Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Weihnachtsaktion immergrün / Abschlagsreduzierung / Ausgang Verfahren
hanjo1:
Auch bei mir verweigert immergrün die Bonuszahlung aufgrund einer Gewerbeanmeldung unter meiner privaten Abnahmeadresse. Ich übe allerdings keinerlei gewerbliche Tätigkeit dort aus, sondern nütze andere Büroräume für meine Beratertätigkeit.
Deswegen werde ich die gerichtliche Klärung dieses Sachverhalts durchführen, falls keine Einigung über die Schlichtungsstelle erreichbar ist.
Es wäre sicherlich hilfreich, dafür die ursprünglichen AGB's der immergrün vom Mai 2013 zu haben. Leider habe ich diese damals nicht heruntergeladen oder ausgedruckt.
Kann mir eventuell jemand diese AGB's zur Verfügung stellen?
Eni:
--- Zitat von: hanjo1 am 23. August 2014, 09:18:15 ---Es wäre sicherlich hilfreich, dafür die ursprünglichen AGB's der immergrün vom Mai 2013 zu haben. Leider habe ich diese damals nicht heruntergeladen oder ausgedruckt.
--- Ende Zitat ---
Sofern Sie den Vertrag über eine Vergleichsportal abgeschlossen haben, schauen Sie noch mal nach, ob die AGB von Immergrün nicht als Anhang bei der Auftragsbestätigung des Portal auftauchen. Bei Verivox war das der Fall. Da zunächst seitenlang die eigenen AGB von Verivox aufgeführt waren, hatte ich die anschließenden AGB von Immergrün auch zunächst übersehen.
hanjo1:
Vielen, vielen Dank, Eni! Der Tipp war ganau der richtige!!!!!!
Ich habe ebenfalls über Verivox abgeschlossen und die immergrün-AGBs waren dort nach den Virivox-ABGs tatsächlich angehängt. Hatte ich überhaupt nicht wahrgenommen.
In den AGBs wird eindeutig der Bonus-Anspruch definiert:
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."
Dies Profil wird sicherlich nicht durch das Laden eines Handys verändert, so dass ich dem gerichtlichen Verfahren in Ruhe entgegegnsehen kann. Die Begründung, die immergrün in ihrem Schreiben an mich gebracht hat, spielt hier absolut keine Rolle:
"... zumal es für eine gewerbliche Nutzung ausreichend ist, wenn an der Abnahmestelle die gewerbebezogene Post bearbeitet wird, Rechnungen gestellt und sonstige verwaltende Tätigkeiten ausgeführt werden."
Mal sehen, wie es weitergeht. Zunächst läuft das Schlichtungsverfahren.
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