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Wann ist ein Jahr ein Jahr?

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Energietourist:
@EviSell
was erzählen sie denn da??? Wo bin ich anderer Ansicht??
Ihr Beispiel 01.04.12 bis 31.03.13 ist ein Jahr, vom 22.08.2017 bis 21.08.2018 ist ein Jahr,
vom 19.06.2023 bis 18.06.2024 ist genau ein Jahr, da gibt es kein vertun!!

EviSell:

--- Zitat von: Energietourist am 13. Februar 2014, 11:31:39 ---@EviSell
was erzählen sie denn da??? Wo bin ich anderer Ansicht??
...

--- Ende Zitat ---

@Energietourist,

ich erzählte das, was weiter oben Ihrem Posting zu entnehmen ist.

khh:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es doch wohl um die Frage:

--- Zitat von: EviSell am 13. Februar 2014, 08:54:09 ---Es gibt ja Anbieter, die einen Bonus zusagen, wenn man ein Jahr Kunde war.
Zählt da der Zeitpunkt des Kalenderdatums? Bespielsweise von 01.04.12 bis 31.03.13. ... ?

--- Ende Zitat ---

Und dazu wird m.E. die Richtung aufgezeigt durch das nachstehende BGH-Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13

PLUS:

--- Zitat von: khh am 13. Februar 2014, 13:16:30 ---Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es doch wohl um die Frage:

--- Zitat von: EviSell am 13. Februar 2014, 08:54:09 ---Es gibt ja Anbieter, die einen Bonus zusagen, wenn man ein Jahr Kunde war.
Zählt da der Zeitpunkt des Kalenderdatums? Bespielsweise von 01.04.12 bis 31.03.13. ... ?

--- Ende Zitat ---
Und dazu wird m.E. die Richtung aufgezeigt durch das nachstehende BGH-Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0071/13
--- Ende Zitat ---
Es ging hier aber bei der Entscheidung nicht um die korrekte Zeit- oder Fristberechnung. Es ging um eine für Verbraucher (Nichtjuristen) unklare Klausel. "Die Auslegung, nach der für den Bonusanspruch erforderlich sei, dass der Vertrag länger als ein Jahr bestanden habe, mag auch möglich sein, beseitigt aber nicht die bestehenden Auslegungszweifel"

--- Zitat ---§ 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.

§ 191
Berechnung von Zeiträumen
Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.
--- Ende Zitat ---
  Alles klar ;)

khh:

--- Zitat von: PLUS am 13. Februar 2014, 13:58:47 ---... Es ging hier aber bei der Entscheidung nicht um die korrekte Zeit- oder Fristberechnung. Es ging um eine für Verbraucher (Nichtjuristen) unklare Klausel. ...
[...]
Alles klar ;)
--- Ende Zitat ---

Ja, und mir war das auch schon vorher klar.  ;)

Ebenso ist klar, das es in der meinerseits zitierten BGH-Entscheidung zwar auch um die Bonus-zahlung, aber um einen etwas anderen Sachverhalt ging. Deshalb hatte ich ja auch geschrieben "wird m.E. die Richtung aufgezeigt". Damit will ich sagen, dass es 'juristisch nicht vorgebildeten Kunden' vom BGH oder anderen Gerichten (hoffentlich) nicht angelastet wird, wenn anstatt bspw. "zum Ablauf des 31.01.2014" nicht ganz korrekt "zum 31.01.2014" gekündigt wurde. 

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