Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado AG / 365 AG

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khh:

--- Zitat von: Eni am 29. Juli 2014, 03:27:42 ---
--- Zitat von: LearPilot am 24. Juli 2014, 21:52:09 ---Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung für das betrügerische Geschäftsgebahren der Firma Almado und macht diese Praktiken nicht weniger illegal und verwerflich.
--- Ende Zitat ---
Genau so ist es. Damals waren die Praktiken eben noch nicht offensichtlich …
--- Ende Zitat ---

Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
Die Verbindungen zwischen almado / immergrün / DTMI / A. W. B. usw. waren und sind unschwer erkennbar,
dazu braucht/e man sich bspw. nur mal das Impressum der jeweiligen HP anzuschauen (weitere schon länger bekannte „Warnsignale“ siehe Antwort #60). 



--- Zitat von: Eni am 29. Juli 2014, 03:27:42 ---… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...

--- Ende Zitat ---

Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:


--- Zitat von: Didakt am 23. Juli 2014, 11:24:05 ---Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung § 273 BGB [oder Kürzung] von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung und Einfügung durch khh]

und


--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---[...]
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist z.B. gem. Ziff. 10 Abs. 5  der aktuellen 365AG-AGB
--- Zitat ---Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
--- Ende Zitat ---
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig! ...
--- Ende Zitat ---

Ohne zumindest Grundkenntnisse im Vertrags- und AGB-Recht (die man sich im Forum durchaus anlesen kann)
geht es halt manchmal nicht !


Auf die (wieder einmal :( - siehe auch Antwort #54 u. #56) unsachlichen Unterstellungen und leider auch persönlichen Anwürfe des Users Eni gehe ich hier nicht mehr ein (bin mal gespannt, ob das in diesem Forum weiterhin geduldet wird).

Eni:

--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 06:39:21 ---Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
--- Ende Zitat ---

Dadurch, dass Sie diese Behauptungen stets wiederholen, werden Sie nicht wahrer. "Almado" kam Mitte/Ende 2012 so ins Gespräch, dass man durch sehr intensives Googlen hätte aufmerksam werden können. "immergrün" jedoch war 2012 noch komplett unbeleckt. Aber was nicht passt, wird passend gemacht, gell?


--- Zitat von: Eni am 29. Juli 2014, 03:27:42 ---… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...

--- Ende Zitat ---

Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:


--- Zitat von: Didakt am 23. Juli 2014, 11:24:05 ---Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung § 273 BGB [oder Kürzung] von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. ...
--- Ende Zitat ---
[farbliche Hervorhebung und Einfügung durch khh] [/quote]

Also Ihre ständige gegenseitige Zitiererei wirkt fast schon anrührend. Soll damit irgendwas belegt werden? Es ist nicht mal sicher, dass die Vorgehensweise nicht rechtskonform ist. Eine Preiserhöhung wurde nicht angekündigt und damit das Sonderkündigungsrecht umgangen. Da ist es noch fraglich, ob überhaupt rechtswirksam eine Vertragsverlängerung stattgefunden hat und die Abschläge für das Folgejahr nicht sogar ohne Rechtsgrund eingezogen wurden.


--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 06:39:21 ---
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---[...]
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist z.B. gem. Ziff. 10 Abs. 5  der aktuellen 365AG-AGB
--- Zitat ---Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
--- Ende Zitat ---
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig! ...
--- Ende Zitat ---

Ohne zumindest Grundkenntnisse im Vertrags- und AGB-Recht (die man sich im Forum durchaus anlesen kann)
geht es halt manchmal nicht !
--- Ende Zitat ---

Ja, die haben Sie aber nicht, sondern zitieren AGB der Unternehmen. Was hat das mit Rechtswissen zutun? Außerdem hatte ich bereits angemerkt, dass meine AGB anders aussehen und dort lediglich die Aufrechnung VOR dem Ablauf von 12 Monaten als unzulässig aufgeführt ist. Mein Vertragspartner ist auch nicht die 365-AG. Also, was soll das?


--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 06:39:21 ---Auf die (wieder einmal :( - siehe auch Antwort #54 u. #56) unsachlichen Unterstellungen und leider auch persönlichen Anwürfe des Users Eni gehe ich hier nicht mehr ein (bin mal gespannt, ob das in diesem Forum weiterhin geduldet wird).

--- Ende Zitat ---

Ich bin auch gespannt, wann Ihnen hier endgültig der Gar ausgemacht wird und Ihnen die Möglichkeit genommen wird, andere User in Threads regelrecht zu verfolgen und zu stalken.

khh:

--- Zitat von: Eni am 29. Juli 2014, 18:07:49 ---
--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 06:39:21 ---Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
--- Ende Zitat ---
Dadurch, dass Sie diese Behauptungen stets wiederholen, werden Sie nicht wahrer. ... Aber was nicht passt, wird passend gemacht, gell?
--- Ende Zitat ---

Was wahr ist, kann nicht "wahrer" werden, gelle ;D! Und warum "unterschlagen" Sie meine Anmerkung "Die Verbindungen zwischen almado / immergrün (seinerzeit ein 'Geschäftsfeld' der almado AG / jetzt der 365 AG !) / DTMI / A. W. B. usw. waren und sind unschwer erkennbar, dazu braucht/e man sich bspw. nur mal das Impressum
der jeweiligen HP anzuschauen (weitere schon länger bekannte „Warnsignale“ siehe Antwort #60)" ?
 
Aber wenn man eigene Versäumnisse generell nicht wahrhaben will, dann werden selbst die von Jedem leicht nachprüfbaren Fakten in Abrede gestellt :(.



--- Zitat von: Eni am 29. Juli 2014, 18:07:49 ---
--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 06:39:21 ---
--- Zitat von: Eni am 29. Juli 2014, 03:27:42 ---… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...
--- Ende Zitat ---
Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:

--- Zitat von: Didakt am 23. Juli 2014, 11:24:05 ---Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. ...
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Also Ihre ständige gegenseitige Zitiererei wirkt fast schon anrührend. Soll damit irgendwas belegt werden? ...
--- Ende Zitat ---

Damit wird mit Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen belegt, wie bspw. "Aufrechnung" rechtskonform erfolgen könnte, was zu vermitteln seit jeher Anspruch dieses Forums war und ist. 
Ob jemand für sich rechtswidrige "Wild-West-Methoden" anwendet, kann gerne jedem selbst überlassen bleiben. Sich damit aber auch noch "effektivere Erfahrungen" zu rühmen, bedarf einer Richtigstellung, damit anderen Usern die Risiken solcher Irrwege deutlich werden !   

Aber wie @Didakt schon angemerkte: "Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen". ::)

Eni:

--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 19:28:11 ---Ob jemand für sich rechtswidrige "Wild-West-Methoden" anwendet, kann gerne jedem selbst überlassen bleiben.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: Didakt am 23. Juli 2014, 21:46:56 ---Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.
--- Ende Zitat ---

Gott wie peinlich. Sie haben ja nicht mal einen eigenen Wortschatz und müssen sich selbst diesen noch von Didakt ausborgen.


--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 19:28:11 ---Sich damit aber auch noch "effektivere Erfahrungen" zu rühmen, bedarf einer Richtigstellung, damit anderen Usern die Risiken solcher Irrwege deutlich werden !
--- Ende Zitat ---
 

Schon klar, dass Ihnen das nicht passt, dass es auf diese Weise sehr gut funktioniert hat. Und ganz richtig; es ist jedem selbst überlassen, wie er letztendlich agiert. Daher brauchen Sie auch nicht die Messer zu wetzen, wenn sich Jemand mal nicht an Ihre Ratschläge hält und auch nicht oberlehrerhaft andere User bevormunden, wem sie zu folgen haben. Die sind nämlich alle schon groß. Sie warnen nicht, sondern boykottieren Erfahrungsberichte, die Ihnen nicht passen. Ich nehme für mich nämlich nicht in Anspruch hier verbindliche Rechtstipps zu verbreiten.


--- Zitat von: khh am 29. Juli 2014, 19:28:11 ---Aber wie @Didakt schon angemerkte: "Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen". ::)

--- Ende Zitat ---

Na, wenn Sie dies wenigstens tun würden. Dann wären sie ja 'ne Zeitlang unterwegs und das Forum zumindest vorübergehend auch für Andersdenkende frei nutzbar.

khh:
"Eulen nach Athen tragen !!!"  ::) ::) ::)

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