Von Nachbarn wurde ich heute hilfesuchend zu folgendem ‚Fall’ angesprochen  –  chronologischer Ablauf:
-  mit Schr. v. 19.11.13 zum Vorvertrag das Sonderkündigungsrecht zum 31.12.13 ausgeübt;
-  mit Schr. v. 26.11.13 ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten mit dessen gleichzeitiger Bestätigung, dass ihm die Bestätigung des Netzbetreibers über die Abmeldung zum 31.12.13 vorliegt;
-  am 20.11.13 über Verivox neuen Lieferauftrag erteilt;
-  mit Email v. 26.11.13 Auftragsbestätigung des neuen Lieferanten erhalten.
Soweit alles gut !  
 
 -  am 17.12.13 Anruf des neuen Lieferanten, man möge die Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten faxen 

  -  wurde am gleichen Tag erledigt;
Danach von keiner Seite etwas gehört  -  der Verbraucher meint: alles i.O. und der Wechsel läuft.
-  mit Schr. v. 08.01.14, heute eingegangen, teilt der neue Versorger mit  -  Zitat: „Wir haben Ihre Unterlagen und die Angaben Ihres bisherigen Anbieters bzw. Netzbetreibers sorgfältig geprüft. Leider können wir Ihren Auftrag derzeit nicht annehmen.“ !?  

Meine heutige Telefonrecherche hat folgendes ergeben:
-  der neue Versorger wollte sich vermutlich am 17.12.13 beim Netzbetreiber ab 01.01.14 anmelden, daher wohl sein o.g. Anruf beim Kunden bzgl. Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten;
-  wohl unmittelbar zuvor hatte aber der Grundversorger seine Ersatzversorgung ab 1.1.14 angemeldet und damit die Abnahmestelle für den neuen Versorger „blockiert“ 

  -  auf meine heutige Nachfrage, mit welcher Berechtigung diese Anmeldung 
bereits zu dem Zeitpunkt erfolgte, erhielt ich die Auskunft: Aufgrund der Mitteilung des Netzbetreibers am 14.12.13, dass ab 01.01.14 kein neuer Versorger gemeldet wäre;
-  der neue Versorger behauptet jetzt, er könne den alten Auftrag/Vertrag nicht wieder verwenden und für eine rückwirkende Belieferung ab 01.01.14 hätte er ohnehin keine Lösungsmöglichkeit  -  letztere Aussage kam gleichlautend auch vom Netzbetreiber und vom Grundversorger.  

Jetzt meine 
Frage an die „GPKE-Experten“:  
Ist da wirklich alles rechts/regelkonform gelaufen, insbesondere die m.E. viel zu frühe Mitteilung des Netzbetreibers an den Grundversorger am 14.12.13 bzw. Anmeldung der Ersatzversorg. durch den Grundversorger schon am 17.12.13 ? 
Gibt es vllt. doch eine Lösungsmöglichkeit für eine Belieferung rückwirkend ab dem 01.01.14 zu den ursprünglich abgeschlossenen Vertragsbedingungen/-konditionen ? 
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Im Voraus schon mal vielen Dank.
Im Übrigen denke ich, dass es in jedem Fall einen ggf. Schadensersatzpflichtigen gemäß § 20a EnWG geben sollte (immerhin geht es um ca. 60.000 kWh Jahresverbrauch).