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Autor Thema: Almado; Vertragsende, Entzug der gültigen E-Mail-Adresse  (Gelesen 4277 mal)

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Offline JTreinfall

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Moin moin,
mich beschäftigt schon lange eine Frage die ich nirgendwo beantwortet finde und ich mir selber nicht beantworte kann, hier gerne zur Meinungsbildung in den “Raum“ stellen möchte und mich über die Antworten bzw. über eine rege Diskussion freuen würde.

In den AGB’s von z. B. Almado ist man verpflichtet eine gültige E-Mail Adresse zu nennen, über die jeglicher Austausch (mit Ausnahmen) stattfinden sollte.
Finde ich in Ordnung, bis zu einem gewissen Punkt .....
Dazu zitiere ich noch einmal zur besseren Grundlage für die Diskussion;

Zitat;
- AGB 2(10)... Der Kunde ist verpflichtet, ENERGY bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluß eine gültige funktionsfähige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen......Blabla.....
Der Kunde wird ENERGY unverzüglich über eine Änderung oder Wegfall der von ihm benannten E-Mail-Adresse informieren..........Blabla......
Wenn nicht, .....
......berechtigt (Almado) den Vertrag nach rechtzeitiger gesonderter Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Zitat auszugsweise Ende

Der Vertrag ist gekündigt. Eine Bestätigung der Kündigung liegt auch vor. Das Vertrags-Ende ist bereits überschritten!! Warten auf Schlussrechnung. Schlussrechnung ohne Bonus liegt vor. Widerspruch, ect. Mahnung, ständige E-Mail usw. danach.

Da das abschicken von E-Mail seitens Almado mit irgendwelchen Behauptungen oder andere fadenscheinigen Gründen (umgehung z. B. des Bonus) schnell getan ist, bleibt das Problem beim Verbraucher der auf jede Anschuldigung (z. B. gewerbliche Nutzung) reagieren muss.

Mein Vorschlag wäre um dieser Flut von E-Mail entgegen zu wirken ein Anschreiben an Almado;

"Da mit Ihnen kein Vertragsverhältnis mehr besteht, brauche ich ihnen auch keine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und möchte Sie bitten umgehend jeglichen Schriftverkehr auf dem postalischen Weg mit mir zu klären."

Weitere Frage in dem Zusammenhang E-Mail-Adresse;
Wann ist (ein) der Vertrag beendet (erfüllt)?

Danke und ich freue mich auf eine rege Beteiligung

Offline stromer51

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Re: Almado; Vertragsende, Entzug der gültigen E-Mail-Adresse
« Antwort #1 am: 21. März 2014, 13:24:10 »
Hallo JTreinfall,

nach Vertragsende können sie doch den Anbieter nicht zu einer Vertragsänderung bewegen.
Wenn sie gerne Postgebühren bezahlen wollen, schicken sie Briefe. Ob dann eine Antwort auch
als Brief kommt, wohlgemerkt es wäre der gleiche Text wie in einer eMail, was haben sie dann erreicht.

Wenn sie keinen Online Vertrag mögen, dann schließen sie so was eben nicht ab. Das gilt auch für die
vielen Direktversicherer die eine eMail Adresse voraussetzen.

mfg

Offline Didakt

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Re: Almado; Vertragsende, Entzug der gültigen E-Mail-Adresse
« Antwort #2 am: 21. März 2014, 13:51:53 »
@ JTreinfall,

Ihr Vertrag ist definitiv beendet. Ihr Dauerschuldverhältnis erlischt durch Leistung gemäß § 362 BGB:
Zitat
Auszug:
Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
.
Vorschlag: Schreiben Sie dem Versorger per E-Mail, dass Sie über die unbeantwortete Post verärgert sind, obwohl dafür ein angemessener Zeitraum zur Verfügung stand. Wenn diesem Ärgernis nicht kurzfristig abgeholfen wird, sehen Sie sich gezwungen, in Schriftform mit ihm zu korrespondieren (ggf. per Einschreiben Einwurf), um den Eingang Ihrer abgegebenen Erklärungen beim ihm nötigenfalls beweisen zu können.
« Letzte Änderung: 21. März 2014, 13:58:34 von Didakt »

Offline Hurraapostel

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Re: Almado; Vertragsende, Entzug der gültigen E-Mail-Adresse
« Antwort #3 am: 21. März 2014, 23:13:33 »
Vorschlag: Schreiben Sie dem Versorger per E-Mail, dass Sie über die unbeantwortete Post verärgert sind, obwohl dafür ein angemessener Zeitraum zur Verfügung stand. Wenn diesem Ärgernis nicht kurzfristig abgeholfen wird, sehen Sie sich gezwungen, in Schriftform mit ihm zu korrespondieren (ggf. per Einschreiben Einwurf), um den Eingang Ihrer abgegebenen Erklärungen beim ihm nötigenfalls beweisen zu können.

Aus eigener Erfahrung kann ich schildern, das die das überhaupt nicht juckt, ob die ein Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein bekommen - und man erwartet, das der weitere Schriftverkehr beiderseitig auf postalischem Wehe geführt werden sollte. Wenn überhaupt eine Reaktion darauf erfolgt, so kommt diese per eMail.

Mir ist selbst ein Fall bekannt, wo ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde - selbst der Rechtsanwalt hat dann die Antwort per eMail (ohne rechtsverbindliche Unterschrift) bekommen.
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

 

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