Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Verweigerung des 25%-Neukundenbonus - Hier NUR FAKTEN vom Antrag bis Auszahlung

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weltetom:
Heute ist bei mir der Scheck von Almado über mein ausstehendes Guthaben eingetrudelt(25% Neukundenbonus natürlich nicht eingerechnet !!!). Schreiben wurde am 09.04.2014 ausgestellt, kam aber erst Heute(15.04.2014) in meinem Briefkasten an. Abgestempelt am 14.04. !!!
Im anhängigen Schreiben ist natürlich so eine schwammige Formulierung enthalten:
"Anbei erhalten Sie zur Schlussrechnung Ihres Stromliefervertrages einen Verrechnungsscheck, den sie bitte bei Ihrer Bank zur Einlösung vorlegen. Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten."

Jetzt reicht`s, am 18.04.2014(Karfreitag-diesmal wird aber Almado gekreuzigt) läuft die 4-wöchige Frist laut deren AGB´s ab:
"15. Verbraucherbeschwerden, Schlichtung
(1) Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten."

Noch am Karfreitag geht der Schlichtungsantrag raus, den Scheck werde ich vorerst noch nicht einlösen, ich werde es überleben.

uwes:

--- Zitat von: weltetom am 15. April 2014, 16:26:22 ---Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten."
--- Ende Zitat ---

Vorsicht Erlassfalle!

Mit der widerspruchslosen Scheckeinreichung  trotz etwaiger weiter bestehender Forderungen kann man u.U. riskieren, seine noch im Streitbefindlichen gegenforderungen zu verlieren.

Es empfiehlt sich daher - leider - dem Schecküberreicher mitzuteilen, dass man an seinem Rechtsstandpunkt und an seinen bisherigen Forderungen festhält und mit einer Erledigung durch Scheckeinreichung nicht einverstanden ist.

weltetom:
@uwes


--- Zitat von: uwes am 16. April 2014, 19:05:13 ---
--- Zitat von: weltetom am 15. April 2014, 16:26:22 ---Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten."
--- Ende Zitat ---

Vorsicht Erlassfalle!

Mit der widerspruchslosen Scheckeinreichung  trotz etwaiger weiter bestehender Forderungen kann man u.U. riskieren, seine noch im Streitbefindlichen gegenforderungen zu verlieren.

Es empfiehlt sich daher - leider - dem Schecküberreicher mitzuteilen, dass man an seinem Rechtsstandpunkt und an seinen bisherigen Forderungen festhält und mit einer Erledigung durch Scheckeinreichung nicht einverstanden ist.

--- Ende Zitat ---

Danke für den Hinweis.
War mir aber schon klar, dass das nur wieder ein windiger Schachzug von Almado war.
"Mail an Almado:"
"Sehr geehrtes almado-ENERGY Team,
den von Ihnen mit Schreiben vom 09.04.2014 zugesandten Verrechnungsscheck werde ich nicht einlösen, da ich mit "Erledigung durch Scheckeinreichung" nicht einverstanden bin.
Ich halte weiter an meinem Rechtsstandpunkt und meiner Forderung gegenüber Ihrem Unternehmen fest.
Da Sie auf meine Mail vom 19.03.2014 überhaupt nicht reagierten, habe ich heute meine Beschwerde gegen „Almado" bei der www.schlichtungsstelle-energie.de eingereicht.
Des weiteren werde ich erwägen, zusätzlich weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten."

Übrigens,

gerade Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de gegen "Almado" eingereicht !!!

uwes:

--- Zitat von: weltetom am 18. April 2014, 14:18:20 ---"Sehr geehrtes almado-ENERGY Team,
den von Ihnen mit Schreiben vom 09.04.2014 zugesandten Verrechnungsscheck werde ich nicht einlösen, da ich mit "Erledigung durch Scheckeinreichung" nicht einverstanden bin.

--- Ende Zitat ---

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass man mit diesem Wortlaut zum Zeichen der fehlenden Einverständnisses mit dem Vergleich/Erlass jetzt den Scheck auch durchaus einlösen kann.

weltetom:

--- Zitat von: uwes am 21. April 2014, 03:26:33 ---
--- Zitat von: weltetom am 18. April 2014, 14:18:20 ---"Sehr geehrtes almado-ENERGY Team,
den von Ihnen mit Schreiben vom 09.04.2014 zugesandten Verrechnungsscheck werde ich nicht einlösen, da ich mit "Erledigung durch Scheckeinreichung" nicht einverstanden bin.

--- Ende Zitat ---

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass man mit diesem Wortlaut zum Zeichen der fehlenden Einverständnisses mit dem Vergleich/Erlass jetzt den Scheck auch durchaus einlösen kann.

--- Ende Zitat ---

Das mit dem Scheckeinreichen kratzt mich nicht, hatte ja schon geschrieben, dass ich es überleben werde.

Aber nun habe ich eine interessante Mail von Almado erhalten, postwendend am 22.04.2014 um 23.22Uhr, die arbeiten um diese Uhrzeit und was noch erstaunlicher ist, die haben geantwortet !!!!

Die muss ich einfach einstellen, es ist einfach unglaublich mit was für einer Dreistigkeit die agieren !

Da ich ja einen relativ hohen Stromverbrauch habe, unterstellen sie mir "so von hinten durch die Brust in`s Auge" ich könnte ja evtl. gar keine Privatperson sein und damit nicht berechtigt ein Schlichtungsverfahren gegen sie anzustreben, §11 Verfahrensverordnug Schlichtungsstelle.

Jetzt werden die Schlapphüte von der Almado E-NSA aktiviert, die sich daraufhin beim Finanzamt und Gewerbeamt in den Zentralrechner einhacken und nachsehen ob ich denn echt eine Privatperson sein kann, bei diesem immensen Stromverbrauch(was ja eigentlich gar nicht zur Debatte steht !)
Jetzt aber die Mail:

[EMail entfernt]
Kann mir jemand sagen, was man an Aufwandsentschädigung bzw. Schadenersatz einfordern kann, weil wie Almado ja richtig schreibt, ist das ja auch für mich mit zusätzlichem Aufwand und potentiellen Kosten verbunden !!!

Da ich jetzt Blut geleckt habe, werde ich die so richtig ärgern, wenn nötig über einen Anwalt!

Leider ist meine Zeit begrenzt, da ich beruflich sehr eingespannt bin(angestellt nicht selbständig und betreibe auch kein Kleingewerbe)
sonst würde ich Alles versuchen diesen Gaunern das Handwerk zu legen.

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