@Jensemann
Ich hoffe Sie haben nun etwas mehr Zeit, denn Zeitnot ist ein schlechter Ratgeber, gerade in diesen vertraglichen Dingen.
Was wollen Sie von der Schlichtungsstelle ? Die wird Ihnen bei Ihrem Fall im derzeitigen Stadium kaum weiterhelfen. Sie haben aus meiner Sicht zwei Problemstellungen (falls die Rechnung, die Sie erhalten haben 1. tatsächlich einen Bonus enthalten sollte und 2. keine
Endrechnung sondern eine
Jahresrechnung sein sollte [Anmerkung: eine Endrechnung würde auf eine angenommene Kündigung hindeuten] ). Aber beides wäre für diesen Versorger sehr ungewöhnlich, daher bitte noch mal sorgfältig prüfen, ob alle Angaben stimmen !!!
Problem 1: Die Preiserhöhung.
Aus dieser Sache sollten sie relativ einfach herauskommen, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit unzulässig und somit unwirksam ist. Sie müssen aber ein paar Schritte vornehmen, die Sie in anderen Threads nachlesen können. z.B.
hier: Kündigung nicht akzeptiert in meinem Beitrag #3
Problem 2: Die Vertragsbeendigung/Sonderkündigung
Maßgeblich für die Form der Kündigung sind die AGB (mal vorausgesetzt, sie sind wirksam in den Vertrag eingebunden worden und somit Vertragsbestandteil). Ist in Ihnen die Schriftform und nicht die Textform als Formerfordernis festgelegt, reicht ein Fax nicht aus (außer der Empfangende gibt zu erkennen, dass er die per Fax ausgesprochene Kündigung akzeptiert).
Falls die von Ihnen angegebenen Daten tatsächlich stimmen und auch die Überprüfungsanregung von @khh keine neuen Erkenntnisse bezüglich der Daten bringt, wird es mit einer Kündigung als auch mit einer Änderung des Pakettarifes möglicherweise problematisch werden.
Noch ein Tip in Sachen Kündigung, der Ihnen zwar heute nicht mehr hilft aber ggf. für die Zukunft.
1. Behalten Sie ALLE Verträge, die Sie haben im Blick (am besten fertigt man sich eine Liste an, in der alle Verträge enthalten sind mit Laufzeit und Kündigungsfristen und ggf. einem Datum, zu welchem jeweils gekündigt werden kann, also z.B. "jeweils zum 13.05. eines Jahres".
2. Wenn Sie ein wenig Geld sparen wollen, kündigen Sie sehr frühzeitig per Brief, bitten Sie um Bestätigung des Erhalts des Briefes und setzen Sie eine Frist zur Reaktion, ggf. 14 Tage. Sollte dann noch keine Reaktion erfolgt sein, aus der der Empfang der Kündigung abgeleitet werden kann, haben Sie noch Zeit genug, eine erneute Zustellung (per Einschreiben/Rückschein oder auch per Einwurfeinschreiben) zu veranlassen. Bei kurzfristigen Kündigungen halte ich auch wie @khh das Einwurfeinschreiben für das zweckmäßigste.