Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Außerordentliche Kündigung
gesch:
Hallo. Habe wieder ein Problem. Kurz nochmals zu meiner Vorgeschichte: Mein Vertrag wäre normalerweise am 31.5.14 ausgelaufen. Almado kündigte mir jedoch außerordentlich am 22.5.14, da ich angeblich nicht den Abschlag für den Mai rechtzeitig gezahlt hätte, was gar nicht gestimmt hat, da für den mai gar kein Abschlag mehr fällig gewesen wäre. Ich habe dann am 18.5. einen Brief an almado geschickt, dass ich der außerordentlichen Kündigung widerspreche, da diese nicht rechtens ist. Gleichzeitig habe ich in diesem Brief verlangt, dass ich innerhalb 6 Wochen nach Lieferende eine Schlussrechnung haben möchte mit dem vereinbarten Neukundenbonus. Dieser Brief wurde am 21.5.14 durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Mit E-Mail vom 23.5.14 erhielt ich folgende E-Mail von almado:
..."zunächst möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Eine Weiterbelieferung ist auf Grund der bereits erfolgten Netzabmeldung zum 22.05.2014 technisch leider nicht möglich.
Dennoch teilen wir mit, dass Sie eine den vertraglich vereinbarten Bonus enthaltene Schlussrechnung sowie eine Erstattung Ihres Guthabens erhalten werden. Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bitte übermitteln Sie uns für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung zeitnah Ihren aktuellen Zählerstand. Im Anschluss wird Ihnen die Rechnung umgehend zugehen"....
Mit Datum vom 15.6. erhielt ich die Schlussrechnung per E-Mail, wie erwartet ohne Bonus. Daraufhin versuchte ich jeden Tag eine E-Mail an almado zu senden, da ich ja der Schlussrechnung widersprechen möchte, aber alle e-mails kommen zurück (Service@almado-energy.de, Service@meisterstrom.de.) Dann habe ich es per Fax versucht (0221/985 999 56) und einmal ging es glücklicherweise durch. Danach habe ich noch 2 mal angerufen, um zu fragen, wann ich endlich die korrigierte Schlussrechnung erhalte, aber es wurde nur immer gesagt, dass mein Anliegen zur Prüfung weitergegeben wird.
Nun meine Frage: Soll ich nochmals einen Brief mit Gerichtsvollzieher an almado senden, da sie ja sonst wieder behaupten können, sie haben keinen Widerspruch bezüglich der Schlussrechnung erhalten. Dann würden sie vielleicht sagen, ich hab ein leeres weißes Blatt gefaxt.
Gibt es ein Musterschreiben, welches ich Almado zusenden kann, wegen der Nichtzahlung des Neukundenbonuses? Bitte um Hilfe!
Vielen Dank!
SepaWerner:
Schlichtungsstelle einschalten und die Verbraucherzentrale informieren.
Lange geht das mit Beinhoff nicht gut.
Eni:
--- Zitat von: SepaWerner am 29. Juni 2014, 17:38:33 ---Schlichtungsstelle einschalten und die Verbraucherzentrale informieren.
Lange geht das mit Beinhoff nicht gut.
--- Ende Zitat ---
Sehe ich auch so. Aber um ein Widerspruchsschreiben kommen Sie erst mal trotzdem nicht rum, da die Schlichtungsstelle erst 4 Wochen nachdem dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, tätig wird. Das Unternehmen muss daher zwangsläufig zunächst durch den Kunden informiert werden und Gelegenheit zur Abhilfe bekommen.
Sind die verwendeten Faxnummern und Email-Adressen die, welche zu diesem Zwecke auf der Schlussrechnung aufgeführt sind? Es sollten auf jeden Fall diese verwendet werden.
Zusätzlich ist es jedoch auch dringend geboten, den Widerspruch per Einschreiben zu versenden. Mit Gerichtsvollzieher habe ich selbst noch nie zustellen lassen; ist aber sicher noch mal sicherer als Einschreiben, aber aus meiner Sicht nicht unbedingt nötig. Im Prinzip hätten Sie dem Schreiben vom 23.05. bereits widersprechen müssen.
Argumentationsgrundlage für Almado zur Verweigerung des Bonus ist ja der unterjährige Vertrag. Zwar teilte Ihnen Almado mit, dass sie dennoch den Bonus einrechnen werden, aber auch, dass dies "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" geschieht. Das war also sozusagen "Hinhaltetaktik", so dass Sie eben nicht sofort widersprechen. Sie können sicher versuchen aufgrund dieser Umstände bereits jetzt ihr Anliegen bei der Schlichtungsstelle vorzubringen, da der Ursprung der Angelegenheit bereits weiter zurückreicht und bereits 1 Widerspruch von ihnen Almado erfolgte.
Daher halte ich es für die beste Vorgehensweise, jetzt sofort den Widerspruch per Einschreiben/Gerichtsvollzieher zu versenden und gleichzeitig sämtliche Unterlagen, inkl. diesem Widerspruch, an die Schlichtungsstelle zu senden. Mehr als dass diese Ihnen mitteilt, dass erst noch eine Reaktion von Almado abgewartet werden muss, riskierten Sie dabei ja nicht.
Hurraapostel:
--- Zitat von: gesch am 29. Juni 2014, 15:10:44 ---Hallo. Habe wieder ein Problem. Kurz nochmals zu meiner Vorgeschichte: Mein Vertrag wäre normalerweise am 31.5.14 ausgelaufen. Almado kündigte mir jedoch außerordentlich am 22.5.14, da ich angeblich nicht den Abschlag für den Mai rechtzeitig gezahlt hätte, was gar nicht gestimmt hat, da für den mai gar kein Abschlag mehr fällig gewesen wäre. Ich habe dann am 18.5. einen Brief an almado geschickt, dass ich der außerordentlichen Kündigung widerspreche, da diese nicht rechtens ist. Gleichzeitig habe ich in diesem Brief verlangt, dass ich innerhalb 6 Wochen nach Lieferende eine Schlussrechnung haben möchte mit dem vereinbarten Neukundenbonus. Dieser Brief wurde am 21.5.14 durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Mit E-Mail vom 23.5.14 erhielt ich folgende E-Mail von almado:
..."zunächst möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Eine Weiterbelieferung ist auf Grund der bereits erfolgten Netzabmeldung zum 22.05.2014 technisch leider nicht möglich.
Dennoch teilen wir mit, dass Sie eine den vertraglich vereinbarten Bonus enthaltene Schlussrechnung sowie eine Erstattung Ihres Guthabens erhalten werden. Dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bitte übermitteln Sie uns für die Erstellung Ihrer Schlussrechnung zeitnah Ihren aktuellen Zählerstand. Im Anschluss wird Ihnen die Rechnung umgehend zugehen"....
Mit Datum vom 15.6. erhielt ich die Schlussrechnung per E-Mail, wie erwartet ohne Bonus. Daraufhin versuchte ich jeden Tag eine E-Mail an almado zu senden, da ich ja der Schlussrechnung widersprechen möchte, aber alle e-mails kommen zurück (Service@almado-energy.de, Service@meisterstrom.de.) Dann habe ich es per Fax versucht (0221/985 999 56) und einmal ging es glücklicherweise durch. Danach habe ich noch 2 mal angerufen, um zu fragen, wann ich endlich die korrigierte Schlussrechnung erhalte, aber es wurde nur immer gesagt, dass mein Anliegen zur Prüfung weitergegeben wird.
Nun meine Frage: Soll ich nochmals einen Brief mit Gerichtsvollzieher an almado senden, da sie ja sonst wieder behaupten können, sie haben keinen Widerspruch bezüglich der Schlussrechnung erhalten. Dann würden sie vielleicht sagen, ich hab ein leeres weißes Blatt gefaxt.
Gibt es ein Musterschreiben, welches ich Almado zusenden kann, wegen der Nichtzahlung des Neukundenbonuses? Bitte um Hilfe!
Vielen Dank!
--- Ende Zitat ---
Grundsätzlich würde ich immer per Einschreiben mit denen kommunizieren. Möglicherweise reicht hier sogar ein Einwurfeinschreiben (per Internet kann man mit der Sendungsnummer die Zustellung beweisen). Ich habe jedoch meistens Einschreiben/Rückschein verwendet, mittels dem Rückschein kann ich dann immer nachweisen, dass das Teil auch zugegangen ist.
Die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher wäre mir zu kostenlastig und auch zu aufwendig, vom Verfahren her.
Die Zustellung per Mail sehe ich als problematisch an, ebenso des Fax - hier sind mir zu viele Möglichkeiten vorhanden, sich raus zu reden.
Ein Muster gibt es möglicherweise, aber warum schreiben Sie nicht einfach:
Hiermit widerspreche ich Ihrer Abrechnung Nr. xxxxxxxxxxxxx von xx.xx.2014, da der mir Ihrerseits zugesagte Bonus (siehe Mail vom xx.xx.2014) nicht berücksichtigt wurde. Ich bitte bis zum xx.xx.2014 (10 oder 14 Tage) um Erstellung einer korrekten Abrechnung mit 25%-igem Bonus.
Ganz wichtig: Wenn die neue Rechnung eintrudelt, nachrechnen ob es sich tatsächlich um eine 25%-ige Bonuszahlung handelt, oder nur um einen Teil davon.
Aber grundsätzlich wundere ich mich doch ein wenig über die 365ag, denn Mitte Mai 2014 wurden die seitens der VZ NRW abgemahnt und haben zugesichert, diese Tricks zukünftig zu unterlassen. Offensichtlich ist die Zusage wenig wert.
Eni:
@gesch
Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf die Anforderungen an einen Widerspruch und dessen Zustellung sind, dann hilft Ihnen dieser Link sicher weiter:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
Ich habe das jetzt tatsächlich so praktiziert, also Email + Fax + Einschreiben.
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