Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Almado kündigen UND Bonus erhalten
bolli:
--- Zitat von: khh am 21. Mai 2014, 12:13:09 ---Richtig, weil eine solche Bestätigung für die Wirksamkeit einer Vertragskündigung keine Bedeutung hat, da die Kündigung eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung ist.
--- Ende Zitat ---
Für die Wirksamkeit der Kündigung hat sie keine Bedeutung aber sie kann ein Indiz für den Empfnag der Kündigung sein und somit möglicherweise als Ersatz für einen nicht vorhandenen Nachweis des Empfangs der Kündigung durch den Empfänger dienen. ;)
khh:
bolli,
vielleicht ein "Indiz", aber womöglich kein "gerichtsfester Beweis" (siehe Ihr eigener Beitrag Antwort #10 :P!).
khh
bolli:
--- Zitat von: khh am 21. Mai 2014, 17:16:40 ---vielleicht ein "Indiz", aber womöglich kein "gerichtsfester Beweis" (siehe Ihr eigener Beitrag Antwort #10 :P!).
--- Ende Zitat ---
Das galt aus meiner Sicht für die Email. Ich habe bisher von den meisten meiner Versorger einen BRIEF mit Briefkopf erhalten, wo mir meine Kündigung bestätigt wurde. Und dieses sollte auch vor Gericht reichen, so es denn dahin ginge. :D
homberger:
Hallo zusammen,
nachdem ich gestern auf RTL (Punkt 12) einen Bericht über die 365 AG / Meisterstrom gesehen habe, setze ich mich nun auch aktiv mit dem Thema Kündigung des Stromanbieters auseinander.
Wir hatten uns bereits über die relativ hohen Abschlagzahlungen gewundert, nun steht für mich fest, dass ich in jedem Fall den Anbieter wechseln werde.
Nun meine Frage, unser Vertragsbegin war der 23.01.2014. Kündige ich nun zum Ablauf des Vertragsjahres zum 23.01.2015, so lande ich automatisch wieder beim Grundversorger, oder?
Oder kann ich mich rechtzeitig um einen neuen Anbieter kümmern, ohne erst über den Grundversorger gehen zu müssen, welcher mich ab dem 23.01.2015 mit Stom beliefert?
Und dann stellt sich mir noch die Frage wie es mit dem laut Werbung auf Verivox beworbenen Neukundenbonus in Höhe von 15% aussieht. Da gibt es in meinen Unterlagen auch keinen Schriftlichen Vermerk ;(
Gruß
homberger
bolli:
Ob Sie einen Neukundenbonus erhalten oder nicht, muss Bestandteil Ihrer Vertragsunterlagen sein. Steht dort nichts dergleich drin, sieht das eher mau aus.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, so kündigen Sie am besten "zum Ablauf des Lieferjahres am 22.01.2015". Sie könne sich dann ungeführ 6-8 Wochen voher einen neuen Anbieter suchen udn mit diesem einen Vertrag abschließen. Lieferbeginn sollte dann der 23.01.2015 sein. Sie sollten aber, vor allem, wenn Sie möglicherweise doch einen Bonus erhalten sollten, unbedingt darauf achten, dass NICHT der neue Anbieter beim bisherigen Versorger kündigt sondern Sie dieses bereits getan haben und dem neuen Anbieter das auch mitteilen. Sonst entlässt Sie 365 AG vorzeitig aus ihrem Vertrag und Sie bekommen keinen Bonus, da dieser meist an ein Lieferjahr geknüpft ist.
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