Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Probleme mit immergrün!
stromer51:
Hallo NaH,
ihre Antwortmails sind sachlich richtig. Sie entsprechen auch meiner Vorgehensweise.
Ich denke mal, so geht es weiter.
Anbieter nimmt die Einzugsermächtigung nicht wieder auf.
Die hat er ja eingestellt um den Bonus nicht zu bezahlen. Er merkt nun das von Ihnen kein Geld kommt
und beendet den Vertrag vorzeitig. Sie erhalten eine Schlussrechnung und müssen die Forderung bezahlen.
(Ware Strom ist geliefert worden)
Die Abrechnung wird korrekt sein und ist für den abgerechneten Zeitraum nicht zu beanstanden. Nur das das weniger wie die 12 Monaten sind und natürlich kein Bonus beinhaltet.
Das die Vertragsstörung absichtlich herbeigeführt wurde steht außer Frage. Nach der Abmeldung beim Netzbetreiber wird Almado/Immergrün/Meisterstrom die Versorgung nicht wieder aufnehmen.
Wer hier im gleichen Fall selber überweist hat schon den ersten Fehler gemacht und ist in die Sepa Falle
getappt.
In der Sepa Mail auf Seite 2 heist es:
Für Selbstzahler ändert sich durch die SEPA-Einführung nichts!
Von unseren Lastschriftkunden benötigen wir das beiliegende Formular zur Erteilung des SEPA-Mandats. Zur
Sicherstellung des zukünftigen Zahlungsablaufes ist es wichtig, dass wir das SEPA-Mandat von Ihnen bis zum
23.12.2013 im Original von allen Kontoinhabern unterschrieben zurück erhalten, da wir Sie ansonsten als
Selbstzahler einordnen müssten
-------------------------------------
Sie haben das Formular zurückgeschickt? Ich auch. Habe aber nicht bedacht das ich jetzt den Zugang nicht
nachweisen kann. Damit kann mein Vertragspartner jetzt behaupten das Sepa Formular nicht erhalten zu haben. Die Folge daraus ist bekannt - Selbstzahler - kein Bonus.
Noch ist es nicht zu spät (die Netzabmeldung steht noch nicht bevor) meinen Vertragspartner zum vertragsgerechten Verhalten zu bewegen. Nun, als Kunde habe ich schlechte Karten. Da hilft nur ein Anwalt. Ob sie das wollen, auch im Hinblick auf zusätzliche Kosten müssen sie selbst entscheiden.
Auf jeden Fall, bitte ich sie uns über den weiteren Fortgang zu informieren. Danke!
bolli:
--- Zitat von: stromer51 am 05. März 2014, 08:17:17 ---Habe aber nicht bedacht das ich jetzt den Zugang nicht nachweisen kann. Damit kann mein Vertragspartner jetzt behaupten das Sepa Formular nicht erhalten zu haben. Die Folge daraus ist bekannt - Selbstzahler - kein Bonus.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich anders: Wie NaH richtig in seiner zweiten Variante der Mail 2 ausgeführt hat, ist ein neues Sepa-Mandat für den Vertragspartner nicht zwingend notwendig, da die Banken das alte Einzugsermächtigungsverfahren als Grundlage für ein Sepa-Mandat anerkennen. Daher kann ich dort kein vertragswidriges Verhalten erkennen und halte die gezogene Konsequenz von Almado, Sie als Selbstzahler einzustufen und Ihnen somit keinen Bonus mehr auszahlen zu müssen, für willkürlich und damit angreifbar. Aber auch hier gilt: Freiwillig wird da vermutlich gar nichts laufen !!!
NaH:
Hallo stromer51,
hallo bolli,
zunächst einmal ein Dankeschön für Ihre / Eure schnellen Reaktionen auf meinen Beitrag.
Ich hatte Almado eine Frist zur Vornahme der Lastschrift bis zum 03.03.2014 gesetzt, passiert ist aber bisher nichts. Das habt Ihr richtig vorausgesagt und ich hatte ehrlich gesagt auch nicht wirklich daran geglaubt.
Andererseits habe ich auch noch keine weitere Mahnung erhalten, auch der Gerichtsvollzieher war noch nicht vor Ort. Im Moment (seit Anfang Februar) beziehe ich also Strom, für den ich noch nichts bezahlt habe.
An stromer 51:
Sie werden Recht haben, die Almado-Brüder werden mir vermutlich in Weiterführung ihres vertragswidrigen Verhaltens außerordentlich kündigen und ihre Restforderung aufmachen. Sollten die von mir eine Überweisung verlangen, werde ich nicht zahlen. Vertraglich vereinbart und nach wie vor möglich ist die Lastschrift - ob nach SEPA oder altem Verfahren ist egal.
Sollte Almado wider Erwarten doch per Lastschrift einziehen, würde ich mich freuen, frei nach dem Motto: "Lastschrift funktioniert ja doch!". Dann werde ich, mit Blick auf den mir nicht gewährten Neukundenbonus und meine gegenüber Almado angekündigten Schadensersatzforderungen, den eingezogenen Betrag zurückholen. Und dann werde ich erst einmal abwarten, was weiter passiert. Ich habe auch eine gute Rechtsschutz-Versicherung ohne Selbstbeteiligung!
Und noch etwas: Ich glaube nicht, dass diese mit dem massenhaften Abstreiten des Zugangs der von ihren Kunden zurückgesendeten SEPA-Mandate wirklich durchkommt. Ich denke, die Gerichtsbarkeit wird über den jeweils verhandelten Einzelfall hinaus auch diese allgemein von vielen anderen Betroffenen geschilderten Umstände richtig zu würdigen wissen.
Also ich werde erst einmal abwarten und Tee trinken (Jever!).
Als nächstes werde ich mir einmal die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) näher ansehen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Seriosität der jeweiligen Energielieferanten. Und dann werde ich die Aufsichtsbehörde bitten, der Sache einmal nachzugehen bzw. fragen, warum das nicht schon längst geschehen ist.
Dieses Etappenziel hieße folglich: Lizenzentzug für Almado und diese / diesen unsägliche(n) Antoinette B.
Ich werde weiter berichten!
khh:
--- Zitat von: NaH am 05. März 2014, 20:38:21 ---... Als nächstes werde ich mir einmal die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) näher ansehen. Dort gibt es nämlich eine Bestimmung bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Seriosität der jeweiligen Energielieferanten. Und dann werde ich die Aufsichtsbehörde bitten, der Sache einmal nachzugehen bzw. fragen, warum das nicht schon längst geschehen ist.
Dieses Etappenziel hieße folglich: Lizenzentzug für Almado und diese / diesen unsägliche(n) Antoinette B.
--- Ende Zitat ---
Damit Sie nicht suchen müssen ;) :
--- Zitat ---EnWG § 5 Anzeige der Energiebelieferung
... Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen. Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...
--- Ende Zitat ---
Die Bundesnetzagentur scheint leider ein "Papiertiger" zu sein >:(. Bspw. bei FlexStrom wollte man wohl handeln, die sind der BNetzA mit dem Insolvenzantrag aber zuvorgekommen :(.
Bzgl. Almado siehe Thread "Schlichtungsstelle Energie: BNetzA soll Almado & ExtraEnergie überprüfen":
--- Zitat von: DieAdmin am 24. September 2013, 08:43:12 ---die gesammelten Meldungen aus diesen Thread: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18542.0.html
ZfK: Billiganbieter provozieren Schlichter
http://www.zfk.de/politik/recht-regulierung/artikel/billiganbieter-provozieren-schlichter.html
Bundesnetzagentur prüft Beschwerden gegen Billiganbieter
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/bundesnetzagentur-prueft-beschwerden-gegen-billiganbieter-a-924029.html
--- Ende Zitat ---
khh:
Hallo NaH,
Sie und andere Betroffene waren und sind wg. der "SEPA-Masche" von immergrün/almado (überflüssigerweise verlangtes neues Mandat) zu keinem Zeitpunkt in Zahlungsverzug.
Selbst die erteilte "Altversion" Einzugsermächtigung konnte bis einschließlich Januar und dann nach Fristverlängerung sogar bis einschließlich Juli 2014 verwendet werden !
Wenn der Gläubiger von der angebotenen Leistung keinen Gebrauch macht, dann ist nicht der Schuldner sondern der Gläubiger in Verzug - siehe BGB:
--- Zitat ---§ 293 Annahmeverzug
Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
--- Ende Zitat ---
Gruß, khh
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