Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Außerordentliche Kündigung
gesch:
Hallo. Mein Vertrag bei almado endet normalerweise am 31.05.14. Dies wurde mir auch ursprünglich von almado per e-mail bestätigt. Am 14.4.14 bekam ich eine e-mail das aufgrund des endenden Vertrag zum 31.5.14 die fälligen Abschläge nicht mehr eingezogen werden können und daher die noch ausstehenden Abschläge überwiesen werden sollen. Da ich vergessen hatte den Abschlag Anfang Mai zu überweisen, bekam ich am 9.5.14 eine Zahlungserinnerung, dass ich bis 12.5.14 den offenen Abschlagsbetrag überweisen solle. dies habe ich am gleichen tag gemacht und der betrag wurde am 9.5. bereits von meinem Konto abgebucht, so dass das Geld am 12.5.14 auf das Konto bei almado eingegangen sein muss. Am 12.5.14 bekam ich nochmals eine mail dass der Vertrag außerordentlich zum 22.5.14 gekündigt wird, da ich meine Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen bin. daraufhin habe ich eine e-mail zurückgesandt mit dem Beleg, dass ich den Abschlag bis 12.5.14 wie in der Zahlungserinnerung vorgegeben geleistet hab und die kündigung somit nicht rechtens ist. ich bat darum, dass der vertrag erst am 31.05.14 endet. Daraufhin erhielt ich gestern folgende mail:
"Wie Sie wissen, sind wir bestrebt, unsere Prozesse sehr schlank und möglichst automatisiert zu gestalten, um die damit verbundenen Preisvorteile an Sie weitergeben zu können.
Im Zuge eines solchen automatisierten Prozesses wurde Ihr Vertrag als zahlungsgestört eingestuft und dementsprechend aus wichtigem Grunde wegen Zahlungsverzuges außerordentlich gekündigt.
Ein nachträglicher Zahlungseingang würde an der Wirksamkeit der Kündigung nichts mehr ändern.
Da die Belieferung durch die almado-ENERGY kündigungsbedingt zum 22.05.2014 endet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich unverzüglich um einen neuen Stromlieferanten zu bemühen, der Sie zu günstigeren Konditionen beliefert, als dies in der sonst automatisch erfolgenden Grundversorgung der Fall wäre."
Wie soll ich nun weiterverfahren?
gesch:
Hallo,
habe gerade nochmal meine Kündigungsbestätigung aufgerufen. Ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob diese überhaupt korrekt ist. Da der Vertrag am 1.6.13 begann müsste dieser mit ablauf des 31.05.14 enden, dass ich den Bonus erhalte.
Die Bestätigung war so formuliert:
"wir bestätigen den Eingang der Kündigung der ..... AG zum 31.05.2014. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY abmelden. Für den Zeitraum der Belieferung erstellen wir Ihnen eine Schlussrechnung.
Für den Zeitraum der Belieferung wird Ihnen eine Schlussrechnung erstellt. Bitte teilen Sie dem zuständigen Netzbetreiber und auch uns den Schlusszählerstand zum 31.05.2014 mit. Sobald uns alle abrechnungsrelevanten Daten vorliegen und geprüft sind werden wir Ihnen eine Endabrechnung erstellen. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollten Sie nach diesem Zeitraum noch keine Schlussrechnung von uns erhalten haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten."
khh:
Hallo @gesch,
Ihr Fall riecht (besser „stinkt“) nach den bekannten Machenschaften von Almado/365 AG zwecks Bonus-Vorenthaltung, für die dieser unseriöse Versorger von der VZ NRW abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (alles hier im Forum nachzulesen!).
1. Ist die praktizierte Nicht-Weiterverwendung der erteilten Einzugsermächtigung nach erfolgter Vertragskündigung höchst fragwürdig (prüfen Sie, ob eine solche Klausel überhaupt Bestandteil der zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses verwendeten AGB ist);
2. Ist fraglich, ob im Mai 2014 überhaupt noch ein 12. Abschlag zu zahlen ist (prüfen Sie, ob der Gesamtpreis des Tarifs für die Belieferung 1.6.13 - 31.5.14 bereits mit den vorherigen 11 Abschlägen vollständig bezahlt war);
3. Ist eine außerordentliche Vertragskündigung nach eventuell einmaliger vielleicht um 1 Tag verspäteter Zahlung m.E. völlig unangemessen.
Ich würde per Email ("Cc" auch an deren sogen. "Kundenanwalt") und zusätzlich schriftlich per Einschreiben-Einwurf von Almado/365 AG verlangen:
1. der vertraglichen Lieferverpflichtung bis zum Ablauf des 31.05.2014 nachzukommen;
2. für das Lieferjahr 1.6.13 - 31.05.14 eine bis spätestens 12.07.14 (innerhalb von 6 Wochen gem. § 40 Abs. 4 EnWG) zugehende Schlussrechnung einschließlich Gutschrift des vertraglich vereinbarten Bonus zu erstellen.
Für den Fall, dass dem nicht nachgekommen wird, würde ich Almado/365 AG ankündigen:
1. dass ich mich mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden und zusätzlich Schadensersatz für die Mehrkosten der Belieferung im Zeitraum 23. - 31.05.14 sowie eventuellen weiteren Schadensersatz verlangen werde (für die Belieferung ab 1.6.14 haben Sie hoffentlich einen seriösen Versorger beauftragt);
2. dass ich eine vertrags- und rechtswidrige vorzeitige Vertragsbeendigung oder eine in der Schlussrechnung fehlende Bonusgutschrift der Verbraucherzentrale NRW melden werde.
Lesen Sie am 22.5.14 für sich und am 31.5.14 (jeweils zeitnah 24 Uhr) den Zählerstand ab und teilen Sie Letzteren sowohl Almado/365 AG als auch dem zuständigen Netzbetreiber (eventuell auch Ihrem neuen Versorger) mit.
Viel Erfolg und berichten Sie über die weitere Entwicklung.
Gruß, khh
gesch:
Hallo. Habe noch eine Frage: Habe ja den Tarif fair&einfach. Hätte ich hier überhaupt 12 Abschlagsbeträge zahlen müssen? Hab leider keine AGB´s mehr vom Zeitpunkt meines Abschlusses am 17.12.2012. Soll ich den Brief per Gerichtsvollzieher zusenden lassen?
khh:
@gesch, prüfen Sie selbst:
--- Zitat von: khh am 15. Mai 2014, 09:44:54 ---[...]
2. Ist fraglich, ob im Mai 2014 überhaupt noch ein 12. Abschlag zu zahlen ist (prüfen Sie, ob der Gesamtpreis des Tarifs für die Belieferung 1.6.13 - 31.5.14 bereits mit den vorherigen 11 Abschlägen vollständig bezahlt war);
[...]
--- Ende Zitat ---
Beispiel aus dem Forum:
--- Zitat von: khh am 08. März 2014, 13:58:20 ---... ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:
4200 kWh x Brutto-Arbeitspreis = X / X + Brutto-Jahresgrundpreis = Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto : Abschlagsbetrag = ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)
Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen. ...
--- Ende Zitat ---
Wichtige Schreiben können Sie vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen, Zusendung per Einschreiben (Rückschein oder Einwurf) und zusätzlich per Email reicht aber üblicherweise aus.
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