Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig
PLUS:
--- Zitat von: lilli13 am 07. April 2014, 19:09:56 ---Der nächstmögliche Zeitpunkt kann ja nicht vor Ablauf des Jahresvertrages sein! Das ist ja dann Vertragsbruch oder!?
Meiner Meinung nach wurde ich absichtlich eher rausgelassen um den Bonus zu sparen.
Wie ich hier im Forum schon lesen konnte ist das die übliche Masche des Energieversorgers.
--- Ende Zitat ---
Nein, das ist zwar zu Ihrem Nachteil, aber kein Vertragsbruch. Sie haben den Vertrag ja gekündigt. Klar hat man Ihre Vorlage gerne angenommen. Aber Sie haben das ja oben bereits selbst schon richtig festgestellt:
--- Zitat ---Ca. 7 Wochen vor Vertragsende habe ich über ein Onlinevergleichsportal einen Wechsel vorgenommen bei dem der neue Versorger die Kündigung für mich übernimmt. Dort habe ich als Kündigungstermin zum nächstmöglichen Zeitpunkt angeklickt.
Kurze Zeit später erhielt ich auch per E-Mail eine Kündigungsbestätigung. Leider war ich so naiv nicht auf das Datum zu achten:(. Es wurde zwei Wochen vor Ablauf des Jahresvertrages festgelegt.
--- Ende Zitat ---
@NN hat es nur auf den Punkt gebracht.
lilli13:
Das soll bedeuten ich muss jetzt wegen einen kleinen Formfehler nicht nur auf den Bonus verzichten sondern auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen :'(?
PLUS:
--- Zitat von: lilli13 am 07. April 2014, 19:53:49 ---Das soll bedeuten ich muss jetzt wegen einen kleinen Formfehler nicht nur auf den Bonus verzichten sondern auch noch die Kosten des Verfahrens übernehmen :'(?
--- Ende Zitat ---
Fehler können leider Folgen haben. Dieser Versorger nutzt offensichtlich jede Möglichkeit und jede Vorlage zu seinen Gunsten. Wer mit ihm einen Vertrag schließt muss genau aufpassen. Sie haben die Kündigung und den Wechsel ja so akzeptiert und der Wechsel wurde auch so vollzogen.
Ob da eine Anfechtung wegen Irrtums noch möglich ist, fragen Sie am Besten einen Anwalt.
khh:
Hallo @lilli13,
welchen Tarif hatten Sie bei immergrün, haben Sie die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags von immergrün verwendete AGB vorliegen, von wann datiert die Vertragsbestätigung, wann war Lieferbeginn, wann haben Sie gekündigt bzw. dem neuen Versorger den Kündigungsauftrag erteilt, wann hat immergrün den Vertrag beendet, wann haben Sie die Schlussrechnung erhalten, wann haben Sie die Abrechnung ohne Bonus erstmalig bei immergrün reklamiert, wann haben Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht ?
Gruß, khh
Didakt:
Hier stellt sich doch die Frage, was Almado gegen die Userin @ lilli13 eigentlich einklagen will? Soll das evtl. eine Unterlassungsklage sein? Dann müsste ja eine Rechtsverletzung vorausgegangen sein! Alles ein wenig dubios, finde ich.
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