eine Mahnung per Email, da ich selbstverständlich Anfang Oktober nicht den 12. Abschlag bezahlt habe. 
Soll ich auf diese Mahnung überhaut reagieren oder einfach ignorieren, da bereits sämtliche Kosten über die 11 Abschlagsrechnungen geleistet wurden? Ich möchte eigentlich ungern wieder ein Einschreiben verfassen, wo Kosten für mich entstehen zumal ich zeitnah eh meinen Zählerstand per Einschreiben mitteilen muss.


P.S. Ich sehe gerade ich haben oben geschrieben, dass mein Vertrag ab 01.10.13 läuft. Diese Info ist nicht korrekt. Er hat Mitte Oktober 13 begonnen.

khh:

--- Zitat von: mitchel am 09. Oktober 2014, 10:25:23 ---P.S. Ich sehe gerade ich haben oben geschrieben, dass mein Vertrag ab 01.10.13 läuft. Diese Info ist nicht korrekt. Er hat Mitte Oktober 13 begonnen.
--- Ende Zitat ---

Dann würde ich umgehend prüfen, ob im Oktober 13 überhaupt ein Abschlag abgebucht wurde und mit dem Abschlag September 14 tatsächlich bereits 11 Abschläge gezahlt sind.

Wenn Letzteres der Fall ist, dann reicht auf die Email-Mahnung allemal ein kurzer entsprechender Widerspruch ebenfalls per Email.

mitchel:
So ich habe alles noch einmal geprüft und natürlich war die Mahnung unberechtigt. Dies habe ich sehr deutlich per Email an Almado formuliert und sogar innerhalb von kurzer Zeit eine Rückmeldung per Email erhalten, dass mein Kontostand ausgeglichen sei (0,00€).

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