...Hallo Forum,
ich lese hier nun auch die letzten Tage durch das Forum und versuche nun die richtige Formulierung der von mir auszusprechenden Kündigung zu finden.
Wie ich bereits gelesen habe ich auch dort der richtige Wortlaut entscheidend . In der Masser der Threads habe ich aber nun den Pfaden verloren....
War irgendwie etwas mit ... zum Ablauf des .... "Enddatum des Vertrages " Korrekt ?####Änderung:
Steht ja oben ,, grrr.. war einfach zu blind vom vielen lesen !!
Hintergrund zu meinem Vertrag
immergrün! ökosiegel 4400
Die Versorgung beginnt ab dem 01.12.2013.
Liefertermin : 1.12.2013.
Die wesentlichen Vertragsdetails laut Vertragsbestätigung:
Tarif / Paket:
immergrün! ökosiegel
4400
100% Ökostrom mit
TÜV-Zertifikat
Arbeitspreis: 23,19 Cent/kWh
Grundpreis: 0,00 EUR/Monat
Preisgarantie: bis 30.11.2014
Bonus: 25 % inkl.
Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, Boni, etc. gemäß Allgemeine
Stromlieferbedingungen immergrün!.
Der Arbeitspreis ab der 4.401 kWh beträgt 40,00 Cent/kWh.
Die Höhe Ihrer Abschläge ergibt sich aus Ihrer Jahresverbrauchsprognose unter Berücksichtigung der Angaben Ihres örtlichen Netzbetreibers ....... zu Ihrer Abnahmestelle. Hieraus werden die Kosten Ihres Jahresverbrauchs errechnet, die dann auf 11 Abschläge verteilt werden. Mit dem 12. Abschlag wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch verrechnet.
Die Abschlussrechung meines alten Anbieters zeigt als Enddatum den 30.11.2013. Somit ist für mich der Vertragsbeginn der 1.12.2013.
Ich muss also zum Ablau des 30.11.2014 kündigen ? um mich dann um den oben erwähnten 25% Bonus zu streiten
Die AGB 2013 die mir vorliegen sagen dies zum Bonus aus:
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch IMMERGRÜN beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von IMMERGRÜN gewechselt ist.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.