Energiepreis-Protest > EVD - EnergieVersorgung Deutschland
EVD und der SEPA-Nepp mit Ansage
Halo:
Moin.
Auch die EVD möchte sich i.M. offenbar die Grundlagen schaffen, um durch die Sepa-Einführung Bonuszahlungen einzusparen.
Abgebucht wurde der Abschlag bei mir für den Februar und den März 2014 (erst am 07.03.) noch im "Lastschrift-Altformat".
bolli:
Interessant. Ich kenne 3 EVD-Kunden die alle ein solches Schreiben/eine solche Mail noch nicht erhalten haben. Da es schon von vor 14 Tagen datiert ist, bin ich mal gespannt, nach welchen Kriterien die solche Post verschicken.
khh:
Ist nicht bei almado/365 AG und EVD GmbH, Chemnitz der selbe Dienstleister am werkeln ?
Ben863:
Hallo, kann nur alle die einen Vertrag mit EVD machen wollen warnen. War das gesamte Jahr 2013 dabei. Warte noch immer auf Endabrechnung 2013 und die Verrechnung des Neukundenbonus, die immer wieder mit merkwürdigen Begründungen verschoben wird. Im Februar hieß es, der alte Energieversorger (Grundversorger) hat den Zählerstand (habe Ihn pünktlich am 31.12.13 im Kundenbereich eingegeben) jetzt erst bestätigt, deshalb soll ich mich noch gedulden. Ein Anruf beim alten Grundversorger ergab aber, dass so etwas gar nicht statt findet und nier übermittelt wurde. Heute habe ich im Kundenbereich gesehen, dass EVD eigenmächtig den alten Zählerstand vom 31.12.13 gelöscht hat und plötzlich steht da ein Neuer drin von Anfang Februar, frag mich nur woher die den haben, von mir nicht und vom Grundversorger auch nicht. Heute kam eine Standardmail dass mein Fall noch bei der Fachabteilung liegt und ich mich noch gedulden soll. Es sieht alles nach Hinhaltetaktik aus, bloß weg da so schnell wie möglich , kann nur jeden warnen.
khh:
--- Zitat von: Ben863 am 07. März 2014, 21:28:12 ---... War das gesamte Jahr 2013 dabei. Warte noch immer auf Endabrechnung 2013 und die Verrechnung des Neukundenbonus, die immer wieder mit merkwürdigen Begründungen verschoben wird. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo Ben863,
Verbrauchsabrechnungen müssen dem Kunden spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zugehen (gemäß Energiewirtschaftsgesetz/EnWG § 40 Abs. 4), in Ihrem Fall also bereits am 11.02.2014 !
Fordern Sie die EVD GmbH jetzt umgehend schriftlich per Einschreiben auf, Ihnen innerhalb von
4 Wochen eine Abrechnung mit dem richtigen von Ihnen mitgeteilten Zählerstand zukommen zu lassen. Kündigen Sie der EVD an, dass Sie sich im Fall einer falschen Abrechnung oder bei fruchtlosem Fristablauf mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Sinnvollerweise sollten Sie auch gleich den Vertrag bei EVD "zum Ablauf" des 2. Vertragsjahres kündigen und sich dann rechtzeitig einen seriöseren Anbieter suchen (unbedingt die sogen. "Billiganbieter" meiden, siehe diverse Hinweise hier im Forum!).
--- Zitat von: Ben863 am 07. März 2014, 21:28:12 ---... Im Februar hieß es, der alte Energieversorger (Grundversorger) hat den Zählerstand (habe Ihn pünktlich am 31.12.13 im Kundenbereich eingegeben) jetzt erst bestätigt, deshalb soll ich mich noch gedulden. Ein Anruf beim alten Grundversorger ergab aber, dass so etwas gar nicht statt findet und nier übermittelt wurde. Heute habe ich im Kundenbereich gesehen, dass EVD eigenmächtig den alten Zählerstand vom 31.12.13 gelöscht hat und plötzlich steht da ein Neuer drin von Anfang Februar, frag mich nur woher die den haben, ...
--- Ende Zitat ---
An diesem "Wirrwarr" sind Sie nicht ganz unbeteiligt, da Sie es am 31.12.13 augenscheinlich unterlassen haben, den Zählerstand auch dem zuständigen Netzbetreiber/VNB mitzuteilen. Vermutlich auf Nachfrage von EVD hat der VNB mangels vorliegendem Zählerstand wohl eine Verbrauchs-/Zählerstandsschätzung vorgenommen und diesen Wert hat EVD jetzt übernommen.
Setzen Sie sich unverzüglich telefonisch mit dem VNB in Verbindung, teilen Sie den richtigen Zählerstand per 31.12.13 mit und bitten Sie den VNB, den Zählerstand schnellstmöglich gegenüber der EVD zu korrigieren.
Gruß, khh
Nachtrag: Grundversorger und Netzbetreiber ist NICHT ein und dasselbe!
Das kann zwar z.B. bei kleineren Stadtwerken ein Untnehmen sein, zuständig sind dann aber unterschiedliche Abteilungen. Im Regelfall sind Netzbetreiber und Grundversorger zwei verschiedene Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns.
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