Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Wer macht mit?
stromer51:
@ Berghaus,
wie naiv sind sie denn. Bonus vergessen? Schon wenn der Antrag eingeht steht fest - der Kunde
wird keinen Bonus erhalten. Das ist das Geschäftsprinzip.
Was Flexstrom betrifft, wenn ein Anwalt gewonnen hat, dann hat Flex auch dessen Kosten mit bezahlen müssen.
Der Anbieter hier kann das Versehen aber bis zum Äußersten treiben, eben bis es ihm mehr Geld kosten
würde als den Bonus zu bezahlen.
Auf gut deutsch - bevor es zu Gericht geht kommt die Kulanz ins Spiel , Geld fließt in Richtung Kunde und alles ist gut. Aber leider eben nur für den einen Kunden.
berghaus:
@stromer51
Ich gehe ja auch davon aus, dass Almado den Bonus bei der Schlussrechnung absichtlich weg lässt nach dem Motto: Versuchen wir’s mal!
Siehe auch hier den wertvollen Beitrag von Amazone:
--- Zitat ---
--- Zitat ---
--- Zitat von: Amazone am 24. Februar 2014, 18:56:15 ---
--- Ende Zitat ---
@ Berghaus
--- Zitat ---Gibt es denn schon Fälle, in denen 365AG den Bonus ausgezahlt hat, nachdem der Verbraucher zum Ende des 1. Vertragsjahres gekündigt hat?
--- Ende Zitat ---
Ja, die gibt es! Beide Fälle, die ich hier auf dem Schreibtisch hatte, sind mit vollem Bonus abgerechnet worden. Zwar nicht ganz freiwillig seitens Almado (ich hatte bereits an anderer Stelle über diverse Tricksereien berichtet), aber dennoch im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich.
In einem Fall mit Hilfe der Schlichtungsstelle, in dem anderen mit dem Hinweis, dass bei Nichtberücksichtigung des Bonus auf der Basis umfangreich gesammelten Beweismaterials auch zu anderen Vorgängen Strafantrag wegen des Verdachts des zumindest versuchten Betruges gestellt wird.
Tipp: Bei juristischen Vorgängen nicht an den Kundenservice schreiben, sondern an die von Almado eingerichtete "Kundenanwalt"-Stelle (Adresse siehe AGB). Dort sitzt offensichtlich jemand, der den Sachverhalt und die Tragweite angedrohter rechtlicher Schritte deutlich besser einordnen kann, als die Mitarbeiter des Kundenservice, bei denen die juristische Kompetenz eher im reziproken Verhältnis zu ihrem Auftreten steht.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden.
Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, natürlich unter der Voraussetzung, dass man recht hat oder recht bekommt.
Ich meine, dass man bei fehlendem Bonus zunächst selbst nachfragen sollte, oder zumindest mit Fristsetzung den Bonus fordern sollte, bevor man zu einem Anwalt geht.
Sonst ist der Bonus vielleicht weg, auch wenn man ihn bekommen hat! :)
berghaus 15.03.14
khh:
--- Zitat von: berghaus am 15. März 2014, 15:06:46 ---... Meine Frage ging dahin (an alle Rechtskundigen hier), wie lange muss man selbst versuchen, mit Almado fertig zu werden.
Und ab welchem Stand der Bemühungen kann man Almado die Kosten eines Anwalts aufbürden, natürlich unter der Voraussetzung, dass man recht hat oder recht bekommt. ...
--- Ende Zitat ---
@berghaus,
wenn Sie das Theman "Erstattung außergerichtlich angefallener Rechtsanwaltsgebühren" (siehe bspw. hier: http://www.iww.de/rvgprof/archiv/anwaltshonorar-die-erstattung-aussergerichtlich-angefallener-rechtsanwaltsgebuehren-f47034)
diskutieren möchten, dann eröffnen Sie einen entsprechenden Thread an passender Stelle.
Aber überfrachten Sie bitte nicht erneut einen Thread mit weitgehend sachfremden Themen ! >:(
khh
berghaus:
@khh
Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort.
Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ob man sich nicht zunächst selbst bemühen sollte, von Almado zu erfragen, warum der Bonus fehlt. Oder sagen besser nichts!
Da man ja sicher ist, dass einem der Bonus zusteht, schaffen es Normalbürger, zumindest aber Forumsteilnehmer, eine Frist für die Zahlung zu setzen ohne dabei begründen zu müssen, warum man glaubt, dass einem der Bonus zusteht. (Vielleicht kann man ja zart andeuten, dass im Vertrag und in der Abrechnung doch steht, dass es sich um einen Vertrag, genannt 'Vertrag (25%Bonus inkl.)' mit einem Bonus von 25% handle, man dessen Abzug nach… am Ende der Rechnung nicht feststellen kann.
Wenn dann die umstrittene Begründung käme, dann …….
--- Zitat ---aus
Ersatzfähigkeit der Anwaltsgebühren als Rechtsverfolgungskosten
Die Gebühren, die bei der außergerichtlichen Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs des Mandanten entstehen – z.B. für die Beratung des Mandanten, das Aufforderungsschreiben an den Gegner, die Teilnahme an Besprechungen –, sind als so genannte Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig (§ 249 S. 2 BGB).
Voraussetzung dafür ist
• das Bestehen eines Schadenersatzanspruchs – z.B. aus Vertrag, .......... – sowie
• die Notwendigkeit anwaltlicher Hilfe zu dessen Durchsetzung.
Die Beauftragung eines Anwalts ist erforderlich, wenn der Gegner sich dem Grunde oder der Höhe nach weigert, den Schaden zu begleichen. Unerheblich ist, ob es sich um einen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besonders schwierig gelagerten Fall handelt.
--- Ende Zitat ---
Wenn Ihre Ansicht eines 25%Bonus inkl.-Vertrages richtig wäre, besteht ja , wenn ich das hierunter Zitierte richtig verstehe (blau von mir), sogar noch die Gefahr, dass man die Anwälte von Almado auch noch bezahlen müsste. Dann doch lieber gleich resignieren!
--- Zitat ---Besteht zwischen dem Mandanten und dem Gegner ein – gesetzliches oder vertragliches – Schuldverhältnis, kann sich eine Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren für außergerichtliche Tätigkeiten aus dem Grundsatz der positiven Forderungsverletzung (vgl. § 241 Abs. 2 BGB n.F.) ergeben. Da im Rahmen eines Schuldverhältnisses beide Parteien gehalten sind, den Rechtsgütern des Gegners keinen Schaden zuzufügen, löst die unberechtigte Geltendmachung einer Forderung einen Schadenersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB n.F. aus.
--- Ende Zitat ---
Wenn Sie das so breit diskutieren wollen, dürfen Sie gerne einen eigenen Thread hierfür aufmachen.
berghaus 15.03.14
Didakt:
--- Zitat von: berghaus am 15. März 2014, 16:41:48 ---@khh
Der Hinweis, man möge sich doch bitte selbst rechtskundig machen, ist natürlich auch eine Antwort.
Warum antworten Sie nicht einfach auf die gestellte Frage, ob man sich nicht zunächst selbst bemühen sollte, von Almado zu erfragen, warum der Bonus fehlt. Oder sagen besser nichts!
--- Ende Zitat ---
@ berghaus, eine fragwürdigende Diskussionskultur, die Sie hier an den Tag legen! >:( Die Frage ist doch von @ khh in diesem Beitrag ausreichend beantwortet:
Hier ein kurzer Ausschnitt:
--- Zitat ---In den verschiedenen almado/immergrün-Threads finden Sie Anregungen aus jüngster Zeit, wie man gegen die Bonusverweigerung Schritt für Schritt vorgehen kann.
--- Ende Zitat ---
Warum soll denn nun schon wieder alles zigmal wiederholt werden? Woran mangelt es Ihnen wirklich? ;D
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln