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Extraenergie versteckte Strom Preiserhöhung - Sofort kündigen! Auch Gas?
blank23:
Hallo,
wie oft unter http://de.reclabox.com/beschwerde/ zu finden, habe auch ich das Problem, dass bei meinem Stromvertrag auf einmal eine Preiserhöhung erfolgen soll. Das habe ich bemerkt, als ich am 13.06.2014 meine Jahresabrechnung per Email bekommen habe. Dort wurde geschrieben, dass der Abschlag von 44 EUR auf 54 EUR erhöht wird, obwohl ich meinen Verbrauch fast exakt (leicht drunter) erreicht habe. Das hat mich stutzig gemacht, woraufhin ich die Preiserhöhung bemerkt habe.
Ich habe bereits eine Mail an den Support geschickt, wie das sein kann, dass ich keine Mail darüber bekommen habe. Zurück kam eine Mail mit einer .htm Datei, was wohl beweisen soll, dass sie mir die Mail geschickt hätten. Ich hab mein Postfach mehrfach kontrolliert - nichts erhalten.
Aufgrund der Empfehlungen von Reclabox habe ich nun folgende Mail verfasst:
--- Zitat ---Hallo,
ich habe diese E-Mail definitiv NICHT erhalten! Das habe ich jetzt mehrfach kontrolliert.
Sie können sich diesbezüglich gerne mit meinem E-Mail Provider auseinander setzen.
Zudem ist das kein Beweis mir einfach eine .html Datei zu senden.
Darüber hinaus wäre die Mail ohnehin rechtswidrig, da sie viel zu allgemein gehalten ist. Eine derart in einer allgemeinen Kundeninfo "versteckte" gesetzlich bestimmte Preiserhöhungsmitteilung verstößt gegen das Transparenzgebot § 41 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), ist daher unwirksam und muss NICHT bezahlt werden.
Da ich erst jetzt von der Preiserhöhung erfahren habe, widerspreche ich dieser und möchte nun von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sofort fristlos meinen Stromvertrag XXXXX mit der Zählernummer XXXXXX kündigen.
Die Preiserhöhung ist unwirksam, deshalb:
Werde ich für die restliche Zeit, die bis zur Vertragskündigung vergeht, die bisherigen Preise bezahlen! Ab spätestens Juli werde ich keine Zahlungen mehr leisten.
Ich fordere Sie hiermit auf meinen Vertrag aufgrund der Preiserhöhung unverzüglich und bis spätestens 30.06.2014 zu kündigen und mir eventuell offene Boni und Restguthaben auf mein hinterlegtes Konto zu überweisen.
Wird dieser nicht nachgekommen, werde ich meinerseits eine Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie richten müssen.
Ich widerrufe außerdem hiermit meine Einzugsermächtigung und möchte zukünftige Zahlungen per Überweisungen tätigen.
Ich hoffe auf Ihre Kooperation, um das Problem möglichst schnell zu lösen.
Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung meines Vertrags.
Vielen Dank.
--- Ende Zitat ---
Was sollte ich darüber hinaus tun? Vermutlich sofort ein Einschreiben verfassen?
Bei diesem Vorfall geht es aktuell um den Stromvertrag, der Ende Mai auslief und automatisch verlängert wurde.
Ich besitze allerdings auch noch einen Gasvertrag bei Extraenergie, der ebenfalls Ende Mai auslief und automatisch verlängert wird? Beim Gasvertrag habe ich noch keine Jahresabrechnung erhalten. Um weiteren Diskussionen und Problemen mit Extraenergie aus dem Weg zu gehen, würde ich den Gasvertrag am Liebsten gleich mit auflösen. Kann ich das tun, oder geht das nur, wenn dort ebenfalls eine rechtwidrige Preiserhöhung vorgenommen wird?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Danke schonmal!
bolli:
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 09:58:22 ---Ich besitze allerdings auch noch einen Gasvertrag bei Extraenergie, der ebenfalls Ende Mai auslief und automatisch verlängert wird? Beim Gasvertrag habe ich noch keine Jahresabrechnung erhalten. Um weiteren Diskussionen und Problemen mit Extraenergie aus dem Weg zu gehen, würde ich den Gasvertrag am Liebsten gleich mit auflösen. Kann ich das tun, oder geht das nur, wenn dort ebenfalls eine rechtwidrige Preiserhöhung vorgenommen wird?
--- Ende Zitat ---
Ich fang mal hinten an: Kündigen können sie einen Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen. Es gibt ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Für die ordentliche Kündigung wird es bei dem Gasvertrag wohl zu spät sein, wenn er sich tatsächlich automatisch verlängert hat (kommt auf den nTarif und die AGB an).
Für eine außerordentliche Kündigung müssen bestimmte Gründe vorliegen damit dieses rechtmäßig geht. Ob einer der Gründe vorliegt, ist derzeit nicht zu beurteilen, aber auf jeden Fall reichen VERMUTUNGEN darüber nicht aus. Schauen Sie mal bei ExtreEnergie in Ihr Online-Vertragskonto und schauen Sie, was dort für Preise stehen ? Wenn Sie keine Preiserhöhung erhalten haben, haben Sie zumindest aus diesem Grund auch kein Sonderkündigungsrecht.
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 09:58:22 ---Was sollte ich darüber hinaus tun? Vermutlich sofort ein Einschreiben verfassen?
--- Ende Zitat ---
DAS in jedem Fall. Telefonate und Mails sind bei denen wie Schall und Rauch. >:(
Bei dem Stromvertrag würde ich neben dem Bestreiten des Mailempfangs und der mangelnden Transparenz auch noch ein vereinbartes Preisanpassungsrecht bezweifeln, da die AGB in den meisten Fällen unwirksame Preisanpassungsklauseln beinhalten, da diese einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB nicht standhalten.
Mit dieser Begründung können Sie dann auch eine eigene Rechnung für die neuen Abschläge aufmachen. Falls in der Jahresrechnung noch Unstimmigkeiten enthalten waren und Sie noch Guthaben haben, sollten Sie die Abschläge aussetzen, bis diese Unstimmigkeiten beseitigt sind. Auch das sollten Sie denen schreiben (und ggf. vorrechnen). Und erwarten Sie nicht, dass die von ihren Preisen abrücken und Ihrer Argumentation folgen. Aber spätestens, wenn sie Geld einbehalten, werden die aufwachen. ;)
blank23:
--- Zitat von: bolli am 17. Juni 2014, 15:46:38 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 09:58:22 ---Ich besitze allerdings auch noch einen Gasvertrag bei Extraenergie, der ebenfalls Ende Mai auslief und automatisch verlängert wird? Beim Gasvertrag habe ich noch keine Jahresabrechnung erhalten. Um weiteren Diskussionen und Problemen mit Extraenergie aus dem Weg zu gehen, würde ich den Gasvertrag am Liebsten gleich mit auflösen. Kann ich das tun, oder geht das nur, wenn dort ebenfalls eine rechtwidrige Preiserhöhung vorgenommen wird?
--- Ende Zitat ---
Ich fang mal hinten an: Kündigen können sie einen Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen. Es gibt ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Für die ordentliche Kündigung wird es bei dem Gasvertrag wohl zu spät sein, wenn er sich tatsächlich automatisch verlängert hat (kommt auf den nTarif und die AGB an).
Für eine außerordentliche Kündigung müssen bestimmte Gründe vorliegen damit dieses rechtmäßig geht. Ob einer der Gründe vorliegt, ist derzeit nicht zu beurteilen, aber auf jeden Fall reichen VERMUTUNGEN darüber nicht aus. Schauen Sie mal bei ExtreEnergie in Ihr Online-Vertragskonto und schauen Sie, was dort für Preise stehen ? Wenn Sie keine Preiserhöhung erhalten haben, haben Sie zumindest aus diesem Grund auch kein Sonderkündigungsrecht.
--- Ende Zitat ---
Im Online-Vertragskonto sehe ich nur die aktuellen Preise. Ich kann nicht nachvollziehen, ob diese nun höher sind, aber ich gehe stark davon aus.
Aus diesem Grund habe ich per Kontaktformular meine Einwilligung zum Lastschriftverfahren widerrufen und angekündigt die Beträge nur noch per Überweisung zu bezahlen. Außerdem habe ich angekündigt, dass ich keine Abschlagszahlungen vornehmen werde, solange ich die Jahresabrechnung nicht habe.
Laut meiner Einschätzung müsste ich noch genug Guthaben haben (und dann kommt glaube ich noch ein Bonus hinzu), weshalb das kein Problem für mich sein sollte. Mal sehen, ob sich da nun was tut. Wenn ich bei der Jahresabrechnung dann nun eine Preiserhöhung feststelle, kann ich da dann ja genauso vorgehen, wie beim Stromvertrag.
--- Zitat von: bolli am 17. Juni 2014, 15:46:38 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 09:58:22 ---Was sollte ich darüber hinaus tun? Vermutlich sofort ein Einschreiben verfassen?
--- Ende Zitat ---
DAS in jedem Fall. Telefonate und Mails sind bei denen wie Schall und Rauch. >:(
Bei dem Stromvertrag würde ich neben dem Bestreiten des Mailempfangs und der mangelnden Transparenz auch noch ein vereinbartes Preisanpassungsrecht bezweifeln, da die AGB in den meisten Fällen unwirksame Preisanpassungsklauseln beinhalten, da diese einer Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB nicht standhalten.
Mit dieser Begründung können Sie dann auch eine eigene Rechnung für die neuen Abschläge aufmachen. Falls in der Jahresrechnung noch Unstimmigkeiten enthalten waren und Sie noch Guthaben haben, sollten Sie die Abschläge aussetzen, bis diese Unstimmigkeiten beseitigt sind. Auch das sollten Sie denen schreiben (und ggf. vorrechnen). Und erwarten Sie nicht, dass die von ihren Preisen abrücken und Ihrer Argumentation folgen. Aber spätestens, wenn sie Geld einbehalten, werden die aufwachen. ;)
--- Ende Zitat ---
Ok, dann schicke ich ein Einschreiben raus.
Wie würde man das schreiben, was Sie da mit der Inhaltskontrolle beschrieben haben?
Jegliche Abbuchungen werde ich von meiner Bank ab jetzt stornieren lassen. Spätestens dann sollten die aufwachen, das denke ich auch. Rechne allerdings fast eher mit Mahnungen.
Ich habe auch bereits einen neuen Stromanbieter beauftragt. Der erwartet dann ja eine Freischaltung vom alten Anbieter und macht somit auch von der Front noch etwas Druck.
bolli:
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Im Online-Vertragskonto sehe ich nur die aktuellen Preise. Ich kann nicht nachvollziehen, ob diese nun höher sind, aber ich gehe stark davon aus.
--- Ende Zitat ---
Sie sollten bei Vertragsschluss eine email von extraenergie erhalten haben, aus der auch die vereinbarten Preise hervorgehen.
Wenn die natürlich nicht mehr da ist, sieht's eh düster aus.
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---...(und dann kommt glaube ich noch ein Bonus hinzu), ...
--- Ende Zitat ---
SIE sollten wissen, ob Ihnen ein Bonus zusteht oder nicht. Verlassen Sie sihc nicht darauf, das der Versorger das immer alles richtig macht. ;)
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Ok, dann schicke ich ein Einschreiben raus.
--- Ende Zitat ---
Nehmen Sie ein Einschreiben/Einwurf oder eines mit Rückschein, damit Sie jeweils einen Zugangsnachweis haben. Beim ersteren holen Sie sich diesen aus dem Internet über die Sendungsverfolgung bei der Post und durcken sich den entsprechenden Beleg aus.
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Wie würde man das schreiben, was Sie da mit der Inhaltskontrolle beschrieben haben?
--- Ende Zitat ---
Konkrete Rechtsberatung ist nur entsprechend fachkundigen Personen, die dafür zugelassen sind, erlaubt. Insofern kann hier immer nur losgelöst vom jeweiligen Einzelfall diskutiert werden. Gleichwohl sind bisher ALLE Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen mit Privaten, über die beim BGH entschieden wurde, als unwirksam eingestuft worden.
Die Preisanpassungen erfolgten/erfolgen in der Regel über Leistungsklauseln, Spannungsklauseln und/oder Kostenelementeklauseln. Letztere sind die mittlerweile wohl am häufigsten verwendeten. Ein wesentliches Merkmal, welches eine solche Klausel erfüllen muss, ist z.B. dass eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kostenelemente nur dann zulässig ist, wenn sie nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen aufgefangen werden kann. Dieses muss auch expliziet in den AGB so ausgeführt sein. Dieses soll eine Erhöhung des Gewinnanteils des Versorgers auf diesem Wege verhindern. Bei den meisten AGB (so auch bei einigen mir bekannten des extraenergie-Konzerns, wird aber eben diese Bedingung nicht erfüllt.
Dieses soll aber nur Ihnen ein wenig als Hintergrund dienen. Wenn ICH dem Versorger so etwas schreiben müsste, weil meine Vertrags-AGB die Kriterien nicht erfüllten, würde ich wahrscheinlich in der Art formulieren: " Des weiteren bestreite ich ein wirksam vereinbartes Preisanpassungsrecht, da die entsprechenden Regelungen in den AGB, sofern sie überhaupt wirksam vereinbart sind, wohl nicht den Anforderungen, die der BGH in seiner ständigen Rechtsprechung an diese Klauseln in Sonderverträgen festgelegt hat, entsprechen, und somit unwirksam sein dürften. Insofern ist von einem nicht gegebenem Preisanpassungsrecht auszugehen und widerspreche hiermit auch ausdrücklich jeglicher Preisanpassung aufgrund geänderter AGB-Bedingungen."
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Rechne allerdings fast eher mit Mahnungen.
--- Ende Zitat ---
Sollten die Mahnungen von Inkassounternehmen kommen (das wäre nicht unüblich), sollten Sie diesem ebenfalls EINMALIG per Einwurfschreiben den Sachverhalt mit den bestrittenen Forderungen (also mangelndes Preisanpassungsrecht und darauf beruhende erhöhte Rechnung) mitteilen und danach nicht mehr reagieren. Erst bei Klageerhebung (oder Mahnbescheiderlass, der aber seltener beantragt wird) sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Wenn Sie aber zumindest die vereinbarten Preise zahlen (ggf. nach Erstellung der jeweiligen Jahresrechnung), so ist wohl eher nicht von einem Klageverfahren auszugehen.
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Ich habe auch bereits einen neuen Stromanbieter beauftragt. Der erwartet dann ja eine Freischaltung vom alten Anbieter und macht somit auch von der Front noch etwas Druck.
--- Ende Zitat ---
Druck kann der gar keinen machen. Der muss warten, bis der Anschluss von derzeitigen Vertragspartner freigegeben wird. Der springt Ihnen höchstens wieder "von der Schippe" wenn's dem zu lange dauert.
Wäre schön, wenn Sie auch über den Ausgang Ihres Verfahrens hier berichten würden, wenn's vorbei ist.
blank23:
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Im Online-Vertragskonto sehe ich nur die aktuellen Preise. Ich kann nicht nachvollziehen, ob diese nun höher sind, aber ich gehe stark davon aus.
--- Ende Zitat ---
Sie sollten bei Vertragsschluss eine email von extraenergie erhalten haben, aus der auch die vereinbarten Preise hervorgehen.
Wenn die natürlich nicht mehr da ist, sieht's eh düster aus.
--- Ende Zitat ---
Stimmt! Sie haben recht. Die Mails habe ich natürlich noch und daraus geht hervor, dass auch der Gaspreis nun erhöht wird/wurde:
Arbeitspreis bei Vertragsbeginn: 5,13 ct/kWh
Arbeitspreis laut Kundenbereich: 5,99 Cent/kWh
Grundpreis ist identisch.
Sollte ich da jetzt auf die Jahresabrechnung warten oder auch schon direkt dagegen vorgehen? Vielleicht sogar im selben Schreiben?
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---...(und dann kommt glaube ich noch ein Bonus hinzu), ...
--- Ende Zitat ---
SIE sollten wissen, ob Ihnen ein Bonus zusteht oder nicht. Verlassen Sie sich nicht darauf, das der Versorger das immer alles richtig macht. ;)
--- Ende Zitat ---
Ja, sollte ich wohl eigentlich ... Habe die Mails nochmal durchgeschaut und dort steht zumindest nirgends etwas von einem Bonus.
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Ok, dann schicke ich ein Einschreiben raus.
--- Ende Zitat ---
Nehmen Sie ein Einschreiben/Einwurf oder eines mit Rückschein, damit Sie jeweils einen Zugangsnachweis haben. Beim ersteren holen Sie sich diesen aus dem Internet über die Sendungsverfolgung bei der Post und durcken sich den entsprechenden Beleg aus.
--- Ende Zitat ---
Ok!
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Wie würde man das schreiben, was Sie da mit der Inhaltskontrolle beschrieben haben?
--- Ende Zitat ---
Konkrete Rechtsberatung ist nur entsprechend fachkundigen Personen, die dafür zugelassen sind, erlaubt. Insofern kann hier immer nur losgelöst vom jeweiligen Einzelfall diskutiert werden. Gleichwohl sind bisher ALLE Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen mit Privaten, über die beim BGH entschieden wurde, als unwirksam eingestuft worden.
Die Preisanpassungen erfolgten/erfolgen in der Regel über Leistungsklauseln, Spannungsklauseln und/oder Kostenelementeklauseln. Letztere sind die mittlerweile wohl am häufigsten verwendeten. Ein wesentliches Merkmal, welches eine solche Klausel erfüllen muss, ist z.B. dass eine Preiserhöhung aufgrund gestiegener Kostenelemente nur dann zulässig ist, wenn sie nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen aufgefangen werden kann. Dieses muss auch expliziet in den AGB so ausgeführt sein. Dieses soll eine Erhöhung des Gewinnanteils des Versorgers auf diesem Wege verhindern. Bei den meisten AGB (so auch bei einigen mir bekannten des extraenergie-Konzerns, wird aber eben diese Bedingung nicht erfüllt.
Dieses soll aber nur Ihnen ein wenig als Hintergrund dienen. Wenn ICH dem Versorger so etwas schreiben müsste, weil meine Vertrags-AGB die Kriterien nicht erfüllten, würde ich wahrscheinlich in der Art formulieren: " Des weiteren bestreite ich ein wirksam vereinbartes Preisanpassungsrecht, da die entsprechenden Regelungen in den AGB, sofern sie überhaupt wirksam vereinbart sind, wohl nicht den Anforderungen, die der BGH in seiner ständigen Rechtsprechung an diese Klauseln in Sonderverträgen festgelegt hat, entsprechen, und somit unwirksam sein dürften. Insofern ist von einem nicht gegebenem Preisanpassungsrecht auszugehen und widerspreche hiermit auch ausdrücklich jeglicher Preisanpassung aufgrund geänderter AGB-Bedingungen."
--- Ende Zitat ---
Super, danke! Das hilft mir auf jeden Fall schon einmal weiter. Das werde ich so noch in mein Schreiben mit Aufnehmen.
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Rechne allerdings fast eher mit Mahnungen.
--- Ende Zitat ---
Sollten die Mahnungen von Inkassounternehmen kommen (das wäre nicht unüblich), sollten Sie diesem ebenfalls EINMALIG per Einwurfschreiben den Sachverhalt mit den bestrittenen Forderungen (also mangelndes Preisanpassungsrecht und darauf beruhende erhöhte Rechnung) mitteilen und danach nicht mehr reagieren. Erst bei Klageerhebung (oder Mahnbescheiderlass, der aber seltener beantragt wird) sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Wenn Sie aber zumindest die vereinbarten Preise zahlen (ggf. nach Erstellung der jeweiligen Jahresrechnung), so ist wohl eher nicht von einem Klageverfahren auszugehen.
--- Ende Zitat ---
Danke für die Schilderung. Das beruhigt mich schon einmal etwas. So werde ich dann vorgehen.
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---
--- Zitat von: blank23 am 17. Juni 2014, 15:56:36 ---Ich habe auch bereits einen neuen Stromanbieter beauftragt. Der erwartet dann ja eine Freischaltung vom alten Anbieter und macht somit auch von der Front noch etwas Druck.
--- Ende Zitat ---
Druck kann der gar keinen machen. Der muss warten, bis der Anschluss von derzeitigen Vertragspartner freigegeben wird. Der springt Ihnen höchstens wieder "von der Schippe" wenn's dem zu lange dauert.
--- Ende Zitat ---
Hm, ok, dann hoffe ich mal, dass der Geduld hat. Notfalls zahle ich dann halt für 1-2 Monate die Grundversorgung - Immer noch besser als bei diesen Abzockern zu bleiben.
--- Zitat von: bolli am 18. Juni 2014, 11:23:33 ---Wäre schön, wenn Sie auch über den Ausgang Ihres Verfahrens hier berichten würden, wenn's vorbei ist.
--- Ende Zitat ---
Das werde ich natürlich tun :)
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