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Abzocke ExtraEnergie

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khh:

--- Zitat von: Lasso am 08. Juli 2014, 14:30:48 ---[...]
Stand momentan: ...

Keine gerichtliche Schritte!

Die gehen das Risiko nicht ein, vor Gericht zu ziehen. ...
--- Ende Zitat ---

@Lasso,

ein Gerichtsurteil zu der "Abzock-Praxis" bei den Abschlägen gibt es also bereits (siehe Antwort #9) !

Vielleicht kann das ja mal nützlich für Sie sein :).

Gruß, khh

GPKE-Xperte:

--- Zitat ---Es ist aus meiner Sicht inhaltlich völlig unsinnig, bei der Verbrauchsprognose durch den Neulieferanten den in der Antwort auf Kündigung vom Altlieferanten mitgegebenen Jahresverbrauch eine übergeordnete Bedeutung beizumessen! Was steht den dort für ein gesicherter Wert speziell für Gas, wenn das Vertragsverhältnis zum Altlieferanten nur wenige Wochen oder Monate vielleicht sogar nur im Sommer überdauert hat? Mit dieser Pflichtangabe hat sich die zuständige Arbeitsgruppe beim BDEW etwas Unsinniges ausgedacht, weil es zu fahrlässigem oder mißbräuchlichem Umgangdurch den Neulieferanten geradezu einlädt! Dies trifft um so mehr zu, da die "konkurrierende" Angabe des Netzbetreibers (weil neutral und mit der besseren Datenbasis) verlässlicher ist.
--- Ende Zitat ---

Die Information "Vorjahresverbrauch" wurde übrigens explizit von der Bundesnetzagentur eingebracht und gefordert. Hier hat sich also mitnichten die Arbeitsgruppe beim BDEW selbst etwas ausgedacht... Und auch der Wert "Vorjahresverbrauch" des Altlieferanten hat plausibel und auf ein Jahr bezogen zu sein. Wenn dies nicht der Fall ist, so freut sich die BNetzA über eine entsprechende Missbrauchsanzeige des Lieferanten.

Für die Lieferanten gibt es genau die von khh beschriebenen Vorgaben gemäß EnWG zur Festlegung des Abschlages. Daraus ergibt sich halt genau keine Pflicht des Lieferanten die Höhe der Abschlagswerte anhand der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers festzulegen. Genau dies versuchen aber einige fragwürdige Energielieferanten ihren Kunden so zu verkaufen und somit den "schwarzen Peter" bei überzogenen Abschlagsforderungen dem Netzbetreiber zuzuschieben.

These:
Einen seriösen Energielieferanten erkennt man übrigens auch daran, dass es den Satz des EnWG
--- Zitat ---"Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen"
--- Ende Zitat ---
berücksichtigt.

Lasso:
Neues von EE

Abrechnung bis heute nicht erhalten.
Schlichtungsstelle hab ich nicht eingeschaltet,da ich etwa einen Verbrauch von ca.120 Euro hatte.
Bezahlt hatte ich ja nur die Kaution in Höhe von 140 Euro.Wegen 20 Euro war mir der Aufwand zu hoch.

Mein Kundenkonto wies ein Saldo von 1590 Euro aus.

Wollte dann mal sehen,wie weit die Brüder noch gehen.

Vor 6 Wochen wies ich EE  über ihr Kontaktformular auf das Minus von 1590 Euro hin und bat um Ratenzahlung.

Heute kam ne Mail von EE.

Ihr Schreiben vom:
06.08.2014
Unser Zeichen:
x-xxxxxxxx/xx / xxxxxxx, xxxxx
 
 
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
 
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und teilen mit, dass wir Ihren Ratenzahlungswunsch sehr begrüßen. Allerdings müssen wir Ihnen ebenfalls mitteilen, dass die Forderung höher ist, als von Ihnen angenommen. Da zwischenzeitlich unser dienstleistendes Inkassounternehmen eingeschaltet worden ist, beläuft sich die Gesamtforderung auf 2070,73 Euro inklusive Inkassogebühren.
 
In Anbetracht der Höhe der Forderung und einer möglichst überschaubaren Laufzeit der Ratenzahlung, schlagen wir daher 11 monatliche Raten Zahlungen zu 173,00 Euro sowie eine Schlussrate von 167,73 Euro vor. Zahlbar wären die Raten jeweils zum 1. eines Monats, beginnend am 01.10.2014.
 
Für Ihre Rückantwort haben wir uns den 24.09.2014 notiert. Sofern Ihnen die vorgeschlagenen Zahlungen nicht möglich sind, bitten wir um Unterbreitung eines angemessenen Gegenvorschlags. Nach Ablauf der Frist sind wir gehalten, den Mahnprozess fortzusetzen.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Meiner Meinung ist das ein Betrugsversuch von EE.
Die erstellen keine Abrechnung da ich noch eine Rückzahlung von ca.20 Euro zu erwarten habe.

Die Bitte um Ratenzahlung war natürlich ironisch gemeint.
In meinem Kundenkonto sind keine Einträge mehr vorhanden,alles gelöscht.

Soll ich die Schlichtungsstelle einschalten?
Oder Anzeige wegen Betrug stellen?



khh:

--- Zitat von: Lasso am 09. September 2014, 12:59:11 ---[...]
Vor 6 Wochen wies ich EE über ihr Kontaktformular auf das Minus von 1590 Euro hin und bat um Ratenzahlung. ... Die Bitte um Ratenzahlung war natürlich ironisch gemeint.
[...]
--- Ende Zitat ---

Tja, wer meint, "ironisch" sein zu müssen (und mit der Bitte um Ratenzahlung die Abschlags-Forderung 1.590 € jetzt womöglich anerkannt hat ???), anstatt sich ernsthaft "zu kümmern", darf sich über diese Antwort von EE wohl kaum echauffieren.

Besser wäre es sicherlich gewesen, frühzeitig und mit Fristsetzung eine ordnungsgemäße Schlussrechnung mit dem nachgewiesenen bzw. z.B. vom Netzbetreiber bestätigten Verbrauch bis 22.11.2013 zu verlangen (nötigenfalls mit schnellstmöglicher SE-Einschaltung).

Und was soll eine Strafanzeige bewirken?  -  einen "(versuchten) Betrug" sehe ich jedenfalls eher nicht!

bolli:
@Lasso
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich auf ausschließlich sachliche Kommunikation mit dem Versorger einzulassen. Sie sollten weder Ironisch sein (das wird von den gänzlich nicht mit Humor gesegneten Mitarbeitern des Versorgers bzw. dessen Dienstleister in der Regel nicht verstanden) noch sollten Sie versuchen, den Versorger "auf's Glatteis" zu führen, sonst rutschen Sie wohlmöglich selbst darauf aus.  ;)

Stellen Sie den Sachverhalt richtig, fordern Sie eine ordnungsgemäße Schlußrechnung und drohen Sie für eine Nichtbefolgung die Einschaltung der Schlichtungsstelle an. Setzen Sie eine Frist von meinetwegen 3 Wochen und schalten Sie danach die Schlichtungsstelle auch wirklich ein, wenn keine Reaktion erfolgt ist - 20 EUR hin oder her. Der Kostenaufwand für Sie in diesem Fall ist doch gering bis nicht vorhanden. WENN Sie der EE "einen Reinwürgen" wollen, ist das die einzige Variante, die für Sie weitestgehend gefahrlos ist.

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