Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Außerordentliche Kündigung
Hurraapostel:
--- Zitat von: Eni am 29. Juni 2014, 22:35:59 ---@gesch
Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf die Anforderungen an einen Widerspruch und dessen Zustellung sind, dann hilft Ihnen dieser Link sicher weiter:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
Ich habe das jetzt tatsächlich so praktiziert, also Email + Fax + Einschreiben.
--- Ende Zitat ---
Fragt sich dann nur, warum Sie auch eMail und Fax abgeschickt haben, denn der Verfasser der Kanzlei Hollweg legt deutlich offen, warum diese beiden Methoden nicht besonders sicher sind. ??? ??? ???
Eni:
--- Zitat von: Hurraapostel am 29. Juni 2014, 23:13:28 ---
--- Zitat von: Eni am 29. Juni 2014, 22:35:59 ---@gesch
Wenn Sie sich unsicher in Bezug auf die Anforderungen an einen Widerspruch und dessen Zustellung sind, dann hilft Ihnen dieser Link sicher weiter:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
Ich habe das jetzt tatsächlich so praktiziert, also Email + Fax + Einschreiben.
--- Ende Zitat ---
Fragt sich dann nur, warum Sie auch eMail und Fax abgeschickt haben, denn der Verfasser der Kanzlei Hollweg legt deutlich offen, warum diese beiden Methoden nicht besonders sicher sind. ??? ??? ???
--- Ende Zitat ---
Dies bedarf wirklich noch einer Erklärung? Die Kanzlei Hollweg schreibt auch dieses dazu:
--- Zitat ---Auf welche Weise soll ich den Widerspruch gegen die falsche Rechnung nun versenden?
Meine Empfehlung lautet, eine Kombination von verschiedenen Versandmethoden anzuwenden. Damit gehen Sie den sichersten Weg. Wenn Sie den Rechnungswiderspruch auf drei Wegen gleichzeitig verschicken, kann später kaum jemand behaupten, den Brief nie erhalten zu haben. Machen Sie es daher so: Scannen Sie Ihren Forderungswiderspruch ein und versenden diesen als PDF im E-Mail-Anhang an die Gegenseite. Anschließend verschicken Sie den Brief als Fax, und schließlich per Einschreiben mit Rückschein.
Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/
--- Ende Zitat ---
Ich finde, die Antwort liegt auf der Hand und ein solcher Kommentar wie Ihrer bläht daher einen Thread nur unnötig auf. Mal abgesehen davon, dass ich auch Fristen zu wahren hatte. In diesem Fall bietet sich Vorabversand per Email und Fax immer an.
bolli:
Um nochmal zum Thema zurück zu kommen:
Die Kündigung ist eine zugangsbedürftige einseitige Willenserklärung. Im Zweifelsfall muss der Kündigende den Zugang NACHWEISEN. da gelten keine Fiktionen im Sinne von 3 x abgeschickt aber KEINEN Nachweis heisst nach aller Lebenserfahrung = mindestens einmal zugegangen. Das können Sie vor Gericht getrost vergessen. Wie der Anwalt zu seiner Meinung kommt, weiss ich nicht, aber meine Variante wäre es nicht.
100% sicher ist tatsächlich nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher oder persönliche Übergabe. In den meisten Fällen reicht aber Einschreiben/Rückschein oder bei Zeitkritischen Dingen Einwurfeinschreiben aus. Ggf. kann man sich von einem Zeugen bei Aufgabe bei der Post den Inhalt des Schreibens noch bestätigen lassen (damit nicht die Behauptung kommt, es wäre nur ein leeres Blatt verschickt worden).
scooter44:
--- Zitat --- ... Boykottierung von Hilfe?
--- Ende Zitat ---
@Eni Zwischenbemerkung: Fachliche Hilfe in rechtlicher Hinsicht bekommt man nur von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale - jedoch nicht in einem Forum!
winwood:
--- Zitat von: Hurraapostel am 29. Juni 2014, 22:06:39 ---
Aber grundsätzlich wundere ich mich doch ein wenig über die 365ag, denn Mitte Mai 2014 wurden die seitens der VZ NRW abgemahnt und haben zugesichert, diese Tricks zukünftig zu unterlassen. Offensichtlich ist die Zusage wenig wert.
--- Ende Zitat ---
Almado scheint auch hier die Geschichte auszusitzen, denn nach wie vor wird auf nichts reagiert, was vom Kunden kommt.
A hat die Abbuchungen trotz gültigen Lastschriftmandats von sich aus eingestellt, und sofort das EWD Inkasso eingschaltet.
Nach Rücksprache mit Herrn Martens lasse ich die Geschichte laufen, habe dem Mahnbescheid vom Inkasso zwar ausführlich widersprochen, aber ich lasse es bis zur gerichtlichen Klärung weiterlaufen. Bis dahin überweise ich die alten Abschläge, da einmal Guthaben vorhanden ist, und immer noch keine Jahresabrechnung, bzw. lediglich eine geschätzte Abrechnung vorhanden ist.
Wir werden sehen. Herr Martens findet mein Vorgehen völlig in Ordnung.
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