Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle) bei fehlender Abrechnung
userD0012:
Hallo zusammen,
per Gerichtsvollzieher habe ich Almado nach Vertragsende am 27.05.14 schriftlich den Schlusszählerstand und die unmissverständliche Aufforderung zur Abrechnung binnen 6 Wochen zukommen lassen. Wortlaut des Schreibens, siehe angehängtes Bild. Das Schreiben wurde vom Gerichtsvollzieher beurkundet zugestellt, Zustellungsurkunde liegt mir unterschrieben vor.
Daraufhin erhielt ich auch per e-Mail die Bestätigung, dass der Zählerstand zur Kenntnis genommen und verarbeitet worden sei.
Am 01.07.14 habe ich nochmals per e-Mail auf die auslaufende 6-Wochen-Frist für die Abrechnung hingewiesen. Natürlich wurde das komplett ignoriert ohne jegliche Reaktion, so dass mir bis heute keine Endabrechnung vorliegt.
Am 09.07.14, also einen Tag nach Fristablauf, habe ich erneut - rein formal, denn eine Antwort erwarte ich darauf nicht ernsthaft - eine Aufforderung zur Erstellung der Schlussabrechnung mit Androhung des für Almado kostenpflichtigen Schlichtungsverfahrens eingefordert.
Frage: Muss ich jetzt noch 4 Wochen nach dem 09.07.14 warten oder kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen? Was meint ihr?
khh:
--- Zitat von: LearPilot am 16. Juli 2014, 08:33:55 ---... kann ich aufgrund der Tatsache, dass ich bereits im gezeigten Schreiben vom 29.05.14 die 6-Wochen-Frist angemahnt habe (= Inverzugsetzung), sofort die Schlichtungsstelle beauftragen?
--- Ende Zitat ---
Das würde ich so machen. Es kann ja nicht mehr passieren, als dass die Schlichtungsstelle Energie auf eine (erneute) Einhaltung der 4-wöchigen "Abhilfefrist" besteht.
userD0012:
Hallo khh,
ja, du hast Recht, Versuchen kann ich es ja einfach. Ich probiere das mal und berichte hier weiter...
khh:
Vielleicht auch die VZ NRW darüber informieren, dass almado/365AG nach wie vor Schlussrechnungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erstellt.
Jedenfalls hat es den Anschein, dass die erfolgte Abmahnung durch die Verbraucherzentrale bisher wenig
bis gar nicht fruchtet >:( !
userD0012:
Das werde ich der VZ NRW später auch mitteilen. Jetzt habe ich erstmal den Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht. Mal sehen, was passiert. Ich werde meinen Fall hier weiter berichten.
Sinnvoll hat sich jedenfalls die Übermittlung sowohl der Kündigung als auch des Schlusszählerstands per Gerichtsvollzieher erwiesen. Ich kann somit urkundlich beweisen, welche Willenserklärungen ich wann in welchem Wortlaut an Almado gerichtet habe und dass diese dort auch genau so angekommen sind. Die haben also nicht die geringste Chance, mit ihrer Ignoranz durchzukommen oder die Sache einfach still und heimlich auszusitzen.
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