Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Mahnbung offener Forderung mit Sperrandrohung

<< < (5/5)

userD0010:
@RR-E-ft
Wie bereits dargelegt, enthält der szt. abgeschlossene Gas-Sondervertrag den Passus, dass er erstmals in fünf Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt werden kann.

Zur Frage der Form der Kündigung war m.W. in diesen Foren bereits über die Schriftform und die entspr. Unterschriftserfordernis erklärt worden.

berghaus:
@h.terbeck

 :) Nachricht mit E-Mailadresse in PN

berghaus 12.04.14

berghaus:

--- Zitat ---von h.terbeck in Antwort #7
"Der Gas-Sondervertrag tritt an dem in Ziff.VI angegebenen Termin (01.08.1990) in Kraft und erstmals in 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt werden.
--- Ende Zitat ---

Es gibt Vertragsjahre, Lieferjahre und  auch wohl Abrechnungsjahre.

Im vorliegenden Fall enden die Vertragsjahre und deren Verlängerung um ein Jahr immer zum 31.07. eines Jahres.

Der Lieferzeitraum, der einer Jahresrechnung zugrunde gelegt wird, hängt von dem Zeitpunkt der Ablesung ab und beträgt mal mehr oder auch weniger als 365 bzw.366 Tage.

Gehen wir mal davon aus, dass in dem vorliegenden Fall die Ablesung regelmäßig etwa Mitte Oktober eines Jahres erfolgt und die Jahresrechnung ein Datum des folgenden Novembers trägt.

Die zitierte Kündigungsvereinbarung verstehe ich nun so, dass beide Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des  Jahres (31.12.) kündigen können, in dem abgerechnet wird.

Das heißt z.B. für den Verbraucher im vorliegenden Fall, dass er, falls er kündigen will, schon (spätestens im September) kündigen muss, wenn er die (schreckliche) Abrechnung noch gar nicht kennt.

Die Auslegung, dass die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Jahres (31.12) erfolgen muss, für das abgerechnet wird, macht nur Sinn, wenn das Abrechnungsjahr regelmäßig und vertraglich vereinbart zum Ende eines Jahres endet.

Die VEW, Evivo und RWE hat bei mir jedoch seit 1967 immer im Mai abgelesen und im Juni abgerechnet.

berghaus 28.04.14

berghaus:

--- Zitat ---von h.terbeck in Antwort #7
"Der Gas-Sondervertrag tritt an dem in Ziff.VI angegebenen Termin (01.08.1990) in Kraft und erstmals in 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt werden.
--- Ende Zitat ---

Ich fände es nicht schlecht, noch die eine odere andere Meinung dazu zu hören, wann wohl ein Abrechnungsjahr endet.
Das wäre mal wieder ein anders Thema als "almado"!

berghaus 30.08.2014

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln