Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

gerichtliches Klageverfahren Almado/immergrün Schichtungsverfahren unzulässig

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khh:

--- Zitat ---WAS BEDEUTET 'KÜNDIGUNG ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN TERMIN'?
'...ich möchte zum nächstmöglichen Termin meine Kfz-Vollkaskoversicherung kündigen...' - diese Wendung stellt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Antrag auf Aufhebung des Versicherungsvertrages zu einem vom Versicherer zu wählenden Zeitpunkt dar (AZ: IV ZR 56/98). In der Regel werden Vollkaskoversicherungen auf ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Im entschiedenen Fall hatte der Versicherungsnehmer die Vollkaskoversicherung am Anfang des Jahres 'zum nächstmöglichen Zeitpunkt' gekündigt. Zwei Monate später wurde sein Fahrzeug entwendet. Die Versicherung verweigerte die Rückerstattung, weil der Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits beendet gewesen sei. Der Versicherer hatte die vom Versicherungsnehmer gewählte Formulierung zum Anlass genommen, das Versicherungsverhältnis vorzeitig unter Außerachtlassung der regulären Kündigungsfristen zum Ende des Jahres zu beenden.
Das darf sie nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht. Auch aus der Bitte des Versicherungsnehmers um 'Bestätigung' ergebe sich kein ausreichender Anhalt für ein Angebot einer zeitlich in das Belieben des Versicherers gestellten Vertragsaufhebung.
--- Ende Zitat ---

[Quelle: FINANZTIP]

Bspw. dieses BGH-Urteil ist m.E. auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar :) !

khh:

--- Zitat von: Didakt am 07. April 2014, 22:40:45 ---Hier stellt sich doch die Frage, was Almado gegen die Userin @ lilli13 eigentlich einklagen will? ...
--- Ende Zitat ---

Feststellungsklage, dass kein Bonus zu gewähren ist ?

PLUS:

--- Zitat von: khh am 07. April 2014, 22:59:56 ---...
Bspw. dieses BGH-Urteil ist m.E. auch auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar :) !
--- Ende Zitat ---
@khh, vielleicht nicht so ganz. Beim vorliegenden Sachverhalt wurde im Unterschied quasi lückenlos eine "Anschlussvollkaskoversicherung" bei einem anderen "Versicherungsunternehmen" abgeschlossen. Der "Versicherungsnehmer" hat dem nicht widersprochen.
Aber der Fall steckt noch im dichten Nebel.  Licht zeigt sich vielleicht wenn die Fragen beantwortet sind.

PS .. das passt dazu:
Den Markt als "sparsamer" Verbraucher nutzten:Erfahrungen mit Almado - oder wie man mit den Maschen souverän umgeht
Liest sich gut! ;)

lilli13:

--- Zitat ---welchen Tarif hatten Sie bei immergrün
--- Ende Zitat ---
Tarif Windkraft 6

--- Zitat ---haben Sie die zum Zeitpunkt Ihres Auftrags von immergrün verwendete AGB vorliegen
--- Ende Zitat ---
Ich habe die allgemeinen Stromlieferbedingungen von der Zeit des Auftrages vorliegen.

--- Zitat --- von wann datiert die Vertragsbestätigung
--- Ende Zitat ---
Der Vertrag wurde am 12.12.2012 bestätigt.

--- Zitat --- wann war Lieferbeginn
--- Ende Zitat ---
Ab 1.2.2013

--- Zitat ---wann haben Sie gekündigt bzw. dem neuen Versorger den Kündigungsauftrag erteilt
--- Ende Zitat ---
Am 8.12.2013

--- Zitat ---wann hat immergrün den Vertrag beendet
--- Ende Zitat ---
Die Kündigungsbetätigung erhielt ich am 14.12.2013 zum 14.01.2014.

--- Zitat ---wann haben Sie die Schlussrechnung erhalten
--- Ende Zitat ---
Die Schlussrechnung erhielt ich am 3.2.2014.

--- Zitat ---wann haben Sie die Abrechnung ohne Bonus erstmalig bei immergrün reklamiert
--- Ende Zitat ---
Noch am selben Tag telefonisch. Aber die Mitarbeiterin meinte am Telefon das der Neukundenbonus extra per Verrechnungsscheck versendet wird auch wenn er nicht auf der Schlussrechnung erscheint. Da mir diese Aussage unglaubwürdig erschien habe ich am 4.2.2014 noch mal per E-Mail den Bonus reklamiert.

--- Zitat ---wann haben Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht ?

--- Ende Zitat ---
Am 9.3.2014

Vielen Dank für die Mühe :D

KlausHardy:
Die Kündigung fällt hier terminlich wohl genau in die Weihnachtsaktion von immergrün. Dort wurden ja die Preise für das Folgejahr erhöht und damit entstand ein Sonderkündigungsrecht. Dieses hat der Anschlussversorger wohl auf Ihren Wunsch (nächstmöglicher Zeitpunkt) auch tatsächlich genutzt. Genau vor der Frage stand ich nämlich auch. So leid es mir tut, ich denke, falsches Kreuz gesetzt, Pech gehabt.

P.S. ich habe übrigens auch noch keinen Bonus erhalten ... Laufzeit ebenfalls 01.02.2013 bis 31.01.2014

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