Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Rechtsanwalt einschalten.

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khh:
Hallo Traktor,

was Ihnen die Schlichtungsstelle mitgeteilt hat ist zutreffend; nämlich, dass Almado nun 3 Wochen Zeit hat, Ihrer Beschwerde abzuhelfen bzw. sich mit Ihnen einvernehmlich zu einigen. Andernfalls wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt.

Was almado/365 AG schreibt ist  - wie so oft -  Blödsinn: Die Schlichtungsstelle hat keine 3 Monate für das Verfahren "anberaumt". Richtig ist vielmehr, dass ein Schlichtungsverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben des EnWG § 111b Abs. 1 nach Möglichkeit innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten abgeschlossen werden soll.

Lassen Sie sich von dem Chaos-Versorger almado/365 AG nicht verunsichern !

Gruss, khh

Traktor:
Hallo,

so nun hat Almado geantwortet und möchte mir tatsächlich einen Scheck über 230€ schicken, aber erst in 3 Wochen.
Gleichzeitig erhöhen Sie  die Abschlagszahlung um 42%

Jetzt stellt sich die Frage wie am besten reagieren.

1) Einmal ist das Geld ja noch nicht auf meinem Konto, somit muss ich der Schlichtungsstelle noch nichts dazu sagen.
2) Wenn ich denen jetzt erstmal die Einzugsermächtigung entziehe, kommt der Scheck nicht, auch muss ich ja der Erhöhung der
    Abschlagszahlung widersprechen.
3) Ich habe Almado am 27.03.2014 ein Einschreiben geschickt in dem ich die Abschlagszahlung reduziert haben möchte, da die ja
   12* und nicht 11*/Jahr abbuchen. Dabei beziehe ich mich auf die Vertragsbedingungen von 2013. Dem haben die ja nicht widersprochen, aber die Reduzierung   
   abgelehnt.
   Die versteckte bekannte Preiserhöhung im September, könnte nach dem §41 (3 ) unwirksam sein, da nicht tranparent.
---------§41 (3 )
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen
-------------

Wie am besten vorgehen?
LG Traktor

Chtonian:
Wenn ich dir einen Tipp geben darf:

Einzugsermächtigung sofort widerrufen, und die nach eigener Berechnung auf basis der ursprünglich vertraglichen Preisbestandteile monatlichen Abschläge überweisen. Hier ist es hilfreich, wenn man jeden Monat den Verbrauch notiert, um die eigene erstellte Abrechnung auch beweisen zu können.

Ich glaube nur Geldendzug verstehen die...

bolli:
@Traktor
Da Almado 3 Wochen Zeit hat, auf die Nachfrage der Schlichtungsstelle zu antworten, wird diese vorher nichts machen. Almado wird diese Zeit aber mindestens nutzen, um die Geldweiterleitung per Scheck hinzuziehen. Ob diese bei Widerspruch gegen die Abschläge zurückgehalten wird, kann natürlich nicht beurteilt werden, sollte aber für Sie kein Entscheidungsmaßstab sein. Denn Sie sollten unbedingt vermeiden, Almado zuviel Geld zu überweisen. Sollte der Scheck nicht fristgerecht kommen, würde ich UMGEHEND die Schlichtungsstelle hierüber informieren, damit die weiter Druck machen. Ganz am Ende haben Sie ggf. immer noch die Möglichkeit der Verrechnung und Einbehaltung von ein oder zwei Abschlägen, da es sich meiner Meinung nach um eine festgestellte und von Almado anerkannte Forderung handelt (die haben Ihnen ja das Geld aus der Abrechnung zugesagt) und somit dürfte ein Verrechnungsverbot in den AGB nicht ziehen.
Ansonsten wie Chtonian schon anregte, Einzugsermächtigung widerrufen, eigene Rechnung aufmachen, denen mitteilen und manuell überweisen.

Übrigens ist die Preiserhöhung möglicherweise nicht nur intransparent sondern noch viel wahrscheinlicher unzulässig, weil keine wirksame Preisanpassungsklausel vorhanden ist. Letzteres ist meines Erachtens aufgrund der vom BGH aufgestellten Erfordernisse an eine solche Klausel einfacher zu belegen als die Intransparenz.

Traktor:
Vielen Dank für die Untestütztung!

@bolli

wie kann ich das Prüfen ob die Preisanpassungsklausel wirksam ist. bzw. was ist das genau.
Die gefundenen Berichte im Netz über diese Klausel, haben eher zu Verwirrung bei mir geführt.

Danke Traktor

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