Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado AG / 365 AG
khh:
--- Zitat von: winwood am 23. Juli 2014, 10:46:30 ---Ich habe mich darüber mit der Kanzlei Elixier unterhalten. Solange die "Abrechnung" nicht korrekt und strittig, d.h. widersprochen ist, brauche ich weder Nachforderungen zu zahlen, noch erhöhte abschläge. ...
--- Ende Zitat ---
So ist es. Nach einer korrekten Abrechnung erhöhte Abschläge oder Forderungen aus nachfolgenden Abrechnungen muss man aber ebenfalls nicht bezahlen, soweit die Erhöhung auf unwirksame Preiserhöhungen zurückzuführen ist (bspw., wenn eine Preiserhöhungsmitteilung in mehrseitigen Infos "versteckt" wurde oder wenn die verwendete AGB-Preisanpassungsklausel unwirksam ist), man der Preiserhöhung begründet widersprochen hat und diese damit auch strittig ist.
Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint. Als Leser dieses Forums findet man viele diesbzgl. Gerichtsurteile mit anwaltlicher Kommentierung.
Und speziell zur 365 AG (almado/immergrün) und deren Preiserhöhungsmitteilungen sowie zu deren bis ca. August 2013 verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel gibt es Hinweise verschiedener User.
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist gemäß Ziff. 10 Abs. 5 - zumindest lt. der aktuellen AGB -
--- Zitat ---Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
--- Ende Zitat ---
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig!
Zu den Themen "Aufrechnung" sowie "Zurückbehaltung" hat aber ja bereits @Didakt ausführlich geschrieben und im Forum findet man dazu weitere Ausführungen (Tipp: hin und wieder mal die Suchfunktion verwenden!).
Eni:
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.
--- Ende Zitat ---
Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" und diese korrekt und rechtskonform durchzuführen. Und da hilft einem im Zweifel, um tatsächlich Rechtssicherheit zu erlangen, nicht die Suchfunktion eines Forums weiter.
Ich kann den Ausführungen von Didakt folgen, da ich das so auch in Erinnerung hatte und letztendlich auch logisch ist, dass man den Vertragspartner erst in Verzug setzen muss. Aber genau deshalb ist es ja wichtig zu differenzieren. Ich zumindest wollte nach Erkennen der Machenschaften so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus und auch die gesamte Angelegenheit hinter mich bringen. Da ich meine erste Abrechnung erst nach 18 Monaten, mit einem Abrechnungszeitraum von ebenfalls 18 Monaten erhielt, hätte es ewig lange gedauert bis ich durch zukünftige Aufrechnung NACH Erhalt einer weiteren falschen Abrechnung und NACH Einschalten der Schlichtungsstelle zum ersten Mal hätte aufrechnen können. Um genau zu sein, hätte bereits das 3. Belieferungsjahr begonnen. Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften. So gesehen, war ich nicht unsicher, ob das rechtlich so standhalten würde, sondern relativ gewiss, dass es so nicht 100%ig korrekt ist. Rein moralisch habe ich aber keine Probleme damit. Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
Heute kam das Schreiben der Schlichtungsstelle, in dem Immergrün/Almado die vollumfängliche Abhilfe der Beschwerde ankündigt. Dabei wird explizit die Einberechnung des Bonus und die Rücknahme der Preiserhöhung genannt. Die falschen Zählerstände, ungerechtfertigte Mehrverbrauchbeträge und falscher Abrechnungszeitraum finden jedoch keine Erwähnung. Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...
khh:
--- Zitat von: Eni am 23. Juli 2014, 18:29:05 ---
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.
--- Ende Zitat ---
Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" ...
--- Ende Zitat ---
@ Eni, wie für JEDEN ersichtlich ist, beziehen Sie sich mit Ihrem „"rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann“ in Antwort #47 auf meinen Beitrag Antwort #45, wo ich ausschließlich etwas zu Preiserhöhung und Zahlungskürzung, aber GAR NICHTS zu "Aufrechnung" (was ohnehin nicht Thread-Thema ist!) geschrieben habe.
Ihre Darstellung und Ihr Rechtfertigungsversuch einer eher unzulässige "Aufrechnung" ist wenig hilfreich, weil das für andere Betroffene ein schlechtes Beispiel sein könnte, was zudem mit nicht unwesentlichen Risiken verbunden sein kann. Die Suchfunktion dieses Forums hilft schon, da zum Thema "Aufrechnung" in diesem speziellen Forum auch Beiträge bzw. Stellungnahmen sachkundiger Anwälte vorliegen !
Aber was soll's, auf Diskussionen mit Ihnen verzichtet man wohl besser - bringt anscheinend nichts :-\ :(.
Didakt:
--- Zitat von: khh am 19. Juli 2014, 19:14:54 ---Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich dürfen Preiswiderspruch und Zahlungskürzung nicht willkürlich erfolgen sondern müssen rechtlich begründet sein!
--- Zitat von: Eni am 23. Juli 2014, 18:29:05 ---... Für mich blieb aus meiner Sicht nur primär die rückwirkende Aufrechnung. Dies gelingt aber komplikationslos nur innerhalb von 8 Wochen durch Rücklastschriften.
... Der Anbieter hat mir die Möglichkeit zur Zurückhaltung und Aufrechnung schließlich über 6 Monate vorenthalten, in dem er mich in Unkenntnis über bereits "verbuchte" Preiserhöhungen und meiner Rechnung ließ.
... Von daher wird das hier ohnehin noch ein Tanz...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Wer rechtskonform, gezielt und somit auf der sicheren Seite gegen Almado vorgehen will, sollte schon den o.a. Rat von @ khh beherzigen.
Im Übrigen: Die Termini "rückwirkende Aufrechnung" und "Zurückhaltung" gibt es in den deutschen Rechtsbestimmungen nicht.
Auch der Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger voraus. Hier wie auch bei der bestimmungsgemäßen Aufrechnung muss die Fälligkeit des eigenen Anspruchs erst mal herbeigeführt werden.
Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.
@ Eni, der Versorger hat Ihnen zunächst eine fristgerechte Jahresabrechnung vorenthalten, sonst erst mal gar nichts! Die hätten Sie bei Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen (§ 40 (4) EnWG) nach Ablauf der 6-Wochen-Frist vehement einfordern können und sollen! Der "Tanz" infolge einer evtl. unkorrekten Abrechnung hätte dann sicherlich in abgekürzter Weise stattfinden können. :)
Eni:
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 19:48:13 ---
--- Zitat von: Eni am 23. Juli 2014, 18:29:05 ---
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---Um die Wirksamkeit von Preiserhöhungen einigermaßen beurteilen zu können, muss man auch nicht gleich zum Anwalt rennen, wie @Eni in Antwort #47 meint.
--- Ende Zitat ---
Ja, meine ich das? Zitieren Sie doch bitte mal, wo ich mich bei meinem Beitrag auf die Wirksamkeit von Preiserhöhungen beziehe. Es geht um "Aufrechnung" ...
--- Ende Zitat ---
@ Eni, wie für JEDEN ersichtlich ist, beziehen Sie sich mit Ihrem „"rechtlich begründet" ist immer so 'ne Sache, wenn man wegen der Kosten nicht direkt zum Anwalt rennen will/kann“ in Antwort #47 auf meinen Beitrag Antwort #45, wo ich ausschließlich etwas zu Preiserhöhung und Zahlungskürzung, aber GAR NICHTS zu "Aufrechnung" (was ohnehin nicht Thread-Thema ist!) geschrieben habe.
--- Ende Zitat ---
Nehmen Sie sich doch einfach mal nicht so wichtig. Es ging auch vorher schon um "Aufrechnung", und Sie schrieben selbst von "Geldentzug" und "Zahlungskürzung".
Ja, JEDER bei klarem Verstand wird genau feststellen können, dass es genau darum ging - nur Sie nicht. Was schließen wir jetzt daraus?
Wollen Sie jetzt direkt schon wieder hier mit mir anfangen? Haben Ihnen die Verwarnungen noch nicht gereicht? Dann machen Sie mal weiter so.
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---Ihre Darstellung und Ihr Rechtfertigungsversuch einer eher unzulässige "Aufrechnung" ist wenig hilfreich, weil das für andere Betroffene ein schlechtes Beispiel sein könnte, was zudem mit nicht unwesentlichen Risiken verbunden sein kann.
--- Ende Zitat ---
Rechtfertigungsversuche. Ich lach' mich scheckig. Vor wem sollte ich mich rechtfertigen? Vor Ihnen? Geht der Größenwahn schon wieder mit Ihnen durch? Und dieser Thread wird wie alle anderen jetzt auch von Ihnen kaputt gemacht?
Ihr oberlehrerhafter Art können Sie sich sparen. So viel wie Sie in diesem Forum schon an Fehlinformationen verbreitet haben, dürfte durch niemanden mehr aufzuholen sein. ICH schreibe zumindest sehr explizit dazu, dass meine Herangehensweise für MICH die richtige ist und nicht unbedingt für andere ratsam ist. Ich kann daher nur schließen, dass Ihr einziges Bestreben mal wieder das ist, Streit zu erzeugen.
--- Zitat von: khh am 23. Juli 2014, 11:56:22 ---Aber was soll's, auf Diskussionen mit Ihnen verzichtet man wohl besser - bringt anscheinend nichts :-\ :(.
--- Ende Zitat ---
Sie haben doch überhaupt keine Diskussionskultur. Sie weisen zurecht, wo es nichts zu zurechtweisen gibt und geben unzusammenhängende Statements von sich. Das Hauptanliegen ist immer wieder unliebsame User mundtot zu machen und dieses Forum als Bühne zu missbrauchen. Also warum nehmen Sie das Wort "diskutieren" überhaupt in den Mund? Das ist wie der Blinde, der von den Farben spricht.
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