Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig

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Didakt:
@ Payday


--- Zitat ---...und selbst wenn nicht könnte man den ablesewert den man ja mitteilt (an alten/neuen versorger) so anpassen das es passt. weil so käme man am schnellsten aus der sache raus.
--- Ende Zitat ---

Mein lieber Scholli, was Ihnen alles im Kopf rumschwirrt! :o Davon lassen Sie mal besser Ihre noch sauberen Finger, sonst machen Sie sich des Betruges schuldig!

khh:

--- Zitat von: Payday am 24. Februar 2014, 12:20:28 ---... ich wechsel zum vertragsende zurück zu einen "seriösen" großversorger (stadtwerke, eon oder irgendsowas).
--- Ende Zitat ---

Brauchbare Anregungen für die Versorger-Auswahl (siehe unter "Unsere Kriterien für die Anbieterauswahl - So trennen Sie die Spreu vom Weizen!") und für ein Wechsel-Konzept findet man bspw. hier:  www.bezahlbare-energie.de  !

bolli:

--- Zitat von: Payday am 24. Februar 2014, 12:20:28 ---mich interessiert vor allen ob man die nicht gezahlte bonuszahlung rechtlich mit eventuellen nachzahlungen eigenmächtig verrechnen darf (natürlich mit eigenen brief usw). denn ne nachzahlung kommt und selbst wenn nicht könnte man den ablesewert den man ja mitteilt (an alten/neuen versorger) so anpassen das es passt. weil so käme man am schnellsten aus der sache raus. man hat zwar kein geld bekommen, hat dafür aber etwas mehr strom erhalten. ist immernoch besser als weggeworfenes geld.

--- Ende Zitat ---
Wenn Ihnen mit Schlussrechnung eine Nachzahlung berechnet wird, der Bonus aber nicht enthalten ist, legen Sie gegen die Schlußrechnung Einspruch ein und machen denen eine eigene Rechnung auf, in der der Bonus eben drin ist. Diese schicken Sie immergrün/365 AG zu (per Einwurfeinschreiben) und bestehen auf einer korrigierten Rechnung. Zahlen würde ich dann erstmal nichts ohne eine korrigierte Rechnung. Sollte der Verein meinen, er bekäme ohne eine solche korrigierte Rechnung noch Geld, soll er es sich holen. Kommt ein Inkasso-Büro ins Spiel, bekommen die den Sachverhalt EIN mal mitgeteilt und der Rest der Korrespondenz wird abgeheftet. Und dann wird man sehen, ob's vor Gericht geht oder nicht.

Falls die Nachzahlung geringer ausfällt als die Bonuszahlung, kann man ggf. auch über eine Rückbuchung des letzten Abschlag nachdenken. Allerdings dürfte die Zeit dafür sehr eng werden, da, wie von khh richtig ausgeführt, die Rückbuchung einer rechtmäßigen Abbuchung (und das war sie zum Zeitpunkt der Abbuchung ja) innerhalb von 8 Wochen erfolgen muss. Ob bis dahin die Schlußrechung da ist, bleibt abzuwarten.

Einen Weg, die Überzahlung zu vermeiden gibt es kaum. Auch die falsche Angabe des Zählerstandes kann sich als "Schuss in den Ofen" herausstellen, falls kurz danach, aus welchen Gründen auch immer, ein Ableser des Netzbetreibers zum Ablesen kommt und das ganze auffliegt. Das wäre dann ggf. Betrug und ist daher keine Lösung.

Übrigens ist mit den vorliegenden Daten, die auch von der 365 AG bestätigt wurden, nicht mehr der Tag des Ablaufs des Vertrages fraglich (was ja auch mal ein Trick von denen war) sondern sie versuchen nur den Trick, das die Kündigung nicht innerhalb des ersten Belieferungsjahres erfolgen darf, um den Bonus zu erhalten. Diese Karte ist aus meiner Sicht auch ausgereizt, aber viel Verbraucher lassen sich durch die Argumentation der 365 AG immer noch einlullen. Insofern ist da lediglich Standhaftigkeit gefragt.

khh:

--- Zitat von: Didakt am 24. Februar 2014, 17:32:22 ---[...]
Ich habe an anderer Stelle bereits vorgeschlagen, u. a. folgenden Text in das Kündigungsschreiben aufzunehmen:
„Nach Ihren einschlägigen Lieferbedingungen ist mir als Neukunde ein einmaliger Bonus von (Prozentsatz bzw. Betrag) zu gewähren. Dieser Betrag ist zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fällig und spätestens mit Ihrer Abschlussrechnung zu verrechnen. Stellen Sie bitte sicher, dass mir diese Rechnung gemäß § 40 (4) EnWG bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.“

Würde diese Frist überschritten, wäre Almado unverzüglich bewusste Verzögerung zwecks Vorenthaltung der Bonusgewährung vorzuwerfen und gleichzeitig mitzuteilen, dass zur Sicherung des Anspruchs die letzte Abschlagsrate durch Lastschriftrückgabe storniert wird.
--- Ende Zitat ---

Leider wird das so nicht funktionieren: Wenn bspw. @Payday form- und fristgemäß "zum Ablauf des 30.09.2014" (= zum Ablauf des 1. Vertrags-/Lieferjahres) kündigt, dann muss die Schluss-rechnung spätestens am 11.11.2014 zugehen. Die letzte Abschlagsrate wurde im 11. Vertrags-monat, also im August 2014 (vermutlich Anfang des Monats) von almado/365 AG abgebucht. Die Lastschriftrückgabe ist aber nur innerhalb von 8 Wochen nach Abbuchung möglich. :(

Lediglich wenn die almado/365 AG wg. Mehrverbrauch (oder wg. unterbliebener/verspäteter Abmeldung beim Netzbetreiber für vertragslose Belieferungen über den 30.09.2014 hinaus) Forderungen geltend macht, ist die Aufrechnung einer ausstehenden Bonusgewährung möglich.

Didakt:
@ khh


--- Zitat von: Ihnen ---Leider wird das so nicht funktionieren...
--- Ende Zitat ---

Besser nachgedacht als ich! :D Beitrag deshalb gelöscht!

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