Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Probleme mit immergrün!

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NaH:
Hallo khh,

besten Dank für die Infos in Sachen "EnWG", mir ist damit zeitaufwendige Recherchearbeit erspart geblieben, die ich wegen dieser halbseidenen Gestalten hätte verrichten müssen.

Wie ich den von Ihnen hinterlegten Links entnehmen konnte, ist die Schlichtungsstelle bereits im September 2013 mit einer Beschwerde in Bezug auf Almado bei der Bundesnetzagentur vorstellig geworden.

Da inzwischen fast 6 Monate vergangen sind, stellt sich mir die Frage, was die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehöre bis jetzt unternommen hat. "Papiertiger" hin, "Papiertiger" her, es kann jedenfalls nicht angehen das im weiteren Zeitenlauf Tausende von Kunden dieser Zockerbande über das Ohr gehauen werden und möglicherweise völlig unberechtigte Forderungen von Almado erfüllen bzw. auf eigene Ansprüche verzichten.

Ich denke, dass eventuell ein verstärktes Vorstelligwerden geschädigter Kunden von Almado bei der Bundesnetzagentur in Form von Schreiben, E-Mails etc. die Abläufe dort beschleunigen könnten. "Aufsichtsbehörde" impliziert auch immer die Möglichkeit einer "Verletzung der Aufsichtspflicht", ein vorwurfsvoller Hinweis wäre möglicherweise zielführend.

Ich schreibe dies auch, weil ich die Bundesnetzagentur im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit (Beratung kommunaler Unternehmen, vor allem Stadtwerke) bislang als äußerst nickelig und "selbstbewusst" auftretende Behörde kennengelernt habe, die gerne mit überzogenen regulatorischen Anforderungen insbesondere auch Kleinststadtwerke in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Existenz gefährdet.

Deshalb verstehe ich nicht, warum die Netzagentur gegenüber solchen zwielichten Gestalten wie Antoine B. nicht schneller und härter durchgreift; an forschem und sicherem Auftreten mangelt es den Mitarbeitern der Behörde doch sonst nicht.

Ich werde also aufgrund der durch Ihre Infos eingesparten Recherchearbeit mal versuchen, ein entsprechendes Beschwerdeschreiben an die Bundesnetzagentur zu formulieren und könnte es dann hier im Forum auch veröffentlichen. Ist die Idee gut, oder gibt es das alles schon wieder längst, nur ich weiß nichts davon? (Bitte um kurze Rückmeldung!)

Schön war auch der Hinweis auf § 293 BGB (Annahmeverzug). Der "Nur-Steuermensch" hätte wieder lange blättern müssen ...

Von Almado bei mir gibt es nichts Neues: Keine Lastschrift, kein Gerichtsvollzieher.



ADG4:
Hi an Alle!

Jetzt bin ich ehrlich gesagt verwirrt.

Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:


--- Zitat ---Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren.
--- Ende Zitat ---

Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.

Neue Frage: Wo steht denn, dass man als Selbstzahler den Anspruch auf Bonus verliert?


--- Zitat ---Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
--- Ende Zitat ---

Ich habe den Gesamtbetrag bezahlt. Also habe ich meinen Vertrag vollständig erfüllt. Oder habe ich etwas übersehen?

Was sollte ich denn nun am besten machen?

---

Hinsichtlich der Forderung von immergrün! einen 12. Abschlag zu bezahlen ist inzwischen Ruhe eingekehrt. Mein Schrieben:


--- Zitat ---
[...]

Betreff: Ihr Schreiben vom XXXXXX (Mahnung Beitrag Febuar)


Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kündigung des o.g. Vetragsverhältnisses hat stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum XXXXXX bestätigt.

Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von XXXX€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.

[...]
 
--- Ende Zitat ---

hat wohl dazu geführt, dass ich heute per Mail die Antwort erhaten haben:


--- Zitat ---Ihr aktuelles Kundenaldo von 06.03.2014: -0,00€
--- Ende Zitat ---

NaH:
Hallo ADG4,

jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.

Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.

Ich habe leider die zur Zeit meines Vertragsabschlusses gültigen AGB nicht in schriftlicher Form erhalten und auch nicht von der Website von Almado heruntergeladen.

Ich habe aber in Erinnerung, dass einige Energielieferanten die Gewährung der Boni an die Erteilung einer Einzugsermächtigung gekoppelt hatten.

Frage an alle hier im Forum:

1. Liege ich mit meiner Vermutung, dass einige Energielieferanten eine Einzugsermächtigung / Erteilung einer Lastschriftsermächtigung für die Gewährung des Kundenbonus voraussetzten, falsch?

2. Ist jemand noch im Besitz der AGB von Almado aus früherer Zeit, z.B. aus dem Jahr 2013? Ich habe nämlich den Eindruck, dass die AGB von Almado fortlaufend, je nach "Gefahrenlage", fortgeschrieben werden ...

An ADG4:
Sollte meine gefühlte Einschätzung, dass eine Lastschrifterteilung Voraussetzung für den Kundenbonus ist, nicht zutreffen, hätten Sie also alles richtig gemacht.

Bestätigen kann ich das aufgrund der mir fehlenden Informationen aber leider nicht!

Grüße!

khh:

--- Zitat von: ADG4 am 07. März 2014, 09:40:26 ---Ich habe im Januar den 11. Abschlag "per Überweisung" gezahlt. immergrün! hat nicht behauptet, dass kein SEPA Mandat vorliegt. Sie haben einfach nicht abgebucht und später eine "Freundliche Zahlungserinnerung" gesendet. Darauf habe ich mir gedacht, dass sie:

--- Zitat ---Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
--- Ende Zitat ---
Allerdings ist das reine Vermutung meinerseits. Eine schriftliche Benachrichtigung habe ich nie bekommen.
--- Ende Zitat ---

Diese von Ihnen zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB dürfte unwirksam sein. Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt  -  Zitat (Auszug):

--- Zitat --- § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) Dem Haushaltskunden sind vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. ...
--- Ende Zitat ---
Allein der Kunde trifft die Entscheidung, welche Zahlungsmöglichkeit er wählt. Überweisung oder Dauerauftrag sind keine verschiedene Zahlungsarten!



--- Zitat von: NaH am 07. März 2014, 21:15:18 ---Hallo ADG4, jetzt bin ich durch Ihren Beitrag auch etwas "baff" geworden.

Aus den aktuellen AGB (Stand heute) von "immergrün" / Almado ist nämlich nicht zu entnehmen, dass die Erteilung einer Einzugsermächtigung Voraussetzung für die Gewährung des Kundenbonus ist.
--- Ende Zitat ---

Das ist ja auch nicht Voraussetzung und es ist auch nicht ersichtlich, dass @ADG4 das geschrieben hat. ;)

stromer51:
Hallo,

ob die  zitierte AGB-Klausel Ziff. 10 Abs. 2 der immergrün-AGB  bei Vertragsschluss schon vorhanden war,
kann nur der Kunde selbst nachprüfen.

Bei almodo Energy war sie nachweislich bis zum 0ktober 2013 nicht enthalten.
Es bringt also gar nichts aus den neuesten AGB zu zitieren. Es gelten nur die AGB die auch zum Vertrag des Kunden gehören.  Neue AGB hat zB Almado bei den mir zur Verfügung stehen Verträgen vom 03.12.12
(schon beendet), 04.03.13 und 28.03.13 nicht versendet. (zusätzlich habe ich noch AGB am 20.09.13 abgespeichert. findus 14472 stellt in Antwort 8 fest das auch im Oktober 13 die Klausel noch nicht enthalten war.

mfg


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