Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle) bei fehlender Abrechnung

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userD0012:
So, die Schlichtungsstelle hat den Antrag angenommen und ein Aktenzeichen angelegt. Der Spaß beginnt also jetzt.  ;D  Almado wurde von der Schlichtungsstelle aufgefordert, auf mein Anliegen zu reagieren und hat nun 3 Wochen Zeit.

Wenn ich das in der Kostenordnung der Schlichtungsstelle Energie richtig sehe, kostet das Almado jetzt schon mal pauschal 100 EUR.   8)  Also an mir verdienen die schon damit keinen einzigen Cent mehr...wie man so dumm sein kann, und trotz massiver Androhungen des Schlichtungsverfahrens eine derart beharrliche Ignoranz an den Tag legen und damit sehenden Auges in den sicheren, wirtschaftlichen Verlust rennen kann, erschließt sich mir nicht.

userD0012:
Na sieh mal einer an...um 21:30 Uhr abends am Tag der Verfahrenseröffnung und Nachfrage durch die Schlichtungsstelle trudelt doch tatsächlich wie von Geisterhand eine Schlussrechnung in meinem E-Mail-Postfach ein...ein Schelm, wer Böses dabei denkt...  ::)

So sieht das gute Stück aus (Anklicken zum Vergrößern):





Abschläge sind korrekt erfasst, Zählerstände sind korrekt erfasst...rechnen wir doch mal den Bonus nach. Gesamtbetrag netto sind 461,34 EUR...ein Viertel davon (= 25%) Bonus macht 115,34 EUR netto...erwischt!!  8)  War ja klar, dass man es mit solch billigen Tricks versucht.

Hier meine Antwort darauf:


--- Zitat ---Vertragsnummer: XXXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche der zugesandten Rechnung ausdrücklich. Die von Ihnen berechnete Gutschrift in Höhe von 90,7563 EUR netto entspricht nicht dem vertraglich vereinbarten Bonus in Höhe von 25% auf die Rechnungssumme. Der korrekte Bonusbetrag beläuft sich auf 25% x 461,34 EUR = 115,34 EUR netto (= 137,25 EUR brutto).

Ich bitte um umgehende Korrektur der Rechnung.

Ich widerspreche außerdem den von Ihnen veranschlagten Zahlungsmodalitäten und der unangemessenen Zahlungsfrist von 3 Wochen. Wie Sie meinem Schreiben vom 29.05.2014, das Ihnen per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde, entnehmen können, setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen nach Erhalt der korrigierten Rechnung für eine Auszahlung des Guthabens per Überweisung. Verwenden Sie dazu bitte die Ihnen bekannte Bankverbindung. Eine Zahlung per Verrechnungsscheck nach 3 Wochen ist eine Zumutung angesichts der bereits deutlich verspäteten Rechnungsstellung und ist daher nicht akzeptabel.

Bitte beachten Sie, dass ich das laufende Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie erst nach Erhalt der korrigierten Rechnung und Eingang des korrekten Erstattungsbetrags auf meinem Konto einstellen werde.


Mit freundlichen Grüßen


--- Ende Zitat ---

Schauen wir doch mal, was unsere Freunde dazu sagen...  ::)

khh:

--- Zitat von: LearPilot am 17. Juli 2014, 22:07:29 ---... rechnen wir doch mal den Bonus nach. Gesamtbetrag netto sind 461,34 EUR...ein Viertel davon (= 25%) Bonus macht 115,34 EUR netto ...
--- Ende Zitat ---

@LearPilot,

womöglich ist Ihre Berechnung auch nicht ganz richtig :-\ ? Ziff. 9 Abs. 2 der aktuellen almado-AGB lautet jedenfalls

--- Zitat ---... Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. ...
--- Ende Zitat ---
[Hervorhebung durch khh]

Die Arbeitspreis-Erhöhung ab dem 01.01.2014 bleibt demnach unberücksichtigt. Hatten Sie eventuell bei Vertrags-abschluss auch einen geringeren Jahresverbrauch als 1.956,9 kWh angegeben? Oder lautet die Bonus-Klausel der für Ihren Vertrag geltenden älteren AGB vllt. anders?

Gruß, khh

Nachtrag:
Interessant ist, dass das Jahr bei der Grundpreisberechnung nur 11,9 Monate hat ;D .  Im Gegensatz zu almado-Energy rechnen meine Versorger da immer exakt 365 Tage ab.

userD0012:
Hallo khh,

danke für den Tipp, aber die für mich bei Vertragsschluss gültigen AGB (die ich natürlich damals abgespeichert habe, aber hier aus Urheberrechtsgründen nicht einstellen kann, um keine Angriffsfläche für Almado zu bieten), lauten in diesem Punkt wie folgt:


--- Zitat ---9. (2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus
maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus
wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei
Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
--- Ende Zitat ---

Die Klausel, dass der Bonus nur "auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis" entfällt, existiert bei mir also nicht. Der bei Vertragsschluss angegebene Jahresverbrauch beträgt bei mir mit 2.800 kWh ebenfalls weitaus mehr, als ich tatsächlich verbraucht habe. Somit greift auch dieser Passus bei mir nicht.

Eine Vermutung von mir war zunächst, dass man abstruserweise versucht, den Bonus auf den Arbeitspreis zu beschränken. Doch auch daraus ist die von Almado berechnete Zahl nicht nachvollziehbar abzuleiten. Sogar unter der von Ihnen geäußerten Annahme, dass die Arbeitspreisänderung nicht berücksichtigt wurde, kommt man lediglich auf einen ähnlichen Betrag von 90,36 EUR [= 25% x (1126,6 kWh + 830,3 kWh) x 0,184706 Ct/kWh]. Eine solche Beschränkung auf den Arbeitspreis würde zudem jeder vertraglichen und AGB-Grundlage entbehren, denn eine solche Einschränkung ist an keiner Stelle formuliert.

userD0012:
Aktueller Stand: Die Schlichtungsstelle hat mich informiert, dass Almado eine Einstellung des Verfahrens beantragt, weil man angeblich meiner Beschwerde abgeholfen hätte. Ich habe der Schlichtungsstelle natürlich sofort mitgeteilt, dass ich den Beschwerdeantrag NICHT zurücknehme, weil die Rechnung fehlerhaft ist und ich keinesfalls mit der Zahlungsmodalität einverstanden bin.

Die Korrespondenz mit Almado habe ich entsprechend angehangen. Schauen wir mal, was weiter passiert.

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