Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado AG / 365 AG
khh:
--- Zitat von: George65 am 19. Juli 2014, 13:45:58 ---... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...
--- Ende Zitat ---
Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.
Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei, damit sich deren Machenschaften nicht mehr rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!
uwes:
--- Zitat ---Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei
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Das habe ich auch schon einmal gesagt. (Geschrieben)
Eni:
--- Zitat von: khh am 19. Juli 2014, 19:14:54 ---
--- Zitat von: George65 am 19. Juli 2014, 13:45:58 ---... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...
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Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.
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Dies hätte ich gestern noch nicht unterschreiben mögen. Heute Abend kam jedoch die Akzeptanz meiner Sonderkündigung in mein Postfach geflattert. Dies allerdings nachdem diese vorher erst mal abgelehnt wurde. Ausgestanden ist es damit allerdings noch nicht. Sie wollen jetzt zum 31.07. die Abschlussrechnung erstellen, ohne dass ich bisher eine korrekte Jahresabrechnung für 2013 hätte. Dieser habe ich bisher 2x widersprochen. Nun wollen sie die Jahresabrechnung also in eine Schlussrechnung umwandeln und damit direkt 19 Monate abrechnen. Ne, ne, ne, ne - so ja nun nicht.
--- Zitat von: khh am 19. Juli 2014, 19:14:54 ---Diesem Laden kommt man bzgl. (ggf. auch vorzeitiger) Vertragsbeendigung anscheinend nur mit 'Geldentzug' bei, damit sich deren Machenschaften nicht mehr rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!
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Tja, "rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann. Ich habe sofort nach Erhalt der Jahresrechnung "aufgerechnet", Lastschriften zurückgeholt und bereits angekündigt, das ich für den Monat Juli ebenso verfahren werde. Meine selbst erstellte Jahresrechnung, die ich dem 1. Widerspruch beifügte, enthielt dann schon schön übersichtlich die Aufrechnung. Dies entsprach meinem Rechtsempfinden und auch meiner logischen Gedankenwelt, dass es immer besser ist, Geld sicher zu haben, was der andere im Zweifel zurückfordern muss als selbst "einfordern" zu müssen. Aber ob das nun wirklich den rechtlichen Gegebenheiten entspricht... :-\
Beim 2. Widerspruch habe ich jedenfalls direkt mal weitere Kosten geltend gemacht und weitere Ansprüche auf Schadensersatz angekündigt, wenn ich nicht zum 31.07. aus dem Vertrag entlassen werde. Also ist es für sie eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Entweder werden sie wirklich schadensersatzpflichtig oder müssen damit leben, dass ich auch im August weiter aufrechnen werde. So oder so konnten sie nur noch verlieren. Das aber wirklich nur, weil kein Cent mehr geflossen ist und vergangene Abschläge zurückgebucht wurden. Dennoch kann man das einfach nicht pauschal als Tipp weitergeben, denn die Fälle sind ähnlich, aber nicht unbedingt gleich. Außerdem habe ich in meinen AGB die Aufrechnungsoption konkludent enthalten.
winwood:
Ich habe mich darüber mit der Kanzlei Elixier unterhalten.
Solange die "Abrechnung" nicht korrekt und strittig, d.h. widersprochen ist, brauche ich weder Nachforderungen zu zahlen, noch erhöhte abschläge. Und genau das tue ich auch nicht. Die können sich mit ihrem Inkasso auf den Kopf stellen. Solange keine Abrechnung da ist, die korrekt und nachvollziehbar ist, und die werde ich prüfen lassen, gibt das nur die alten Abschläge.
Fertig und Feierabend. Nur am Geld kann man die packen, und vor allem: deren Spiel nicht mitspielen. Sollen die mich verklagen. Aber das Geld werden die bald auch nicht mehr haben.
Didakt:
--- Zitat von: Eni am 23. Juli 2014, 00:17:19 ---
--- Zitat von: khh am 19. Juli 2014, 19:14:54 ---
--- Zitat von: George65 am 19. Juli 2014, 13:45:58 ---... Almado hat selbst vorgeschlagen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, dem ich auch zugestimmt habe. ...
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Soweit ersichtlich, hat die 365 AG (almado bzw. immergrün) vorzeitige Vertragsauflösungen im 2. Lieferjahr immer dann angeboten oder akzeptiert, wenn Kunden einer Preiserhöhung (wg. 'versteckter' Mitteilung und/oder mit Bestreiten der Wirksamkeit verwendeter AGB-Klauseln) widersprochen und diese nicht bezahlt haben.
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Nicht nur wegen des Widerspruchs gegen die versteckte Preiserhöhung, sondern in erster Linie vor allem, wenn überhöhte Abschlagszahlungen verweigert werden. Das führt nämlich zwangsläufig zur Verminderung der Liquidität dieses Ladens. Wenn alle Kunden sich in dieser Hinsicht nicht über den Tisch ziehen ließen, wäre der Versorger sehr schnell in der Insolvenz.
--- Zitat von: khh am 19. Juli 2014, 19:14:54 ---... Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen, sondern müssen rechtlich begründet sein!
--- Ende Zitat ---
[/quote]
So ist es! Sonst hat man bei einem möglichen Rechtsstreit vor Gericht schon mal schlechte Karten!
--- Zitat von: Eni am 23. Juli 2014, 00:17:19 ---
Tja, "rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann. Ich habe sofort nach Erhalt der Jahresrechnung "aufgerechnet", Lastschriften zurückgeholt und bereits angekündigt, das ich für den Monat Juli ebenso verfahren werde. Meine selbst erstellte Jahresrechnung, die ich dem 1. Widerspruch beifügte, enthielt dann schon schön übersichtlich die Aufrechnung. Dies entsprach meinem Rechtsempfinden und auch meiner logischen Gedankenwelt, dass es immer besser ist, Geld sicher zu haben, was der andere im Zweifel zurückfordern muss als selbst "einfordern" zu müssen. Aber ob das nun wirklich den rechtlichen Gegebenheiten entspricht... :-\
Beim 2. Widerspruch habe ich jedenfalls direkt mal weitere Kosten geltend gemacht und weitere Ansprüche auf Schadensersatz angekündigt, wenn ich nicht zum 31.07. aus dem Vertrag entlassen werde. Also ist es für sie eine einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Entweder werden sie wirklich schadensersatzpflichtig oder müssen damit leben, dass ich auch im August weiter aufrechnen werde. So oder so konnten sie nur noch verlieren. Das aber wirklich nur, weil kein Cent mehr geflossen ist und vergangene Abschläge zurückgebucht wurden. Dennoch kann man das einfach nicht pauschal als Tipp weitergeben, denn die Fälle sind ähnlich, aber nicht unbedingt gleich. Außerdem habe ich in meinen AGB die Aufrechnungsoption konkludent enthalten.
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Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. Aber es ist bei der ganzen Wuselei schon so, dass einem das Hemd näher ist als der Rock! :)
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