Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle) bei fehlender Abrechnung
userD0012:
Kurzes Update:
Es herrscht Funkstille und mein Widerspruch gegen die Rechnung wird offensichtlich völlig ignoriert. In 10 Tagen läuft die dreiwöchige Abhilfefrist ab, die Almado seitens der Schlichtungsstelle gewährt wurde (Verfahrensphase 1). Von da an wird sich dann die Schlichtungsstelle aktiv einbringen (Verfahrensphase 2) und die aktuell fällige Gebühr für das Schlichtungsverfahren, die durch Almado zu tragen ist, wird sich von den jetzigen 100 EUR entsprechend weiter erhöhen, was sehr erfreulich ist.
Sollte ein Scheck eintrudeln zu der fehlerhaften Rechnung mit zu niedrigem Bonus, werde ich den natürlich trotzdem erstmal einlösen, um die "Schäfchen ins Trockene" zu bringen. Die Verbraucherzentrale NRW hat ja gegen Almado feststellen lassen, dass durch die Scheckeinlösung keinesfalls weitergehende Ansprüche abgegolten sind, wie Almado das gerne hätte, somit gehe ich da kein Risiko ein.
userD0012:
So, es gibt News: Heute war der Verrechnungsscheck über das fehlerhaft berechnete Guthaben in Höhe von 351,00 EUR im Briefkasten. Als hätte ich es geahnt...
Das ging erstaunlich schnell, wenn man bedenkt, dass andere Leute 6 Wochen auf ihren Scheck warten. Offensichtlich hat man hier nach Einschaltung der Schlichtungsstelle versucht, mich schnell mundtot zu machen.
Ich werde den Scheck morgen sofort einlösen, um die 351,00 EUR schon einmal zu sichern, denn der Laden wird sicherlich bald insolvent sein. Das Schlichtungsverfahren lasse ich weiterlaufen, bis ich den fehlenden Restbetrag (Restbonus) in Höhe von 29,25 EUR auch noch erhalten habe.
userD0012:
So, der Scheck ist gutgeschrieben. Damit sind knapp 90% der offenen Forderung an Almado erledigt. Damit lebt es sich schon mal deutlich entspannter. ;) Jetzt lasse ich in Ruhe das Schlichtungsverfahren für die fehlenden 29,25 EUR weiterlaufen.
In einer Woche läuft die Abhilfefrist für Almado ab, dann klingelt es wieder kräftig in der Kasse der Schlichtungsstelle für die nächste Verfahrensphase... 8)
Statt 380,25 EUR koste ich Almado jetzt also definitiv schon mindestens 351,00 EUR plus 100,00 EUR Gebühr für Verfahrensphase 1 bei der Schlichtungsstelle, also 451,00 EUR. Nach Ablauf der kommenden 7 Tage werden es sogar schon mindestens 651,00 EUR sein (300,00 EUR Pauschale für Verfahrensphase 2). Almado geht also so richtig schön baden gegen mich mit dem Abzockversuch... ;D Und das für 29,25 EUR...da fasst man sich an den Kopf...
Eni:
@LearPilot
Glückwunsch! Jedem, der jetzt noch sein Geld zurückbekommt, kann man nur gratulieren.
Hier ist es das Gleiche. Finanziell war eigentlich schon alles klar, aber immergrün hat nach wie vor den Abrechnungszeitraum nicht eingehalten und auch auf der 3. Korrekturrechnung einen überhöhten zukünftigen Abschlag aufgeführt. Nun geht hier das Schlichtungsverfahren auch weiter. Das hätten sie sich wirklich sparen können.
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Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. Gesendet natürlich wie immer an die Hausanschrift, aber landet bei denen wohl trotzdem immer im Postfach. Nur bisher war es dann auch am Tag der Ankunft abgeholt. Derzeit lassen sie ihre Post wohl lieber liegen... :o
userD0012:
--- Zitat von: Eni am 31. Juli 2014, 22:52:53 ---Glückwunsch! Jedem, der jetzt noch sein Geld zurückbekommt, kann man nur gratulieren.
--- Ende Zitat ---
Danke sehr. ;) Ich denke auch, dass es mit dem Laden bald vorbei sein wird. (...aus rechtlichen Gründen vom Forenbetreiber bearbeitet...)
--- Zitat von: Eni am 31. Juli 2014, 22:52:53 ---Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. Gesendet natürlich wie immer an die Hausanschrift, aber landet bei denen wohl trotzdem immer im Postfach. Nur bisher war es dann auch am Tag der Ankunft abgeholt. Derzeit lassen sie ihre Post wohl lieber liegen... :o
--- Ende Zitat ---
Deswegen habe ich meine zwei wichtigsten Schreiben (Kündigung und Zählerstandsmitteilung) per Gerichtsvollzieher zugestellt. Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. Der Gerichtsvollzieher verwendet einen Postzustellungsauftrag mit Urkunde. Schreiben und beurkundeter Inhalt gelten damit unzweifelhaft als zugestellt, egal was der Empfänger für Mätzchen veranstaltet. Eine etwaige Zugangsvereitelung geht dann zu Lasten des Empfängers und nicht zu Lasten des Senders.
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