Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Extraenergie versteckte Strom Preiserhöhung - Sofort kündigen! Auch Gas?

<< < (3/4) > >>

bolli:

--- Zitat von: blank23 am 26. Juni 2014, 09:14:59 ---Nichtsdestrotrotz gilt hier ja vermutlich das gleiche wie bei Strom: Transparenz ist nicht gegeben, da die Preiserhöhung in einem 3-Seiten Text versteckt ist und außerdem habe ich eine solche Mail nie erhalten (das kann im Zweifel der Email-Provider mit Sicherheit bestätigen).

--- Ende Zitat ---
Das hilft Ihnen aber nur bei dem Abwehren der Preiserhöhung, nicht aber bei einem (nachträglichen) Sonderkündigungsrecht. Denn, wo keine Preiserhöhung, da auch kein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung.  ;)

blank23:
Hm, und jetzt? Weil so bin ich ja bei Strom auch vorgegangen ... Einschreiben ist da ja längst raus.

Alternative wäre natürlich einfach nur gegen die Preiserhöhung vorzugehen. Dann kann ich noch ein Jahr lang günstig Strom/Gas bekommen und dann "normal" kündigen. Aber habe eigentlich keine große Lust mehr auf den Laden ...

bolli:

--- Zitat von: blank23 am 26. Juni 2014, 13:14:57 ---Hm, und jetzt? Weil so bin ich ja bei Strom auch vorgegangen ... Einschreiben ist da ja längst raus.

Alternative wäre natürlich einfach nur gegen die Preiserhöhung vorzugehen. Dann kann ich noch ein Jahr lang günstig Strom/Gas bekommen und dann "normal" kündigen. Aber habe eigentlich keine große Lust mehr auf den Laden ...

--- Ende Zitat ---
Das mit der Lust kann ich verstehen, aber so ist das nun mal, wenn das Kind in der Brunnen gefallen ist. Wichtig ist doch erstmal, dass Sie nicht mehr bezahlen (müssen), als ursprünglich vereinbart. Und vielleicht hat "der Laden" dann auch keine Lust mehr, unter diesen Bedingungen an Ihnen als Vertragspartner festzuhalten. Schließlich kalkulieren die mit anderen Einnahmen von Ihnen. Und wenn die nicht kommen, macht das Ärger, den die nicht wollen. Die laufen ungern dem Geld hinterher. Erst Recht, wenn sehr unsicher ist, ob sie es überhaupt bekommen.

Insofern ist der Weg,

1. Preisanpassungsrecht bestreiten
2. eigene Rechnung aufmachen auf Basis der alten Preise
3. Einzugsermächtigung widerrufen
4. eigene Zahlungen auf Basis der vorgenommenen eigenen Berechnung vornehmen

sicherlich kein ganz verkehrter. Von diesem allen setzen Sie Ihren Versorger schriftlich in Kenntnis. Der Rest wird sich dann zeigen.

blank23:

--- Zitat von: bolli am 27. Juni 2014, 08:16:02 ---Das mit der Lust kann ich verstehen, aber so ist das nun mal, wenn das Kind in der Brunnen gefallen ist. Wichtig ist doch erstmal, dass Sie nicht mehr bezahlen (müssen), als ursprünglich vereinbart. Und vielleicht hat "der Laden" dann auch keine Lust mehr, unter diesen Bedingungen an Ihnen als Vertragspartner festzuhalten. Schließlich kalkulieren die mit anderen Einnahmen von Ihnen. Und wenn die nicht kommen, macht das Ärger, den die nicht wollen. Die laufen ungern dem Geld hinterher. Erst Recht, wenn sehr unsicher ist, ob sie es überhaupt bekommen.

Insofern ist der Weg,

1. Preisanpassungsrecht bestreiten
2. eigene Rechnung aufmachen auf Basis der alten Preise
3. Einzugsermächtigung widerrufen
4. eigene Zahlungen auf Basis der vorgenommenen eigenen Berechnung vornehmen

sicherlich kein ganz verkehrter. Von diesem allen setzen Sie Ihren Versorger schriftlich in Kenntnis. Der Rest wird sich dann zeigen.

--- Ende Zitat ---

Hm, ok. Ich habe heute per Email übrigens folgendes erhalten:


--- Zitat ---wir haben Ihre Kündigung fristgerecht erhalten und bestätigen Ihnen hiermit die Beendigung Ihres Vertrages 1507804 zum 31.05.2015.
--- Ende Zitat ---

Das bezieht sich auf meinen Stromvertrag (wo ich das Einschreiben rausgeschickt hatte).

Also nichts mit vorzeitiger Kündigung. Bleibt die Frage, ob die jetzt erwarten, dass ich den erhöhten Betrag zahle, oder nicht. Da steht da nämlich nichts von. Nur, dass die Zahlweise jetzt auf Überweisung umgestellt wurde.

Punkt 1 und 3 hatte ich per Brief und Mail schon gemacht.

Zu Punkt 2: Also einfach eine simple Rechnung allá Vorjahresverbrauch * Vorjahreskosten und dann per Email rüber schicken?

bolli:

--- Zitat von: blank23 am 27. Juni 2014, 08:58:36 ---Zu Punkt 2: Also einfach eine simple Rechnung allá Vorjahresverbrauch * Vorjahreskosten und dann per Email rüber schicken?

--- Ende Zitat ---
So würde ich es machen. Und natürlich geteilt durch 11 oder 12 zur Ermittelung des Abschlags, je nach Vereinbarung mit dem Versorger (Extraenergie hat wohl meistens 11 vereinbart). Undf am Ende aufpassen, dass man auch nicht noch den 12. überweist (passiert nämlich schnell, da man qausi 2 Monate vor Ende des Vertrages schon nichts mehr zahlen muss  ;) ).

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln