Energiepreis-Protest > E.ON Energie Deutschland
Kündigung durch Gasversorger
khh:
@bolli,
das ist selbstverständlich zutreffend, wobei m. W. vor 2006 die Gas-Verträge im Regelfall noch schriftlich
abgeschlossen wurden und die AGB bei Vertragsunterzeichnung vorgelegen haben dürften.
Warten wir also ab, was @smithers1190 bei Prüfung seiner Unterlagen dazu feststellt ;).
Gruß, khh
smithers1190:
Hallo zusammen,
Noch einige Details zum Vertrag:
Vertragsabschluss 1999 mit der Erdgas Mitteldeutschland GmbH, AVBGasV 1979, in Papierform nicht mehr vorhanden, die Internetversion besagt 1 Monat Kündigungsfrist , Schriftform erforderlich
Tarif: Sonderpreis Haushalt 51
ab 2003 EAM Energie AG Kassel wg. Verschmelzung , tritt in bestehenden Vertrag ein
ab 2005 bis heute E.ON Mitte Kassel (aus EAM hervorgegangen)
Tarif nennt sich jetzt Sonderpreis Erdgas-Klassik (Haushalt)
ab 2006 Preiswiderspruch
Das Kündigungsschreiben scheint formgerecht zu sein: 2 Originalunterschriften (durchgedrückt),
1 Geschäftsführer und 1 mit ppa. gezeichnet.
Bin nach wie vor für Tipps dankbar.
khh:
--- Zitat von: smithers1190 am 05. Juli 2014, 12:22:53 ---... ab 2005 bis heute E.ON Mitte Kassel (aus EAM hervorgegangen)
Tarif nennt sich jetzt Sonderpreis Erdgas-Klassik (Haushalt)
ab 2006 Preiswiderspruch ...
Bin nach wie vor für Tipps dankbar.
--- Ende Zitat ---
Tja, das wird für Außenstehende, ohne Kenntnis der Vertragsdetails, wohl schwierig mit "Tipps", da die Vertrags-situation einigermaßen verworren zu sein scheint :-\.
Zumindest seit 2005 scheinen Sie Sondervertragskunde und nicht (mehr) Tarif-/Grundversorgungskunde zu sein - siehe Ausführungen in dem nachfolgend zitierten Thread, bspw.
--- Zitat von: RR-E-ft am 18. Januar 2010, 12:06:23 ---
--- Zitat ---Original von rolo2000
Die Frage, ob ich Sondervertragskunde bin oder nicht, kann ich leider nicht eindeutig beantworten. Meine jährliche Abnahmemenge beträgt ca. 25.000 KWh, da ich auch mit Gas heize.
Es gibt in meinem Vertrag keinen expliziten Hinweis auf Tarif- oder Sondervertrag. Der Vertrag spricht nur vom 'Sonderpreis außerhalb der allgemeinen Tarife'. Mein Energieunternehmen ist der Meinung, dass ich Tarifkunde bin ?! ...
--- Ende Zitat ---
Eine vertraglich vereinbarte Belieferung zu Sonderpreisen außerhalb der Allgemeinen Tarife ist ein Sondervertrag (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09). Es kommt dabei darauf an, ob ggf. gem. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 II BGB eine Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und - sollte dies der Fall sein - jene Klausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält. Sollte letzteres der Fall sein, könnte es darauf ankommen, ob die einzelnen Preisänderungen gem. § 315 Abs. 3 BGB der Billigkeit entsprachen (BGH VIII ZR 225/07).
Dafür, dass eine Belieferung zu Sonderpreisen außerhalb der Allgemeinen Tarife vertraglich vereinbart wurde, könnte der Kunde darlegungs- und beweisbelastet sein. Er muss bestreiten, dass eine Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Der Versorger muss dann darlegen und beweisen, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss kannte und bei Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden war.
Siehe auch hier.
--- Ende Zitat ---
Liegen Ihnen zur Belieferung durch E.ON irgendwelche Vertragsunterlagen vor, insbesondere die AGB bzgl. der Kündigungsfrist mit einer für Sie womöglich günstigen Regelung? Vielleicht können andere User bzw. Kunden mit diesem Vertrag der ehemaligen E.ON Mitte aushelfen?
Andernfalls dürfte es heißen: Ab dem 01.08.14 für 3 Mon. Ersatzversorgung und anschließend Grundversorgung durch E.ON - oder einen anderen Gasversorger suchen (aber nicht auf unseriöse "Billiganbieter" hereinfallen!) :(.
Nachtrag:
Eine Preisänderungsklausel gemäß AVBGasV/GasGVV ist lt. EuGH-Urteil v. 21.03.13 C-92/11 und nachfolgendem BGH-Urteil v. 31.07.13 VIII ZR 162/09 für Sonderverträge NICHT wirksam! Daher wohl die jetzt erfolgte Vertrags-kündigung durch E.ON.
smithers1190:
Wie in meinem vorhergehenden Beitrag erwähnt, scheinen die formalen Bedingungen für eine Kündigung
erfüllt zu sein. Einziger Punkt wäre der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens am 1.7.2014 und damit mögliches Vertragsende erst zum 31.8.2014.
Ich bin noch unschlüssig, ob ich hier widerspreche.
Versuchen die Gasversorger nach Vertragsende die Altforderungen verschärft einzutreiben? Weiß jemand dazu genaueres?
khh:
--- Zitat von: smithers1190 am 08. Juli 2014, 10:22:08 ---Wie in meinem vorhergehenden Beitrag erwähnt, scheinen die formalen Bedingungen für eine Kündigung erfüllt zu sein. ...
--- Ende Zitat ---
Tja, wenn man Unterlagen zum ursprünglichen und zu nachfolgenden Vertragsverhältnissen nicht (mehr) vorliegen hat, ist ein Bestreiten leider unmöglich :(.
--- Zitat von: smithers1190 am 08. Juli 2014, 10:22:08 ---Versuchen die Gasversorger nach Vertragsende die Altforderungen verschärft einzutreiben? Weiß jemand dazu genaueres?
--- Ende Zitat ---
Die wahrscheinliche Unmöglichkeit, solche aus nicht bezahlten Preiserhöhungen resultierenden Altforderungen "eintreiben" zu können, beantwortet sich vermutlich damit:
--- Zitat von: khh am 05. Juli 2014, 13:28:50 ---Eine Preisänderungsklausel gemäß AVBGasV/GasGVV ist lt. EuGH-Urteil v. 21.03.13 C-92/11 und nachfolgendem BGH-Urteil v. 31.07.13 VIII ZR 162/09 für Sonderverträge NICHT wirksam! ...
--- Ende Zitat ---
Warum sonst sollte E.ON den Vertrag jetzt gekündigt haben ?
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