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Wann ist ein Jahr ein Jahr?

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Energietourist:
@EviSell

wenn da steht, dass sie 1 Jahr Kunde sein müssen, dann müssen sie 1 Jahr Kunde sein - und nicht einen Tag weniger, Ist es ein Schaltjahr sind es halt 366 Tage ansonsten 365! Was ist daran so schwer? Wo bitte soll es da Probleme geben? Wenn ein EVU meint, das Jahr hätte nur 364 Tage, dann ist es doch nicht mein Problem. Es wird auch kein Gericht feststellen, dass ein Jahr nur 364
Tage hat. Mathematik ist eines der wenigen Felder, wo es keine 2 Meinungen gibt!

Didakt:
@ EviSell


--- Zitat von: Ihnen ---Ich wollte auch nur auf die "logische Lücke"  von solchen Rechenprogrammen hinweisen.
... für die übrigen Leser einen Kurs gegeben haben, auch wenn er bei der rechtlichen Bewertung nicht hilft, da es Anbieter gibt, die "Tagesfuchser" sind, bei dem es um den einen Tag geht.
--- Ende Zitat ---

Tut mir leid, ich kann Ihnen bei all dem nicht folgen. Was meinen Sie mit "rechtlicher Bewertung"? Aber sei's drum.

EviSell:

--- Zitat von: Energietourist am 13. Februar 2014, 10:56:24 ---@EviSell

wenn da steht, dass sie 1 Jahr Kunde sein müssen, dann müssen sie 1 Jahr Kunde sein - und nicht einen Tag weniger, Ist es ein Schaltjahr sind es halt 366 Tage ansonsten 365!
...

--- Ende Zitat ---

@Energietourist,

zumindest kann ich Ihrem Posting entnehmen,  das Sie der Ansicht sind, dass das Jahr sich definiert auf die 365 Tage (Nicht-Schaltjahr), und nicht auf die Angabe des Zeitraums durch das Datum (wie bei meinem Eingangsbeispiel).


--- Zitat von: Energietourist am 13. Februar 2014, 10:56:24 ---Mathematik ist eines der wenigen Felder, wo es keine 2 Meinungen gibt!

--- Ende Zitat ---

Das mit der Software haben Sie nicht begriffen, so scheint es mir.

bolli:
@EviSell
Ich muss an dieser Stelle @Energietourist Recht geben. Lösen Sie sich von den Tagen und Betrachten Sie einfach Zeiträume. Beginn ist meines Wissens immer der Beginn eines Tages (also 0:00 Uhr) und Ende 24:00 Uhr, weshalb man Stundenberechnungen ebenfalls vernachlässigen kann. Ansonsten sollte man einfach darauf achten, dass das Endedatum des Vertrags identisch ist mit dem Endedatum des Verläufervertrages, sofern man einen einjährigen Vertrag hat (Beispiel: Ende des Vorläufervertrages am 31.07., Beginn des aktuellen Vertrages 01.08. und somit ist ein Jahr Laufzeit am 31.07. erfüllt, d.h. Kündigung zum Ablauf des 31.07.). Tagerechnerei bringt die Leute nur durcheinander, auch wenn es auf den Rechnungen so drauf steht.

EviSell:
@bolli,

Energietourist ist da ja andere Ansicht. Da zählen ja gerade nicht der Zeitraum als Datumsangabe. Ich selber favorisiere, die Angabe mit dem Datum.

 Ich  hatte mit solch einen Anbieter - der die Tage wie Erbsen zählt - noch nicht zu tun. Ich jage allerdings auch keine Boni.

Üblicherweise sind es dann ja auch nur Cent-Beträge, wo es Abweichungen gibt, wenn man das unterschliedlich betrachtet. Wenn es aber um den Anspruch eines Bonus geht, sieht die Sache anders aus. Und die eine oder andere Anbieterfamilie, wie auch hier im Forum nachzulesen, sind solche "Tagesfuchser"

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