Das Urteil des OLG Hamm v. 16.07.13 Az. 19 U 19/13 ist veröffentlicht:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/19_U_19_13_Urteil_20130716.htmlDas Berufungsgericht bestätigt darin eine Entscheidung des LG Dortmund, welches einem Gaskunden einen Rückforderungsanspruch iHv. über 130 TEUR aus ungerechtfertigter Bereicherung deshalb zusprach, weil die HEL- Preisänderungsklausel in den AGB des Erdgas- Sondervertrages unwirksam war.
Der Gasversorger konnte sich auch nicht auf eine positive Kenntnis des Klägers von der Nichtschuld bei der Zahlung (§ 814 BGB) berufen.