Von Nachbarn wurde ich heute hilfesuchend zu folgendem ‚Fall’ angesprochen – chronologischer Ablauf:
- mit Schr. v. 19.11.13 zum Vorvertrag das Sonderkündigungsrecht zum 31.12.13 ausgeübt;
- mit Schr. v. 26.11.13 ordnungsgemäße Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten mit dessen gleichzeitiger Bestätigung, dass ihm die Bestätigung des Netzbetreibers über die Abmeldung zum 31.12.13 vorliegt;
- am 20.11.13 über Verivox neuen Lieferauftrag erteilt;
- mit Email v. 26.11.13 Auftragsbestätigung des neuen Lieferanten erhalten.
Soweit alles gut !
- am 17.12.13 Anruf des neuen Lieferanten, man möge die Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten faxen
- wurde am gleichen Tag erledigt;
Danach von keiner Seite etwas gehört - der Verbraucher meint: alles i.O. und der Wechsel läuft.
- mit Schr. v. 08.01.14, heute eingegangen, teilt der neue Versorger mit - Zitat: „Wir haben Ihre Unterlagen und die Angaben Ihres bisherigen Anbieters bzw. Netzbetreibers sorgfältig geprüft. Leider können wir Ihren Auftrag derzeit nicht annehmen.“ !?
Meine heutige Telefonrecherche hat folgendes ergeben:
- der neue Versorger wollte sich vermutlich am 17.12.13 beim Netzbetreiber ab 01.01.14 anmelden, daher wohl sein o.g. Anruf beim Kunden bzgl. Kündigungsbestätigung des Vorlieferanten;
- wohl unmittelbar zuvor hatte aber der Grundversorger seine Ersatzversorgung ab 1.1.14 angemeldet und damit die Abnahmestelle für den neuen Versorger „blockiert“
- auf meine heutige Nachfrage, mit welcher Berechtigung diese Anmeldung
bereits zu dem Zeitpunkt erfolgte, erhielt ich die Auskunft: Aufgrund der Mitteilung des Netzbetreibers am 14.12.13, dass ab 01.01.14 kein neuer Versorger gemeldet wäre;
- der neue Versorger behauptet jetzt, er könne den alten Auftrag/Vertrag nicht wieder verwenden und für eine rückwirkende Belieferung ab 01.01.14 hätte er ohnehin keine Lösungsmöglichkeit - letztere Aussage kam gleichlautend auch vom Netzbetreiber und vom Grundversorger.
Jetzt meine
Frage an die „GPKE-Experten“:
Ist da wirklich alles rechts/regelkonform gelaufen, insbesondere die m.E. viel zu frühe Mitteilung des Netzbetreibers an den Grundversorger am 14.12.13 bzw. Anmeldung der Ersatzversorg. durch den Grundversorger schon am 17.12.13 ?
Gibt es vllt. doch eine Lösungsmöglichkeit für eine Belieferung rückwirkend ab dem 01.01.14 zu den ursprünglich abgeschlossenen Vertragsbedingungen/-konditionen ?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen. Im Voraus schon mal vielen Dank.
Im Übrigen denke ich, dass es in jedem Fall einen ggf. Schadensersatzpflichtigen gemäß § 20a EnWG geben sollte (immerhin geht es um ca. 60.000 kWh Jahresverbrauch).