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Autor Thema: Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)  (Gelesen 4571 mal)

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Offline Pfeilgiftfrosch87

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Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)
« am: 27. Mai 2014, 23:32:54 »
Hallo User =)


Ich habe ein dickes, fettes Problem.

Bereits zum 15.08.2013 wurde von den Stadtwerken meiner Stadt der Strom gesperrt. Ich habe eine Rechnung von fast 2000 Euro gehabt. Diese sind durch Selbstverschulden entstanden, aber nicht durch Zahlungsunwilligkeit. Ich habe direkt nach der Sperrung ein Zinsloses Darlehen beim Jobcenter beantragt, aber dieses wurde zurückgewiesen. Nach einem Widerspruch dagegen wurde auch dieses zurückgewiesen. Ich habe eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass Klagen da durchschnittlich drei Jahre brauchen. Ich habe den Stromanbieter gewechselt und bin nun schon seit dem 01.02.2014 bei einem anderen Stromanbieter. Ich habe derzeit noch immer kein Strom. Was könnten meine nächsten Schritte sein? Ich habe der Stadtwerke auch schon mehrere Ratenzahlungsangebote angeboten, aber immer wieder kam eine Ablehnung. Ich möchte noch einmal betonen, dass ich zahlungswillig bin, kann aber die Summe nicht in einen oder zwei Raten zahlen.


Über jede Hilfe bin ich sehr dankbar =)

Liebe Grüsse =)

Offline RR-E-ft

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Re: Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)
« Antwort #1 am: 28. Mai 2014, 12:57:43 »
Mit einer Versorgungsunterbrechung übt der Stromversorger (zB. der Grundversorger gem. § 19 Abs. 2 StromGVV) sein Zurückbehaltungsrecht aus.

Wurde der betroffene Liefervertrag durch Kündigung beendet und hat man mit einem neuen Stromlieferanten einen Liefervertrag abgeschlossen, muss der Netzbetreiber die Unterbrechung des Netzanschlusses/ der Netznutzung aufheben und diesem neuen Lieferanten die Belieferung der betroffenben Verbrauchsstelle ermöglichen.
Da ja der neue Lieferant bereit, willens und in der Lage ist, den Strom über das Netz zu liefern, bleibt für den bisherigen Versorger keine Leistung mehr zurückzubehalten.

Offline RR-E-ft

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Re: Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)
« Antwort #2 am: 28. Mai 2014, 14:45:59 »
Ich habe den Stromanbieter gewechselt und bin nun schon seit dem 01.02.2014 bei einem anderen Stromanbieter. Ich habe derzeit noch immer kein Strom. Was könnten meine nächsten Schritte sein?

Man sollte an seinen neuen Stromlieferanten, den man hoffentlich bezahlt, herantreten und diesen auffordern, seine Lieferverpflichtung aus dem abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag zu erfüllen. Der neue Stromlieferant tritt dabei als Anschlussnutzer gegenüber dem Netzbetreiber auf und hat als solcher dafür Sorge zu tragen, dass die Unterbrechung des Netzzugangs/ der Anschlussnutzung aufgehoben wird.

Der Netzbetreiber hat die Unterbrechung gem. § 24 Abs. 5 NAV unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind und die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung des Anschlusses ersetzt wurden. Die Gründe der Unterbrechung gem. § 24 Abs. 4 NAV sind entfallen, nachdem der Lieferantenwechsel erfolgt ist und der bisherige Lieferant deshalb kein Zurückbehaltungsrecht mehr auszuüben hat.

Soweit der Netzbetreiber einwenden wollte, dass erst noch die Kosten für die Unterbrechung und den Wideranschluss erstattet werden müssen, käme esd wohl darauf an, ob diese Kosten vom Netzbetreiber bisher überhaupt schon in Rechnung gestellt wurden.

Gem. § 23 Abs. 1 NAV werden Rechnungen frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig.
Hat der Netzbetreiber also die entsprechende Rechnungstellung bisher unterlassen, kann er sich - wenn er vom Lieferantenwechsel zum 01.02.14 Kenntnis hatte-  wohl  nicht darauf berufen, dass die entsprechenden Kosten bisher noch nicht erstattet wurden (vgl. § 162 BGB). Ansonsten muss man sich um die Begleichung der Rechnung über die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung  des Netzanschlusses an den Netzbetreiber kümmern.

Offline Netznutzer

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Re: Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)
« Antwort #3 am: 28. Mai 2014, 18:36:31 »
Es stellt sich die Frage, ob der Lieferantenwechsel bis zum Ende durchgeführt wurde. Viele Lieferanten ziehen ihre Anmeldung zurück, wenn sie erfahren, dass die Anschlussstelle geperrt ist.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Re: Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)
« Antwort #4 am: 28. Mai 2014, 20:58:06 »
Wenn ein Stromlieferant vom Netzbetreiber die Unterbrechung der Netznutzung verlangt, um deshalb sein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, weil der Kunde trotz Mahnung und Sperrandrohung fällige Forderungen nicht beglichen hat, dann sollte der Netzbetreiber wohl zunächst mal vom Auftraggeber im Wege eines Vorschusses  die Erstattung der Sperrkosten verlangen.

Denn ob der Netzbetreiber diese Kosten später vom Kunden zu erlangen vermag, kann fraglich erscheinen. Warum sich der Netzbetreiber mit dem Solvenzrisiko dieses Stromkunden des beauftragenden Lieferanten behängen sollte, ist nicht recht ersichtlich. 

Hat der Lieferant, der die Sperrung beim Netzbetreiber beauftragt hat, die Kosten der Sperrung bereits gezahlt, so wird er diese vom Kunden beanspruchen können, wenn die Sperrung rechtmäßig erfolgte.

Offene Kosten der Unterbrechung im Sinne des § 24 Abs. 5 NAV können in diesem Fall dem Wiederanschluss nicht mehr entgegenstehen, sondern nur noch offenstehende Kosten des Wiederanschlusses.

Die Kosten des Wiederanschlusses muss der Netzbetreiber jedoch überhaupt erst einmal im Sinne des § 23 Abs. 1 NAV in Rechnung stellen, sei es gegenüber dem neuen Lieferanten oder gegenüber dem Stromkunden als Anschlussnutzer, so dass eine entspürechende Forderung fällig werden kann.

Verlangt der Netzbetreiber die Zahlung vom neuen Lieferanten, so wird dieser die Kosten entweder dem Kunden weiterberechnen oder von diesem verlangen, ihn von der entsprechenden Forderung des Netzbetreibers freizustellen/ diese als fremde Schuld zu zahlen als Voraussetzung für eine Aufnahme der Strombelieferung.

Ist der neue Lieferant bei Abschluss eines Stromlieferungsvertrages eine bedingungslose Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden eingegangen, muss er diese wohl auch bedingungslos erfüllen, was bedeuten kann, dass er zunächst an den Netzbetreiber die Kosten des Wiederanschlusses zu zahlen hat, um diese ggf. später dem Kunden in Rechnung zu stellen.     

Offline Pfeilgiftfrosch87

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Re: Stromsperre seid knapp einem Jahr Bitte helfen :)
« Antwort #5 am: 07. Juni 2014, 03:53:27 »
Hallo =) Erstmal vielen Dank für die Antwort =)

Die nette Dame von den Stadtwerken hat mir ein Brief geschickt, dass ich bitte einen Elektriker meiner Wahl beauftragen soll, meine Elektrik zu überprüfen, da der Strom mehr als 6 Monate gesperrt war. Danach wird der Strom wieder freigeschaltet. Was bedeutet das genau? Meinen Zähler oder alle Leitungen/ Steckdosen etc? Wie teuer würde das ungefähr werden wenn ich mir da einen kommen lasse?

 

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