Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado kündigen UND Bonus erhalten

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bolli:
Wenn man sehr frühzeitig kündigt, kann man tatsächlich erstmal per normalem Brief kündigen. Sollte innerhalb einer gewissen Zeit keine Reaktion des Versorgers erfolgen, kann man immer noch per Einschreiben/Rückschein kündigen.  Hab ich früher auch schon mal so gemacht. Auf der anderen Seite sind es mir die 4,40 EUR wert, auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein. Man weiss ja nie was der versorger auf einmal behauptet (z.B. die email sein nicht von ihm etc.). das ist mir alles zu windig. da hab ich lieber den Zugangsnachweis incl. der Bestätigung der Postmitarbeiterin über den Inhalt des Einschreibebriefes in MEINEN Händen.

berghaus:

--- Zitat ---   von Bolli
..............incl. der Bestätigung der Postmitarbeiterin über den Inhalt des Einschreibebriefes in MEINEN Händen.
--- Ende Zitat ---

Wie sieht die denn aus, die Bestätigung  (nicht die Postmitarbeiterin! ;D)?

berghaus 20.05.14

bolli:
Auf die Kopie der Kündigung schreibe ich unten folgenden Satz:

"Hiermit bestätige ich, Frau XXX,  dass Herr YYY heute ein Schreiben mit oben stehendem Inhalt in meinem Beisein einkuvertiert und als Einschreiben an die Fa. ZZZ abgesandt  hat.

ABC, den xx.xx.xxxx             Unterschrift"

Übrigens MUSS diesen Sachverhalt niemand bestätigen, aber bei uns auf dem Lande sind die betreffenden Mitarbeiter bisher immer so freundlich gewesen. Ich schreibe allerdings in der Kündigung auch keine Romane sondern lediglich 3 Sätze, so dass die Übereinstimmung der beiden Schreiben schnell festgestellt ist.

Vivusorg:
Über die Kündigungsbestätigung per Mail muss man sich keine Gedanken machen, dass ist leicht nachzuvollziehen :)

Bin gespannt ob alles reibungslos klappt - ich hoffe es!

Gruß,
Christian

khh:

--- Zitat von: Vivusorg am 21. Mai 2014, 11:52:38 ---Über die Kündigungsbestätigung per Mail muss man sich keine Gedanken machen ...
--- Ende Zitat ---

Richtig, weil eine solche Bestätigung für die Wirksamkeit einer Vertragskündigung keine Bedeutung hat, da die Kündigung eine einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung ist.

Umso wichtiger ist, dass der Kündigende einen gerichtsfesten Nachweis über den (fristgerechten) Zugang der Kündigung beim Vertragspartner in den Händen hat (bspw. die Dokumentation der Post zum Einwurf eines Einschreiben-Einwurf beim Empfänger oder den vom Empfänger quittierten Rückschein eines Einschreiben-Rückschein) !

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