Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Beginn der 4-wöchigen Abhilfefrist (Schlichtungsstelle) bei fehlender Abrechnung

<< < (4/5) > >>

khh:

--- Zitat von: LearPilot am 01. August 2014, 12:08:46 ---
--- Zitat von: Eni am 31. Juli 2014, 22:52:53 ---Mein letztes Einwurfeinschreiben liegt jetzt schon 2 Tage bei denen im Postfach und wird nicht abgeholt. ...

--- Ende Zitat ---

Deswegen habe ich meine zwei wichtigsten Schreiben (Kündigung und Zählerstandsmitteilung) per Gerichtsvollzieher zugestellt. Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. ...
--- Ende Zitat ---

Wie in betreffenden Foren-Threads nachzulesen ist, muss hierzu differenziert werden:
Ein Einschreiben-Einwurf gilt lt. BGH-Rechtsprechung als zugestellt mit dem von der Post dokumentierten 'Einwurf' in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers! Eine Sendungsverfolgung ist online möglich.
Im Gegensatz dazu ist bspw. ein Einschreiben-Rückschein erst mit der Empfangs-Quittierung durch einen Berechtigten zugestellt, was bei Annahmeverweigerung/Nichtabholung nicht erreicht wird oder sich verzögert bei nicht umgehender Abholung.

Eni:

--- Zitat von: LearPilot am 01. August 2014, 12:08:46 ---Das ist nämlich der entscheidende Nachteil bei einem Einschreiben: Wenn es der Empfänger schlichtweg nicht abholt, gilt es nicht automatisch immer als zugestellt. Der Gerichtsvollzieher verwendet einen Postzustellungsauftrag mit Urkunde.

--- Ende Zitat ---

Das Einwurf-Einschreiben gilt aber auch als zugestellt, wenn es beim Empfänger im Postkasten liegt. Daher würde ich das dem Einschreiben-Rückschein immer vorziehen - auch wenn man weitläufig meint, die zweite Variante wäre sicherer. Wenn ich jetzt alle Widersprüche und dann noch Zählerstände mit Gerichtsvollzieher zugestellt hätte, dann hätte ich bei dem Betrag, um den es ging, ja alles "Zurückerkämpfte" für Zustellungskosten ausgegeben. Deren Erstattung muss man ja dann auch erst mal wieder erstreiten und da gehe ich auch davon aus, dass die Kosten für diese Art der Zustellung nicht übernommen werden müssen, da eben nicht unbedingt nötig.

userD0012:
So, es gibt wieder ein paar Neuigkeiten.  8)

Heute habe ich eine Mitteilung von der Schlichtungsstelle erhalten. Diese hat am 21.07.14 mit zweiwöchiger Fristsetzung an Almado eine Stellungnahme zu meinem Rechnungswiderspruch aufgrund des falsch berechneten, zu geringen Bonus gefordert.

Gestern - also wirklich mit Ablauf der gesetzten 14-Tages-Frist seitens der Schlichtungsstelle - hat sich Almado dann bequemt, zu antworten. Es scheint jede Frist um das maximal mögliche Maß gedehnt zu werden bei Almado, Zufall kann das wohl kaum sein...

Jedenfalls erstellt man nun ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Rechnung mit einem Bonusbetrag von 135,43 EUR - weiß der Geier, wie man nun diesen Betrag errechnet hat, denn rechnerisch korrekt wären eigentlich 137,25 EUR...

Aber da ich heute die Spendierhosen anhabe, wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen...  ;D  Sobald der von Almado errechnete Restbonus dann auf meinem Konto eingeht, ist die Nummer für mich durch.

Also ich kann nur sagen, dass die Schlichtungsstelle wirklich Gold wert ist. Die hauen das mit Nachdruck durch.

userD0012:
Ich habe jetzt eine korrigierte Rechnung erhalten, nach der ich nun einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 35,63 EUR per Scheck ausgezahlt kriege.

Sobald der Scheck angekommen und meinem Konto gutgeschrieben ist, ist die Sache für mich erledigt.

Also voraussichtlich Sieg auf ganzer Linie dann. ;) So setzt man sich gegen Almado mit Hilfe der Schlichtungsstelle durch.

userD0012:
Der Scheck ist tatsächlich heute angekommen. Werde ihn am Montag zur Bank bringen.

Man sieht also: Wenn Almado will, ist der Scheckversand binnen 3 Tagen möglich. Der Quatsch mit den drei Wochen im Normalfall ist also gezielte Hinhaltetaktik.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln