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Leitungprüfung

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Sterzi:
Danke für die Infos.
Gilt das auch für Erdgasleitungen im Haus?

Wie prüfen eigendlich die Versorger Ihrer Leitungen in der Straße?
Hatte die Rhenag mal um Infos dazu gebeten, haben mir aber nicht geantwortet.

TÜV-SV:

--- Zitat von: Sterzi am 01. Oktober 2016, 11:15:09 ---Danke für die Infos.
Gilt das auch für Erdgasleitungen im Haus?

Wie prüfen eigendlich die Versorger Ihrer Leitungen in der Straße?
Hatte die Rhenag mal um Infos dazu gebeten, haben mir aber nicht geantwortet.

--- Ende Zitat ---

Hallo,

mit Niederdruck- oder Mitteldruckerdgasleitungen hatte ich bisher noch nichts zu tun.
Die Leitungen im Haus werden meines Wissens nach aber nach TRGI 2008 geprüft. Die Leitungen in der Straße werden wahrscheinlich nach DVGW-Regelwerk betrieben und dementsprechend geprüft, da sie nicht direkt der BetrSichV unterliegen. Aber wie gesagt hatte ich damit bisher noch nichts zu tun.

Mit bestem Gruß,
TÜV-SV

aussendienstler:

--- Zitat von: Sterzi am 01. Oktober 2016, 11:15:09 ---Danke für die Infos.
Gilt das auch für Erdgasleitungen im Haus?

Wie prüfen eigendlich die Versorger Ihrer Leitungen in der Straße?
Hatte die Rhenag mal um Infos dazu gebeten, haben mir aber nicht geantwortet.

--- Ende Zitat ---

Erdgasleitungen im Haus werden mit dem "Betriebsdruck" geprüft.
d.h. die Leitung wird im laufenden Betrieb am Speisepunkt geschlossen, am Prüfanschluss werden Messgerät und eine Prüfpumpe angeschlossen.
Neuere Messgeräte haben diese auch schon eingebaut. Dann wird ein"Prüfvolumen" eingeblasen.
Darüber errechnet das Messgerät das Volumen der Leitungsanlage und darüber errechnet sich der zulässige Gasverlust.
Ja, bei Erdgas darf es gering undicht sein.

Leitungen in der Straße, also laut Regelwerk die Versorgungsleitungen, werden mit Wasserstoffeinspeisung geprüft.
(keine Angst, brennt auch nicht besser als Flüssiggas, sind auch geringstfügige Mengen)
Dazu muß man die genauen Rohrleitungspläne haben, darüber geht man mit einer Sonde auf Wasserstoff prüfen.
Ist keiner feststellbar ists dicht.

Erdgasleitungen können auch irrtümlich als solche angesehen werden, vielfach liegen KGV-Anlagen in kleineren bis mittleren Gemeinden.
Diese sind mit einem sehr großen Tank mit FLÜSSIGGAS verbunden. Im Jargon auch Hühnengrab genannt.
Teilweise sind das Mitteldruckanlagen, man hat noch einen Niederdruckregler im/am Haus, teilweise 50mbar Anlagen, hier hat man keinen Regler.



--- Zitat von: Sterzi am 06. Januar 2015, 07:37:48 ---
Ich habe den TÜV MA auf die Leitungsprüfung angesprochen - hat Ihn nicht interessiert.
Habe dann meinen Heizungsbauer angerufen. Der sagt, Prüfung nur Notwendig, wenn der TÜV das fordert. ???

--- Ende Zitat ---

Nicht verwechseln,
alle 2 Jahre Dichtheitsprüfung/Gebrauchsfähigkeitsprüfung/äußere Prüfung.
alle 10 Jahre Festigkeitsprüfung oder für dafür zugelassene Leitungsanlagen zugelassene Ersatzprüfungen -> Wasserstoff
Fehlt die 10jährige Festigkeitsprüfung darf der Gasversorger nicht mehr liefern, es ist also in seinem Interesse, er will Gas verkaufen.

Es bringt auch nix wutentbrannt zu kündigen und den Versorger zu wechseln, es müssen alle, und die dicke Rechnung kommt dann später.
Eine Alternative wäre Umbau auf Zähleranlagen, da bezahlt man nicht gleich eine ganze Tankfüllung.
Ganz kluge Rechner kommen dann mit das ist ja teurer als bei xxx, dafür aber ist der komplette Service im Gaspreis mit drin.
Bei xxx kostet das dann auch wieder extra.

Ohne jetzt jemandem auf den Schlips treten zu wollen, viele Heizungsbauer/Installateure haben von Flüssiggas recht wenig Ahnung.
Darf ich nach einigen 1000 Festigkeitsprüfungen mal so in den Raum stellen.

Watzl:
Neben all den Gesetzen, Nichtgesetzen, Verordnungen, bla,bla,bal,... gibt es einen ganz massiven Grund, sich um die Sicherheit der eigenen Anlage zu kümmern:

MAN WOHNT NEBEN DIESER ANLAGE. Der Tank befindet sich auf dem Grundstück, die Leitung versorgt das Haus, dem man wohnt mir Gas. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch, dass man zuerst der Leidtragende ist.

Also: keine Trickserei, kein Ausweichen vor Prüfungen. Es bleibt sowieso immer noch ein Restrisiko: der Mensch.

Die Titanic ist vielleicht auch wegen Überheblichkeit untergegangen.

Wer eine Gasanlage hat, egal wo, im Haus, im Campingbus oder auch nur einen kleinen Gaskocher betreibt, der muss sich bzw. der Sicherheit kümmern.

Bei einem Auto würde man ja auch nicht versuchen, noch möglichst lange weiterzufahren, obwohl man weiß, dass die Bremsanlage schon seit Jahren nicht mehr überprüft worden ist.

H. Watzl

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