Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig

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DieAdmin:
@all,

ich habe die beiden Threads zu einem zusammengeführt, da in beiden Thread geantwortet wurde.

Payday:

--- Zitat von: khh am 24. Februar 2014, 00:05:54 ---
2. Wie inzwischen ersichtlich wurde, hat die Bonusverweigerung nichts mit "Kündigung zum 31.12.13" oder "mit Ablauf des 31.12.13" zu tun. Dieser "Anbieter" scheint vielmehr der Meinung zu sein, dass ein Bonus trotz 12-monatiger Belieferung nicht zu zahlen ist, wenn Kunden berechtigterweise zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres gekündigt haben >:(.
Damit wird almado/365 AG vor Gericht aber wohl kaum durchkommen, da eine solche AGB-Auslegung an § 305c BGB scheitern dürfte und zudem der BGH mit Urteil vom 17.04.2013  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13  zu einer ähnlich dubiosen AGB-Auslegung durch FlexStrom bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat !

--- Ende Zitat ---


hallo

ich bin auch einer der almando geplagten. ich habe noch nicht gekündigt, mein lieferbeginn war der 01.10.2013. kündigen müßte ich dann ja "zum 30.09.2014 23.59Uhr" oder wie könnte ich ganz klipp und klar sagen das damit 1jahr voll wird?!

weiterhin gibt es bereits urteile zum oben genannten problem, das diese einfach die kündigung annehmen und nicht die lieferzeit, obwohl das selbst bei denen in den agb klar steht " lieferung von 12monaten...".

welche möglichkeiten habe ich wirklich mit rückbuchung und verrechnung von nachzahlungen durch die bonuszahlung ?! komme ich bei rückbuchung nicht in verzug und muss die kosten bezahlen? da almando selber ein inkassounternehmen hat werden diese briefe eh kommen. zumindestens die nachzahlungen müßte man doch mit der bonuszahlung verrechnen können? also man die nachzahlung verweigert und im brief (einwurfschreiben) auf die bonuszahlung beruft mit auflistung der nachzahlung - bonuszahlung mit nennung der weiteren eigenen forderungen (bonusbetrag >> nachzahlungsbetrag).

wie könnte man solche probleme von vornerein vermeiden? kann man nicht in der kündigung gleich mit rechtlichen mitteln drohen, bzw sie drauf hinweisen das die rechtschutzversicherung besteht und man die netzregulierung  schonmal gehört hat?!
wie bekomme ich es in der kündigung vernünftig rein das das vertragsende auch wirklich am ende des vertragslaufjahres erfolgt und nicht wie doch gerne gemacht paar tage vorher?! (trotz angabe des richtigen termins in der kündigung)

Stromfraß:

--- Zitat ---wie könnte man solche probleme von vornerein vermeiden?
--- Ende Zitat ---
Das einfachste Mittel wäre, nicht zu solch dubiosen Anbietern zu wechseln!
Es steht doch in diesem Forum bereits Dutzende Mal, dass almado & Co. mit mitunter sehr dubiosen Mitteln versuchen, sich um die Bonuszahlungen zu drücken.
Wer es trotzdem versucht, muss dann auch mit den Konsequenzen leben.
Ein altes Sprichwort sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Payday:
danke für diese tolle und aussagekräftige antwort. zum zeitpunkt des abschlusses wusste ich nicht das immergrün = almando ist, bzw wußte nicht das das unternehmen sich nicht an seine eigenen agb hält.

mich interessiert vor allen ob man die nicht gezahlte bonuszahlung rechtlich mit eventuellen nachzahlungen eigenmächtig verrechnen darf (natürlich mit eigenen brief usw). denn ne nachzahlung kommt und selbst wenn nicht könnte man den ablesewert den man ja mitteilt (an alten/neuen versorger) so anpassen das es passt. weil so käme man am schnellsten aus der sache raus. man hat zwar kein geld bekommen, hat dafür aber etwas mehr strom erhalten. ist immernoch besser als weggeworfenes geld.

ich wechsel zum vertragsende zurück zu einen "seriösen" großversorger (stadtwerke, eon oder irgendsowas).

Didakt:
@ Payday


--- Zitat von: Ihnen ---...ich bin auch einer der almando geplagten. ich habe noch nicht gekündigt, mein lieferbeginn war der 01.10.2013. kündigen müsste ich dann ja "zum 30.09.2014 23.59Uhr" oder wie könnte ich ganz klipp und klar sagen das damit 1jahr voll wird?!
--- Ende Zitat ---

Siehe hier

Ordentlich kündigen Sie einfach so: "Hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum)." 

Mit der Lastschriftrückgabe zu handeln, halte ich für sehr problematisch. Sie setzen wegen vertragswidrigen Verhaltens Ihren Bonus aufs Spiel!
Wenn überhaupt, dann wäre daran zu denken, sie nach Eingang der Schlussrechnung zu verwenden, um den darin evtl. nicht berücksichtigten Bonus mit einem fälligen Nachzahlungsbetrag für Mehrverbrauch zu verrechnen.

Was Sie von vorneherein tun sollten? Sich einen seriösen Anbieter auswählen! :D Und sonst: Ihre empfangsbedürftige Kündigungserklärung ordentlich und wirksam formulieren, darin bereits ausdrücklich Ihren Bonusanspruch einbringen und begründen und schon mal darauf hinweisen, dass Sie einer Nichtgewährung durch entsprechende Maßnahmen begegnen werden.

Dies alles ist hier im Forum schon zur Genüge ausdiskutiert worden. Lesen und richtig schreiben. Das wär's schon, so einfach ist das! ;)

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