Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Komm ich noch aus dem Vertrag raus?
mitchel:
Hallo,
ich habe folgenden Fall mit Almado:
Ende August 2013 habe ich über check24.de bei Almado einen Vertrag abgeschlossen.
Lieferbeginn war der 01.10.13
Vertragsart: Bonus 12, Mindestlieferzeit 1 Jahr für den Erhalt des 25% Bonus
Ich habe bis jetzt den Vertrag noch nicht gekündigt, da ich bis ich im Internet auf die dubiosen Vorgehensweisen von almado gestoßen bin davon ausgegangen bin, dass der Vertrag am 01.10 begonnen hat.
Nun greifen bei mir wohl die neuere AGB ab 01.08.13 wo der Vertrag mit Bestätigung von Almado (also Ende August) beginnt.
Gibt es noch eine Möglichkeit aus dem Vertrag nach einem Jahr raus zu kommen?
Vielen Dank.
khh:
--- Zitat von: mitchel am 17. Juli 2014, 11:53:13 ---... Ende August 2013 habe ich über check24.de bei Almado einen Vertrag abgeschlossen. Lieferbeginn war der 01.10.13. Vertragsart: Bonus 12, Mindestlieferzeit 1 Jahr für den Erhalt des 25% Bonus
Ich habe bis jetzt den Vertrag noch nicht gekündigt, da ich ... davon ausgegangen bin, dass der Vertrag am 01.10 begonnen hat. Nun greifen bei mir wohl die neuere AGB ab 01.08.13 wo der Vertrag mit Bestätigung von Almado (also Ende August) beginnt.
Gibt es noch eine Möglichkeit aus dem Vertrag nach einem Jahr raus zu kommen? ...
--- Ende Zitat ---
Was steht denn in den von almado/365AG zum Zeitpunkt Ihres Lieferauftrages verwendeten AGB:
1. in Ziff. 2. Abs. 1 (?) bzgl. " Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn" ? - bitte wörtlich zitieren !
und
2. in Ziff. 4. (?) bzgl. "Laufzeit, ordentliche Kündigung des Vertrags" zur Kündigungsfrist Tarif 'Bonus 12' ?
mitchel:
Hallo khh
Bezüglich der AGB war es schon die neue Version:
Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Energieversorgers zustande. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), die Auftragseingangsbestätigung sowie die Vertragsbestätigung des Energieversorgers. Der verbindliche Liefertermin wird dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt.
...mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit...
khh:
--- Zitat von: mitchel am 17. Juli 2014, 14:19:12 ---Bezüglich der AGB war es schon die neue Version: ...
--- Ende Zitat ---
Dann ist soweit doch alles OK: Nach Kaufrecht kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande (vgl. §§ 145 ff BGB). "Vertrag kommt ... zustande" ist aber NICHT = "Vertrag ... beginnt"! Ihr Vertrag kam mit der Annahmeerklärung des Versorgers zustande und begann zum mitgeteilten Liefertermin (vgl. "Aufschiebende Bedingung" § 158 BGB).
Kündigen Sie umgehend per Einschreiben (Rückschein oder Einwurf) mit der Formulierung "zum Ablauf des 1. Lieferjahres am 30.09.2014" und verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung mit Fristsetzung 14 Tage. Kündigen Sie an, dass Sie zu gegebener Zeit den Zählerstand per 30.09./24 h selbst ablesen und almado sowie dem Netzbetreiber mitteilen werden (Tipp: verwenden Sie bei der Zählerstandsmitteilung an almado/365AG den gestern vom User @LearPilot eingestellten "Muster-Text" :)!).
Frage: Sind Ihnen die zu erwartenden und hier im Forum nachzulesenden "Machenschaften" (bspw. Einstellung des Lastschrifteinzugs, Forderung eines 12. Abschlags usw. nebst zweckmäßiger Reaktion) bekannt, die almado/365AG womöglich anwendet, um u.a. den Bonus vorzuenthalten ?
Und meiden Sie künftig die sogen. "Billiganbieter", bei denen nur Probleme zu erwarten sind (auch das ist im Forum umfangreich nachzulesen) !
Nachtrag:
Eine Zustellung des Kündigungsschreibens und/oder des empfohlenen Begleitschreibens zur Zählerstands-mitteilung durch einen Gerichtsvollzieher ist zwar der sicherste Zustellungsnachweis, m. E. aber doch wohl etwas "überzogen" (ein Einschreiben tut es normalerweise auch) ;).
userD0012:
--- Zitat von: khh am 17. Juli 2014, 15:08:14 ---Nachtrag:
Eine Zustellung des Kündigungsschreibens und/oder des empfohlenen Begleitschreibens zur Zählerstands-mitteilung durch einen Gerichtsvollzieher ist zwar der sicherste Zustellungsnachweis, m. E. aber doch wohl etwas "überzogen" (ein Einschreiben tut es normalerweise auch) ;).
--- Ende Zitat ---
Normalerweise ja, aber was ist bei Almado schon "normal". ;)
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