Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Immergrün erkennt außerordentliche Kündigung nicht an
Toastie:
Guten Tag!
Leider habe ich erst vor kurzem entdeckt, dass mir im September 2013 mit dem SEPA-Formular eine versteckte Preiserhöhung ins Email-Postfach geflattert ist.
Immergrün versorgt mich seit dem 01.01.2013 mit Strom. Bis zum heutigen Tag habe ich weder eine Jahresendabrechnung noch die 50€ aus der Weihnachtsbonusaktion erhalten.
Einmal im Januar hatte ich Glück und erreichte jemanden an der Hotline (über die 01805-Nr). Ich fragte, wie es denn nun aussähe mit der Jahresabrechnung. Die Dame am Telefon antwortete mir tatsächlich "das sieht voll super aus!" ;D :o
Ich habe nun Ende Februar meine außerordentliche Kündigung als Einschreiben verschickt. Begründung waren die versteckte Preiserhöhung, die immer noch ausstehende Jahresendabrechnung (inkl. Neukundenbonus) und der "betrügerische" Weihnachtsbonus.
Heute Nacht erhielt ich dann per Mail eine Antwort:
[EMail entfernt]
Was kann ich jetzt noch tun?
stromer51:
Hallo Toastie,
sie haben die Fristkündigung verpasst und eine Sonderkündigung wegen Preiserhöhung nicht wahrgenommen.
Damit haben sie Fristen versäumt und sind weitere 12 Monaten gebunden.
Bezüglich der fehlenden Jahresabrechnung müssen sie den Versorger unter Verzug setzen.
Bitte lesen sie diesbezügliche Antworten hier in diesem Forum.
Ohne Abrechnung keine neuen Abschläge. Fehlt der Bonus in der Abrechnung - Rechnungswiderspruch -
und immer noch keine Abschläge leisten. Wird abgebucht - zurückbuchen -.
Und immer Mail senden - zb ich habe ihre Abuchung zurückgebucht- weil eine korrekte Jahresrechnung noch aussteht. Keine Angst haben - im besten Fall beenden die den Vertrag wenn sie kein Geld bekommen.
Das zweite Jahr erst mal laufen lassen und dann die Preiserhöhungsmitteilung für unwirksam zu erklären,
geht natürlich auch, aber bedenken sie dabei, der Anbieter hat das Geld schon und möchte es natürlich nicht wieder rausrücken. Würde ich selber nicht machen.
Aber zB mal locker 100 EUR nicht bezahlen. Dann erfolgt irgendwann die Abmeldung beim Netzbetreiber.
Die folgenden Mahnkosten auf die Schlussrechnung müssen hier natürlich mit eingerechnet werden.
Ich weis das das ein nicht vertragsgerechtes Verhalten ist. Aber darf sich nur der Anbieter nicht vertragsgerecht verhalten?
mfg
Toastie:
Vielen Dank!
bolli:
Ab wann galt die Preiserhöhung ? Bei Almado war das ab 01.03.14 (Einführung einer Grundgebühr ). Wenn dem so ist, ist in den AGB zu prüfen, inwieweit für eine Sonderkündigung bestimmte Bedingungen gelten, hier insbesondere zeitlicher Art.
In den derzeitigen AGB steht unter Ziffer 8 Abs. 8
--- Zitat ---Ändert der Energieversorger hiernach die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
--- Ende Zitat ---
was aus meiner Sicht bedeuten würde, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Preise gekündigt werden kann.
Ist die Preiserhöhung schon vor der Kündigung wirksam geworden, dürfte es tatsächlich etwas schwieriger werden.
In Frage käme dann noch die Frage ob 1.) die AGB überhaupt wirksam in den Vertrag eingebunden wurden und 2.) ob sie ein wirksames Preisänderungsrecht enthalten. Ersteres kann ich im Augenblick nicht beurteilen. Bei letzterem könnte zumindest in den aktuellen AGB die Preisanpassungsklausel den Anforderungen des § 307 BGB nicht standhalten und somit unwirksam sein, weil die Notwendigkeit, Preissenkungen genauso schnell weiterzugeben wie Preissteigerungen und umgekehrt, dort nicht vereinbart ist. Eine mögliche verzögerte Weitergabe von Preissenkungen gegenüber Preiserhöhungen wäre aber eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers, weshalb diese AGB den vom BGH aufgestellten Kriterien nicht genügen könnten.
Wenn dem so wäre, wäre nur der ursprünglich vereinbarte Preis zu zahlen. Da es hier ja nicht um die Erstvertragslaufzeit geht, ist auch bezüglich Bonus kein Nachteil zu erwarten. Es dem Versorger müsste diese Sichtweise schriftlich mitgeteilt werden, und eine eigene Rechnung mit den vereinbarten Preisen aufgemacht werden. Falls der Versorger seine Abschlagszahlungen nicht aufgrund der Preisanpassung erhöht hat, könnte man mit dieser Mitteilung auch bis zur nächsten Rechnungsstellung warten. Eine frühere Information des Versorgers könnte aber dazu führen (wie frühere Fälle hier im Forum schon gezeigt haben), dass der Versorger von sich aus die Kündigung ausspricht. Man muss also für sich selbst entscheiden, in welche Richtung man tendiert.
stromer51:
Hier noch ein Nachtrag zu meinem Beitrag von heute 9:13 Uhr:
Gleiche Laufzeit 1 Versorgungsjahr 1.1.2013 bis 31.12.13 nur almado, was aber fast dasselbe ist. . Die 6 Seitige Mail kam am Sonntag dem 15.09.2013.
Auf Seite 4 heist es:
Zitat:
Sollte es zum 01.01.2014 zu Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben kommen, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, reichen wir diese ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an unsere Kunden
weiter. Hierauf möchten wir Sie bereits heute hinweisen. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe etwaiger
Änderungen (voraussichtlich am 15.10.2013) werden wir dies Ihnen auf der Seite www.kundenserviceenergie.
de/umlagen/2014 bekannt geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 21,85 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif almado einfachgrün garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
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Es wurde rechtzeitig ordentlich zum Ablauf des 31.12.13 gekündigt. Trifft mich also nicht.
Somit ist es fast sicher das Toastie den gleichen Text als Mail bekommen hat. Der Grundpreis pro Monat könnte auch niedriger sein.
mfg
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