Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Steht mir der Bonus lt. AGB zu? - ist für mich nicht eindeutig

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klopfermaus:
Hallo,

in den AGB´s von Almado steht "

Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frai-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde.

Ich habe den Vertrag seit dem 01.01.13 und zum 31.12.13 gekündigt. Die Kündigung wurde mir auch per Mail zum 31.12. bestätigt und Vertragsbeginn und Versorgungsbeginn sind 01.01. Nun weiß ich aber nicht, ob die ABG bedeuten, "beendet wurde" auch eine Kündigung einschließt.

Ich muss laut Schlussrechnung 0,66 € nachzahlen. Und habe nach Erhalt der Schlussrechnung sofort per Einschreiben-Einwurf die Korrektur inkl. Bonus angefordert. Almado hat zum Ablauf der gesetzten Frist überhaupt nicht reagiert. Ich hatte angedroht, die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle Energie zu übergeben. Bin mir aber nicht sicher, wie oben erwähnt, ob beendet evtl. auch eine Kündigung bedeutet und somit mir der Bonus gar nicht zusteht.

Vielen Dank für Eure Meinungen!

kamaraba:
Hallo Klopfermaus,

verstehe Ihre Frage nicht ganz. Sie haben zum 31.12.2013 den Vertrag gekündigt und  Almado bestätigt Ihnen dass der Vertrag zum 31.12.2013 beendet wurde. Wie das am Ende heißt, ist doch wurscht. M.E. begann für Sie das Lieferjahr zum 1.1.2013 und endet zum 31.12.2013, das ist nach Adam Riese und Eva Zwerg genau 1 (Ein) Jahr.
Wenn Almado Ihnen in der Abrechnung den Bonus nicht gewährt, wäre ich so frech und würde die Beträge, sofern noch möglich, für die Monate Dezember und evtl. auch November (je nach Höhe des Bonus) zurückbuchen lassen.
Soll doch Almado dann schauen, wie sie an Ihr Geld kommen.

Stromfraß:
Wichtig ist die exakte Formulierung.
Wir hatten den Fall hier schon.
Almado wird sich darauf stützen, dass die Kündigung zum 31.12.13 vorgenommen wurde und nicht mit Ablauf des 31.12.13.
Es würde somit 1 Tag an einem vollen Belieferungsjahr fehlen.
Auch Adam Ries wusste bereits, dass 1 Jahr 365 Tage und nicht 364 Tage hat.
Was steht denn in der Schlussrechnung für ein Bezugszeitraum?
Steht da der 3012. oder der 31.12.?
Steht da der 31.12. wäre ein Vorgehen, wie von Kamaraba genannt, eine Möglichkeit.
Inwieweit ein Vorgehen Erfolg haben könnte, da ist es am besten, in diesem Thread mal nachzulesen.
Welchen Versorger und ab wann haben Sie denn jetzt?
Auch eine Nachfrage beim Netzbetreiber wäre hier sinnvoll.

khh:
@kamaraba und @Stromfraß,

Sie beide antworten auf einen Doppel-Thread, den @klopfermaus wohl gern gelöscht haben möchte ;D !  Die Admin sollte diesen Thread ohnehin besser löschen, da beide Antworten unbrauchbar sind:

1. Lastschriften mit erteilter Einzugsermächtigung können innerhalb von 8 Wochen zurückgebucht werden, d.h.: für Abbuchungen vor dem 30.12.2013 ist das NICHT mehr möglich !

2. Wie inzwischen ersichtlich wurde, hat die Bonusverweigerung nichts mit "Kündigung zum 31.12.13" oder "mit Ablauf des 31.12.13" zu tun. Dieser "Anbieter" scheint vielmehr der Meinung zu sein, dass ein Bonus trotz 12-monatiger Belieferung nicht zu zahlen ist, wenn Kunden berechtigterweise zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres gekündigt haben >:(.
Damit wird almado/365 AG vor Gericht aber wohl kaum durchkommen, da eine solche AGB-Auslegung an § 305c BGB scheitern dürfte und zudem der BGH mit Urteil vom 17.04.2013  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13  zu einer ähnlich dubiosen AGB-Auslegung durch FlexStrom bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat ! 

 

khh:
@klopfermaus,

almado/365 AG scheint der Meinung zu sein, dass ein Bonus trotz 12-monatiger Belieferung
nicht zu zahlen ist, wenn Kunden berechtigterweise zum Ablauf des 1. Vertrags- und Lieferjahres gekündigt haben >:(.

Damit wird dieser "Anbieter" vor Gericht oder der www.schlichtungsstelle-energie.de
aber wohl kaum durchkommen, da eine solche AGB-Auslegung an § 305c BGB scheitern dürfte und zudem der BGH mit Urteil vom 17.04.2013 
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13 
zu einer ähnlich dubiosen AGB-Auslegung durch FlexStrom bereits zugunsten der Verbraucher entschieden hat :)!

Dieser Sachverhalt wurde übrigens in den verschiedenen Almado-Threads schon x-mal diskutiert, zuletzt unter "Weihnachtsaktion mit Treuebonus ..." der Fall von @JTreinfall. Dort können Sie sich orientieren, welche Vorgehensmöglichkeiten denkbar sind.

Gruß khh 

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