Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an

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khh:

--- Zitat von: stromer51 am 07. März 2014, 09:13:55 ---... Ich weis das das ein nicht vertragsgerechtes Verhalten ist. Aber darf sich nur der Anbieter nicht vertragsgerecht verhalten?
--- Ende Zitat ---

Wenn der Versorger sich nicht "vertragsgerecht" verhält, dann handelt man als Kunde aber doch nicht ebenso. :o (;))

Allerdings ist "Ohne Abrechnung (für das vergangene Lieferjahr) = keine neuen Abschläge (für das neue Lieferjahr)" doch zutreffend. Folglich hat der Kunde solange keine Abschläge zu leisten, bis der Versorge diese mit der Abrechnung mitteilt  -  also KEIN Vertragsbruch seitens des Kunden.

Und einer Preiserhöhung widersprechen, ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten (die von Immergrün verwendete AGB-Klausel ist sehr fragwürdig!) und den Erhöhungsbetrag erst gar nicht bezahlen, ist doch ebenfalls legitim  -  also auch KEIN Vertragsbruch seitens des Kunden! :) 

khh:

--- Zitat von: stromer51 am 07. März 2014, 16:41:12 ---... Somit ist es fast sicher das Toastie den gleichen Text als Mail bekommen hat. Der Grundpreis pro Monat könnte auch niedriger sein.
--- Ende Zitat ---

Diese Email haben diverse Immergrün-/Almado-Kunden, die auch User des BdEV-Forums sind,
im Herbst 2013 erhalten. Die Email wurde hier in 2013 auch schon eingestellt und das in dem Zusammenhang bestehende Sonderkündigungsrecht war seinerzeit x-mal Thema hier im Forum.

Diese auf Seite 4 der Email "versteckte" und damit intransparente Mitteilung der Grundpreis-erhöhung dürfte folglich auch aus diesem Grund rechtlich angreifbar sein (vgl. Transparenzgebot
§ 41 Abs. 3 EnWG).

Wenn ich das richtig erinnere, dann gab es diesbzgl. vor ca. 2 - 3 Jahren auch schon ein LG-Urteil (Klage einer vz bzw. des vzbv gegen TelDaFax oder FlexStrom?). 

stromer51:
@ khh,

den Auszug von der almado Mail musste ich noch mal einstellen, bolli kannte sie offentsichtlich noch nicht.

Und warum soll man Sonderkündigen wenn der Beginn der Preiserhöhung nach dem Ende des ersten
Versorgungsjahr liegt?
Es dürfte doch mittlerweile bekannt sein das die Anbieter mit Bonusversprechen ab dem zweiten Versorgungsjahr mehr verlangen.
Somit trifft es nur die Kunden die sich vermeintlich  ein weiteres Jahr  billigen Strom erhoffen.
Aber manchmal muss man auch Lehrgeld bezahlen. Wie die Pleite der Genossenschaft EnerGen Süd.
Nie wieder Genossenschaftsanteil, nie wieder irgendwelche Sonderzahlungen wie Geschäftsbesorungsgebühr
(Pro Energie), nie wieder Sonderabschlag (Teldafax) und nie wieder Vorauszahlungen (Flexstrom).

Geht Toastie jetzt selber gegen die Preiserhöhung vor wird er sicher schöne Textbausteine bekommen.
Bringt sicher nichts. Geldentzug ist die einzige Sprache die die verstehen.

Ja sie haben recht mit Flexstrom war das die Masche mit dem Infofleyer der eine versteckte Preiserhöhung
erhielt. Habe ich auch bekommen und dann behauptet keine Preiserhöhung bekommen zu haben.
Das hab ich bis zum Inkasso durchgezogen, dann haben sie aufgegeben.

Der Fall liegt hier aber anders, bei Flexstrom war es ein Paketpreis mit Jahresvorauszahlung und erst bei der Schlussrechnung entstand die Nachzahlung.
Hier bei almado / immergrün  wäre die Preiserhöhung schon im Abschlag eingepreist. (sollte mal die
Jahresrechnung kommen).
Man kann schon dagegen vorgehen. Es gibt Urteile das Preiserhöhungsschreiben im Briefkasten landen sollten
und vor allem auch als Preiserhöhungsschreiben erkennbar sind .
Somit spricht auch nichts dagegen einfach den alten Abschlag (vom ersten Jahr) weiter zu zahlen und abwarten was passiert.

mfg


 

mfg




khh:

--- Zitat von: stromer51 am 07. März 2014, 21:53:42 ---... Geldentzug ist die einzige Sprache die die verstehen.
--- Ende Zitat ---

Stimmt, aber nicht rechts-/vertragswidrig (sonst schießt man sich ins eigene Knie), sondern nur auf legale Art und Weise, wie von mir in Antwort #5 und #6 aufgezeigt ! ;)

khh:

--- Zitat von: stromer51 am 07. März 2014, 21:53:42 ---... einfach den alten Abschlag (vom ersten Jahr) weiter zu zahlen und abwarten was passiert.

--- Ende Zitat ---

Nicht ganz, ich würde etwas anders verfahren:

1. Solange die seit 12.02.2014 fällige Verbrauchsabrechnung für das vorherige Lieferjahr
mit der erforderlichen Mitteilung des neuen Abschlagsbetrages aussteht, würde ich
a) für das 2. Lieferjahr ab 01.01.2014(?) vorläufig NICHTS zahlen;
b) ggf. bereits erfolgte Lastschriftbelastungen für 2014 unverzüglich von meiner Bank wg. Widerspruch zurückbuchen lassen;
c) kommen Mahnungen, immergrün/365 AG schriftlich auf das o.g. Erfordernis hinweisen, bei meiner Zahlungsverweigerung bleiben und die/das erteilte Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat widerrufen.

2. Sobald die Verbrauchsabrechnung mit Abschlagsbetragsmitteilung zugeht, würde ich
a) der Preiserhöhung ab 01.02.2014(?) per Einschreiben widersprechen (wirksames Preisänderungsrecht mit Hinweis auf § 307 BGB bestreiten, hilfsweise die Wirksamkeit der Preiserhöhung wg. Intransparenz der Preiserhöhungsmitteilung bestreiten);
b) auf Basis des alten Grund- u. Arbeitspreises und des Vorjahresverbrauchs sowie mit Berücksichtigung der verbleibenden Monate 2014 den monatlichen Abschlag ermitteln, den ich bereit bin zu zahlen;
c) diesen Betrag immergrün mit o.g. Einschreiben mitteilen und die Abschläge künftig überweisen bzw. per Dauerauftrag zahlen;
d) selbstverständlich nicht vergessen, gleichzeitig den Vertrag zum Ablauf des 2. Lieferjahres am 31.12.2014(?) zu kündigen.

Meine ggf. notwendige weitere Vorgehensweise würde sich nach der Reaktion von immergrün richten. :)   
 

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