Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Probleme mit immergrün!
T6666:
Hallo zusammen,
ich habe meinen immergrün Vertrag zum Ende der einjährigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt, der Endtermin 31.10.2014 (Beginn der Belieferung war der 01.11.2013) wurde mir von immergrün auch bestätigt.
Nun habe ich gestern nachfolgende E-Mail erhalten:
[EMail entfernt]
Nachdem es lediglich um die letzte Abschlagszahlung geht und ich immergrün erst gar keine Möglichkeit geben möchte die Taschenspielertricks (Kündigung wegen Nichtleistung der Abschalgszahlung) auszupacken, tendiere ich dazu den Abschlag zu überweisen und auf eine korrekte Schlussabrechnung zu hoffen. Sollte diese nicht kommen, dann werde ich das Verfahren von ADG4 einleiten, d.h. selber eine Schlussabrechnung erstellen und das ganze dann von meinem Bekannten auf Rechtsanwaltspapier verschicken lassen.
Die konfrontative Variante, auf das bestehende Einzugsmandat zu beharren, auch wenn sie natürlich formaljuristisch richtig ist, erschwert aus meiner Sicht alles. Hier gehts ja nicht ums "Rechthaben", sondern schlicht und ergreifend um Geld.
khh:
--- Zitat von: T6666 am 03. September 2014, 10:23:24 ---... Nachdem es lediglich um die letzte Abschlagszahlung geht und ich immergrün erst gar keine Möglichkeit geben möchte die Taschenspielertricks (Kündigung wegen Nichtleistung der Abschalgszahlung) auszupacken, tendiere ich dazu den Abschlag zu überweisen und auf eine korrekte Schlussabrechnung zu hoffen. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo T6666,
um welche "letzte Abschlagszahlung" geht es denn, um die 11. am 01.09. oder um eine 12. am 01.10.2014 ?
Ich würde nachrechnen: Wenn der Paketpreis - ggf. der prognostizierte Jahresverbrauch - mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist, dann steht immergrün eine 12. Abschlagszahlung gar nicht zu !
Gruß, khh
T6666:
--- Zitat von: khh am 03. September 2014, 10:55:11 ---Hallo T6666,
um welche "letzte Abschlagszahlung" geht es denn, um die 11. am 01.09. oder um eine 12. am 01.10.2014 ?
Ich würde nachrechnen: Wenn der Paketpreis - ggf. der prognostizierte Jahresverbrauch - mit 11 Abschlägen bereits bezahlt ist, dann steht immergrün eine 12. Abschlagszahlung gar nicht zu !
Gruß, khh
--- Ende Zitat ---
Hallo khh,
es geht um die Abschlagszahlung am 01.10., die für 01.09. hat immergrün noch ausgeführt, ob es der 11. oder 12. Abschlag ist, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Auf meinem Schreibtisch liegt schon ein Zettel "Kontoauszüge prüfen Abschlag Strom" ;)
Ich bin auf diese Masche gerade erst heute bei Euch hier im Forum aufmerksam geworden und muss die Unterlagen am Wochenende mal checken. Online kann ich bei meiner Bank nur bis März schauen. Ich würde mich dann hier noch mal melden, Eure "professionelle" Hilfe im Forum ist wirklich toll!
Gruß,
Heike
T6666:
Hallo kkh,
der prognostizierte Jahresverbrauch ist mit den gezahlten 11 Abschlägen bereits abgegolten, ich werde aber um rund 300 KWh über die bei Vertragsschluss von immergrün geschätzten 3.500 KWh kommen. Das ist aber egal für die Betrachtung, richtig?
Ich würde immergrün jetzt freundlich auf die geleisteten Abschläge hinweisen und darauf, dass der geschätzte Jahresverbrauch damit bezahlt ist. Danach heißt es dem Grundversorger und immergrün den Endzählerstand am 31.10. um 23.59 Uhr mitteilen und warten.
Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?
Gruß,
Heike
khh:
--- Zitat von: T6666 am 06. September 2014, 20:45:35 ---... Macht es Sinn immergrün mit der Mitteilung des Zählerstands zur Schlussrechnung und Bonus Berechnung aufzufordern?
--- Ende Zitat ---
Hallo Heike,
JA, verlangen Sie unbedingt mit der Zählerstandsmitteilung Anfang Novemer, dass Ihnen die Schlussrechnung mit 25 % Bonusgutschrift gemäß § 40 Abs. 4 EnWG innerhalb von 6 Wochen zugeht, dass das Guthaben spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf Ihr zu benennendes Bankkonto überwiesen wird (andernfalls kommt immergrün gem. § 286 Abs. 3 BGB erst nach 30 Tagen in Verzug) und kündigen Sie an, dass im Fall des fruchtlosen Ablaufs eine der Fristen umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgen wird.
Damit beugt man den bekannten "Hinhalte" der 365 AG & Co. vor und bei einer (fast zu erwartenden) nicht korrekten Abrechnung bzw. Guthabenauszahlung kann man sich spätestens nach 6 bzw. 8 Wochen sofort mit einer Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden.
Ohne diese (prophylaktisch) vorgebrachten Forderungen müsste man Unkorrektheiten erst bei immergrün/365 AG reklamieren und eine vierwöchige "Abhilfefrist" einräumen (vgl. §§ 111 a u. b EnWG). Ziel ist also, dass man damit als Kunde mindestens 6 Wochen früher zu seinem Geld kommt!
Gruß, khh
Nachtrag:
Der zum Ablauf des 31.10. selbst abgelesene Zählerstand ist immergrün sowie dem Netzbetreiber mitzuteilen!
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