Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Leitungprüfung
Sterzi:
In welchem Gesetz steht eigendlich, das die Leitung vom Tank zur Therme alle 10 Jahre geprüft werden muß?
Die Druckbehälterverordnung wurde ja 2008 durch die Betriebssichertsverordnung abgelöst.
Darin finde ich nur, das Leitungen unter 0,5 Bar nicht unter die BetrSichV fallen.
Aber ggf. habe ich da ja was übersehen.
reisender:
hallo
siehe dort:
http://www.wvgw.de/fileadmin/download/pdf/TRF_2012_Inhalt.pdf
Sterzi:
Die TRF ist keine Gesetz und keine Verordnung.
Das ist lediglich eine Leitlinie der DVGW.
In dem Vorwort ist ja auch auf die BetrSichV als Quelle verwiesen.
Un in dieser ist scheinbar keine Prüfung für Lietungen unter 0,5 Bar vorgeschrieben.
samundmolly:
hallo,
eine Frage hätte ich noch dazu:
sind dann die Leitungen unter 0,5 bar? Das würde ja dann devinitiv bedeuten, dass die Leitungen vom Tank zur Therme nicht mehr geprüft werden müssen - oder
Samundmolly
Vertragsbefreiter:
Am Tank befindet sich ein Druckbegrenzer, d.h. die abgehende Leitung hat i.d.R. 50 mbar = 0,050 bar. Trotzdem ist eine Leitungsprüfung sinnvoll und für die innere Prüfung Voraussetzung (eine fehlende Leitungsprüfung wird im Protokoll erwähnt).
MfG
Vertragsbefreiter
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