Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 201707 mal)

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Offline khh

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... Bei mir ging es seinerzeit darum, dass ich die Endrechnung meines Versorgers nicht bezahlen wollte, da die gesetzliche Frist der Rechnungslegung weit überschritten war, nämlich ca. 12 Wochen.
.... Ich habe bis heute keine verwertbare Aussage, was einem Versorger passiert, wenn er die 6-Wochen-Frist nicht einhält.

Es ist nicht ersichtlich, was das "Bei mir ging es seinerzeit darum ..." mit dem Thema dieses Threads zu tun haben soll. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum die Forderung aus einer Rechnungslegung nach 12 (oder 18 ?) Wochen nicht mehr zu bezahlen sein soll  -  vgl. bspw. http://forum.energienetz.de/index.php?topic=17297.0 !?

Sollte ein Verbraucher selbst eine Forderung aus einer ausstehenden Endrechnung haben, dann müsste der Versorger nach Ablauf der 6-Wochen-Frist gem. § 40 (4) EnWG wohl angemahnt und bzgl. der Auszahlung des zu benennenden Guthabens (eine Eigenermittlung dürfte ja nicht so schwer sein) durch Fristsetzung in Verzug gesetzt werden.
« Letzte Änderung: 24. März 2014, 20:08:37 von khh »
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Offline Didakt

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@Stromfraß,
.. Bekomme ich jetzt eine Antwort auf meine Frage zu Ihrer zitierten und ja wohl u.a. auf mich gemünzte Behauptung?
Oder nehmen Sie Ihre wahrheitswidrige Unterstellung verbunden mit einer Entschuldigung zurück?

... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
Mit denjenigen meinten Sie wohl auch mich! @ khh und ich wissen durchaus, dass und wie man gegen die Almado-Abzocke mit Erfolg vorgehen kann. Dazu hat gerade @ khh genügend Hilfestellungen gegeben. Nur Sie haben im vorstehenden Beitrag zu Antwort # 270 nicht den Beweis erbracht, dazu in der Lage zu sein. Dieser Beitrag war ohne Aussagekraft!

Offline Hurraapostel

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 ??? ::) >:(

lach, als ob ich es geahnt hätte. Ich glaube ich bekomme einen Herzkasper!

Vorgestern habe ich noch in diesem Forum nachgelesen und den Punkt mit dem Bonus bei mehreren Verträgen entdeckt, gestern abend erhalte ich um 20:42Uhr bis 20:43Uhr drei Mails zu meinen 3 Verträgen bei Almado im Jahr 2013 (01.01.2013 - 31.12.2013)

Hier meine 3 Verträge:

1.) Vertragsnummer: 1120907127 - Kundennummer: 15706S1241 - Verbrauch: 3408,7kWh - Rechnungsbetrag lt. Almado 944,35€ - abgeschlossen 06.09.12 21:18 Uhr
2.) Vertragsnummer: 1120907139 - Kundennummer: 15706S1242 - Verbrauch:   883,1kWh - Rechnungsbetrag lt. Almado 296,59€ - abgeschlossen 06.09.12 22:17 Uhr
3.) Vertragsnummer: 1120907145 - Kundennummer: 15706S1243 - Verbrauch:   791,2kWh - Rechnungsbetrag lt. Almado 264,51€ - abgeschlossen 06.09.12 22:51 Uhr

Der Vertrag mit meiner Nr. 3 hat eine Besonderheit. Die hatten mich zum 18.11.2013 aus dem Vertrag geworfen, also keine Bonusgewährung ich habe dem fehlenden Bonus bislang auch nicht widersprochen, da keine 12 Monate Belieferung vorlagen und ich im November 2013 noch nichts vom Bund der Energieverbraucher wusste. Natürlich haben die mich regelwidrig aus dem Vertrag geworfen, es lag eine Kündigung zum 31.12.2013 von mir vor, es kann sein, das ich bei Beantragung des neuen Stromvertrages beim nächsten Anbieter da Kreuzchen bei "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gemacht habe. Obwohl ich dem Ansinnen mehrfach widersprochen habe (per Einschreiben/Rückschein) hat Almado aus dem "nächstmöglichen Zeitpunkt halt den 18.11.2013 gemacht. Shit happens

So das Schreiben zu Vertrag Nr 1, Vertragsnummer: 1120907127 lautet:


[EMail entfernt]


Dazu meine Anmerkungen:
a) der Passus der AGB mit den mehreren Verträgen bezieht sich auf die AGB aus 2014, sowohl in 2012 und 2013 steht davon nichts (liegen mir beide vor)  ::)
b) die Zeiten wann ich den Anträge gestellt habe kann ich nachweisen, ich habe Printcopies von der Bestellung gemacht (plöd wenn man an einen Jäger und Sammler gerät)  ::)
c) Zudem liegt mir die Mail der Bestellbestätigung von Almado (Zusammenfassungen und Bestätigung) vom 06.09.2012 21:37 vor!  ::)
d) Dieser Vertrag hier war eindeutig der erste - die beiden anderen kamen danach (siehe unten)  ::)
e) Witzig bei dem ganzen ist noch, das sich die Vertragsdaten aus den gestern ergangenen Mails nicht ausdrucken lassen, ein Freund von mir (Computerspezialist) vermutet hier eine besondere Formatierung. Nun wir haben den Krempel auf eine 2te Mailadresse von mir umgeleitet - nun kann man das fein ausdrucken!  :o

Aber die wollen ja Ihren Kunden "kulanzhalber entgegenkommen", püüüüh  ??? ??? ??? ::) ::) ::)


So das Schreiben zu Vertrag Nr 2, Vertragsnummer: 1120907139 lautet:


[EMail entfernt]

Dazu wieder meine Anmerkungen:
a) der Passus der AGB mit den mehreren Verträgen bezieht sich auf die AGB aus 2014, sowohl in 2012 und 2013 steht davon nichts (liegen mir beide vor)  ::)
b) die Zeiten wann ich den Anträge gestellt habe kann ich nachweisen, ich habe Printcopies von der Bestellung gemacht (plöd wenn man an einen Jäger und Sammler gerät)  ::)
c) Zudem liegt mir die Mail der Bestellbestätigung von Almado (Zusammenfassungen und Bestätigung) vom 06.09.2012 22:21 vor!  ::)
d) Dieser Vertrag hier war eindeutig der als zweites abgeschlossene  ::)
e) Witzig bei dem ganzen ist noch, das sich die Vertragsdaten aus den gestern ergangenen Mails nicht ausdrucken lassen, ein Freund von mir (Computerspezialist) vermutet hier eine besondere Formatierung. Nun wir haben den Krempel auf eine 2te Mailadresse von mir umgeleitet - nun kann man das fein ausdrucken!  :o

 
So und obwohl ich die Nichtzahlung des Bonus bei Vertrag Nr. 1120907145 nicht reklamiert habe, kommt folgendes Schreiben:


[EMail entfernt]


Dazu meine Anmerkungen:
a) dei haben mich rechtswidrig aus dem Vertrag geschmissen, meine diesbezüglichen Einschreiben liegen mir alle vor - nebst Bestätigungen natürlich!!!
b) die Zeiten wann ich den Anträge gestellt habe kann ich nachweisen, ich habe Printcopies von der Bestellung gemacht (plöd wenn man an einen Jäger und Sammler gerät)  ::)
c) Zudem liegt mir die Mail der Bestellbestätigung von Almado (Zusammenfassungen und Bestätigung) vom 06.09.2012 22:55 Uhr vor!  ::)
d) Dieser Vertrag hier war eindeutig der letzte - die beiden anderen kamen vorher!  ::) Die können echt nicht nach den Zeiten rechnen, frag mich nur, ob die überhaupt etwas können.
Aber die meinen mich für plöööd verkaufen zu können, aber auch das klappt nicht.


Jo und weil die mich wohl reizen wollen, mache ich das nun auch zum Thema!

Der Fall wird immer chaotischer und ich habe langsam Zweifel, ob es der richtige Weg wäre, über die Schlichtungsstelle zu gehen - das erfordert 1000 Rückfragen und dauert. Zudem weiß ich nicht, ob diese "Zwischenablehnung" von Almado nicht eine aufschiebende Wirkung hat. Ich könnte mir vorstellen, meinen Fall einem Rechtsanwalt vorzutragen.

Zudem bin ich langsam nicht mehr in der Lage, meinen Ärger zurück zu halten und das Ganze ruhig und unter Wahrung der Contenance anzugehen.

Was meinen Sie?

Gruß, Hurraapostel
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 14:30:55 von DieAdmin »
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline stromer51

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Hallo Hurraapostel,

bestätigen kann ich ihnen das der letzte Satz in AGB § 9(1) irgendwann zwischen dem 20.9.2013 und dem
03.12.2013 eingefügt wurde. Da alle ABG stets ohne Datum ausgegeben werden kann ich nur das Datum
meines abspeichern nennen.
Gilt bei ihnen nicht - punkt.

Für Kunden bei denen das zutrifft,  - das zeitlich zuerst zustandegekommene Vertragsverhältnis -
das wäre dann wieder Auslegungssache. Nehmen wir an der letzte Auftrag wird zuerst bearbeitet und
die Auftragsbestätigung als Erste versendet, dann wäre das das erste Vertragsverhältnis.

So oder so, das lässt sich immer so drehen das nie ein Vertrag der Erste ist.
Da sich der Anbieter vorgenommen hat den Bonus nur mit anwaltlichen Druck zu zahlen wird es bei ihnen
auch so sein. Solange ihre Einstufung nicht als gefährlich markiert ist werden sie den Bonus nicht sehen.
Und gefährlich ist hier der Kunde bei dem ein Gerichtsverfahren droht und  Kunde dieses gewinnen könnte.
Da wollen wir doch schnell den Bonus zahlen - ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches - oder wie
bei Flexstrom - aus Kulanz. Und schon sind wir den Problemkunden los. Vielleicht 5 von 100. Also 95x
Bonus als Gewinn verbucht. So einfach ist das.

mfg



Offline bolli

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Bezüglich des zustandekommens der Verträge wird man wohl eine Reihenfolge definieren können, da ja für jedes Angebot seitens des Kunden eine Vertragsbestätigung von Almado versandt wird und hurraapostel als Jäger und Sammler alles aufgehoben haben dürfte.  ;)  Anhand der Eingangsreihenfolge dieser Vertragsbestätigungen (die ja mit Sicherheit automatisch als Abschluss des Workflows zu einem Vertragsantrag (Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages) beim Versorger erstellt und versandt werden) sollte sich die Frage der Vertragsreihenfolge auch herleiten lassen. Mich würde auch nicht wundern, wenn die Reihenfolge der Vertragsnummern identischmit dieser Reihenfolge wäre.  ;)  Muss aber nicht bei mehreren Bearbeitern im Kundencenter.

@hurraapostel

Ich würde an Ihrer Stelle auch eher einen Anwalt einschalten anstatt zur Schlichtungsstelle zu gehen. Es würde mich nämlich nicht verwundern, wenn im Laufe des Verfahrens noch eine weitere "Baustelle" aufgemacht würde, nämlich die Frage Privatnutzung/gewerbliche Nutzung. Da man in den meisten Fällen ja nur eine Wohnung selbst bewohnt, könnte bei mehreren Verträgen und noch fehlender AGB-Regelung der Mehrfachverträge, wie sie in neueren Verträgen enthalten ist, die Frage aufkommen, ob eine Vermietung einer (zweiten) Wohnung nicht eine gewerbliche Nutzung ist. Das in der (vermieteten) Wohnung selbst kein Gewerbe betrieben wird, davon gehen wir (bei Studenten) mal aus.  Aber Ihnen könnte man die Ausübung des Gewerbes "Vermietung von Wohnraum" unterstellen und und daher versuchen den Bonus zu verweigern. Ich bezweifele zwar, dass das haltbar ist, zumal in den 2012-AGB in diesem Zusammenhang von Standardlastprofil für die Privatnutzung die Rede ist und somit aus meiner Sicht auf die gewerbliche Tätigkeit INNERHALB der betreffenden Wohung abgestellt wird (also das dort in der vermieteten Wohnung keine Aluminiumhütte betrieben wird  ;) ), aber wie man den Laden kennt, kommen die auf alle möglichen Ideen (siehe gewerbliche Nutzung bei Solarkollektoren auf dem Dach ggf. wegen Netzeinspeisung  >:().
Insofern würde ich, insbesondere bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, direkt einen RA einschalten, was möglicherweise auch Ihrem Blutdruckpegel zugute kommt.  ;)
Und wie stromer51 schon sagte: Da die eh nur auf externen Druck reagieren, scheint dieses der am schnellsten durchzuführende Weg zu sein.

Offline Tenker

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Ich finde es schon einigermaßen merkwürdig, wenn ein USER über PN sich Hilfe erbittet, statt das hier im Forum zu äußern, wo er ja einen viel größeren Kreis ansprechen könnte. ...

Darum geht es doch gar nicht! Hier ist ja auch viel zerredet worden! Auch von Ihnen! Ich stelle fest, Sie sind eine konkrete Antwort auf meine konkrete Fragen trotz Ihres angeblich einschlägigen Wissens um diesen Fall schuldig geblieben, bislang auch @ Tenker, der diese Anfrage ja auch per PM erhalten hat. Ihre übrigen Ausführungen wurden ja nicht erfragt.

Sie beide und auch @ berghaus - den ich auch darum gebeten hatte - brauchen sich nicht weiter zu bemühen. Ich erledige die Anfrage selbst!

1. User sollen hier Posten, sodass jedem geholfen wird!
2. Wenn per PN, dann kann er wenigsten auf meine Bitte eingehen oder auf meine PN antworten!
3. Keine Antwort = Keine Antwort von mir! PUNKT

Zitat
Dieser User "Name entfernt" schreibt "jedem" GLEICHE PN und antwortet aber auf meinen Vorschlag nicht!

Ich habe ihm vor paar Tagen beantwortet, dass er sein Fall tabellarisch im
http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.0
beschreiben soll, damit wir uns gegenseitig helfen und ich sende ihm sofort meinen Text.
Leider ist er auf mein Vorschlag nicht eingegangen, sondern frag weiter per PNs!



Bitte beherzigen Sie die Rechte von anderen. Sie sind nicht dazu befugt, diese in irgendeiner Form öffentlich zu outen, es sei denn Sie wurden im Vorfeld dazu schriftlich bevollmächtigt.

Gruß, Höppedier
« Letzte Änderung: 25. März 2014, 11:21:17 von Höppedier »

Offline bolli

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Übrigens, was mir noch aufgefallen ist in diesem Thread:

7. Ich werde in paar Minuten den Nachfolgervertrag meiner Lebensgefährtin prüfen und hier posten.
Sicherlich ist da das gleiche. In der Zeit als wie den nächsten Vertrag abgeschlossen haben, haben wir keine Ahnung, welcher Stress uns erwartet!

8. Der neue Vertrag läuft bei Immergrün = Almado.
Am 8.11.13 über TopTarif abgeschlossen;

Viele Grüße
Tenker
Hier wird möglicherweise der "Stress" auftreten, dass es die AGB-Klausel
Zitat
Almado-AGB 03.12.2013 Ziffer 9 Abs. 1

Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch den Energieversorger beliefert wurde...
gibt, die einer Bonusgewährung entgegen stehen könnte.

Da auch immergrün zu Almado/365 AG gehört (es sich also um den gleichen Versorger handelt) und ich mal davon ausgehe, dass Tenker und seine Lebensgefährtin in der gleichen Wohnung wohnen (daher der Begriff "Nachfolgevertrag") könnte die Bonusgewährung problematisch werden, WENN Alamado/365 AG erfährt, dass beide zusammen in der Wohnung wohnen. Bei unterschiedlichen Nachnamen der vertragspartner MUSS das nicht sein, KANN aber jemandem auffallen, zumal wenn Ende des Vertrags-/Lieferjahres und Wohnungswechsel so zufällig zusammen fallen.  ;) Hoffen wir das Beste für Tenker, zumal ja auch noch einige andere Dinge vom Versorger zu erfüllen sind, damit die AGB überhaupt wirksam in der Vertrag einbezogen sind.

Offline Bodensatz

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Wenn man ins Impressum von Immergrün guckt, dann steht dort nichts von almado. Zwar sind Adresse und Geschäftsführer gleich, aber es gibt unterschiedliche UStId-Nummern. Das sind demnach zwei unterschiedliche Firmen und damit nicht die gleichen Versorger.
Ich vermute, dass die über die Tour vor einem Gericht kein Recht bekämen.

@Hurraapostel
Es gehört bei denen zur Masche, dass die die Leute zur Weißglut bringen. Die wissen, dass Viele irgendwann entnervt aufgeben. So etwas haben die schon mal im TV gezeigt. Jemand, der in so einem Laden gearbeitet hat, hat Mitschnitte von wütenden Kunden vorgespielt und erzählt, wie sich die Hotliner darüber amüsiert haben.
Wenn man dem Laden beikommen will, dann darf man sich dem nicht hingeben. Man muss das sportlich nehmen, denn sonst macht man Fehler und dann gewinnen die womöglich noch und man selbst zahlt noch drauf.

Mit meiner Schwiegermutter wollte das mal ein IT-Unternehmen machen. Die war drauf und dran nachzugeben und all den Mist zu bezahlen. Ich habe das für sie in die Hand genommen und ihr die notwendigen Briefe mit Fristsetzungen formuliert. Die hat zwar auch etliche schwachsinnige Briefe, Mahnungen und Anrufe erhalten, aber sie hat auf meinen Rat gehört und hat nicht emotional reagiert.

Nur so geht's.



Offline bolli

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Wenn man ins Impressum von Immergrün guckt, dann steht dort nichts von almado. Zwar sind Adresse und Geschäftsführer gleich, aber es gibt unterschiedliche UStId-Nummern. Das sind demnach zwei unterschiedliche Firmen und damit nicht die gleichen Versorger.
Ich vermute, dass die über die Tour vor einem Gericht kein Recht bekämen.

Zumindest in den derzeitigen Immergrün-AGB steht unter Ziffer 1
Zitat
1. Art und Umfang der Lieferung
 
(1) IMMERGRÜN Energie ist ein Geschäftsfeld der 365 AG (nachfolgend „Energieversorger“). ...

Von daher würde ich mich, wohlgemerkt für den Fall, dass ihnen die Haushaltszugehörigkeit überhaupt auffällt, nicht wundern, wenn's an dieser Stelle auch nochmals Diskussionen gibt. Wie ein Gericht da entscheiden würde, vermag ich nicht einzuschätzen, vermeide selbst aber lieber solche Konstellationen von vornherein. Denn fast alle Billiganbieter haben ja mehrere "Marken" und versuchen die Versorgeridentität ein wenig zu verschleiern und den Kunden damit ein wenig aus Glatteis zu führen.

Offline Didakt

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....
Zitat
Dieser User...schreibt "jedem" GLEICHE PN und antwortet aber auf meinen Vorschlag nicht!

Einen Hilfe suchenden User, der anonym bleiben möchte, hier im Forum zu outen, halte ich für eine ausgesprochene Würde- und Geschmacklosigkeit. Sie besitzen keinen Anstand! >:(

Offline khh

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Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus zu?
« Antwort #280 am: 25. März 2014, 11:24:27 »
... Es gehört bei denen zur Masche, dass die die Leute zur Weißglut bringen. Die wissen, dass Viele irgendwann entnervt aufgeben. ...

Und dazu eine Ergänzung: Die letzte "Masche" der Hinhaltetaktik könnte mit einem angekündigten Verrechnungsscheck beginnen, auf den vormalige Kunden vergeblich gewartet haben und Erinnerungen durch die Kunden wurden unbeantwortet ignoriert (nachzulesen im Netz: einfach mal "almado verrechnungsscheck" googeln!).

Berechtigte Nachzahlungsforderungen eines Versorgers sind zwei Wochen nach Abrechnungszugang fällig. Ich würde daher almado/365 AG per Einschreiben mit Fristsetzung (besagte zwei Wochen) auffordern, mein Guthaben anstatt mit V-Scheck per Überweisung auf mein benanntes Bankkonto auszuzahlen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, den Forderungseinzug meinem Anwalt zu übergeben. Es macht keinen Sinn, bei einer unstrittigen und fälligen Forderung noch weiter selbst mit einem solchen Anbieter "herumzukaspern" ! 
« Letzte Änderung: 25. März 2014, 11:33:48 von khh »
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Offline Didakt

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@ Hurraapostel

Zitat von: Ihnen unter Antwort # 275
Der Fall wird immer chaotischer und ich habe langsam Zweifel, ob es der richtige Weg wäre, über die Schlichtungsstelle zu gehen - das erfordert 1000 Rückfragen und dauert. Zudem weiß ich nicht, ob diese "Zwischenablehnung" von Almado nicht eine aufschiebende Wirkung hat. Ich könnte mir vorstellen, meinen Fall einem Rechtsanwalt vorzutragen...
Was meinen Sie?

Ihr Fall ist - auch eingedenk der Einlassung von @ bolli - sicher nicht einfach zu handhaben. Wenn für sie die Kostenfrage im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Zahlungsklage keine besondere Rolle spielt, wäre dies sicher der zu bevorzugende Weg. Sie können trotz guter Chancen vor Gericht auch verlieren. Ich weiß, wovon ich spreche. Abzuklären wäre zweckmäßigerweise vorher auch die Kostenbeteiligung der Rechtsschutzversicherung. Die übernehmen m. W. nicht alle Kosten.

Ich halte viel von der Einlassung von @ Bodensatz zu dieser Sache. Sie haben gute Beweisunterlagen, auch dürfte Ihnen eine Vorlage an die Schlichtungsstelle keine Probleme bereiten. Almado entstehen hierbei Kosten, Ihnen nicht! Den Antrag hinzuzimmern kostet sicher ein wenig Zeitaufwand. Das kann man auch als Anreiz und sportlich sehen! Und ich bezweifele, ob das Gerichtsverfahren schneller über die Bühne geht als das Verfahren bei der SE. Auch die haben sich ein zeitliches Limit dafür gesetzt.

Letztlich bleibt es Ihre persönliche Entscheidung. Wenn Sie daran interessiert sind, sende ich Ihnen mal einen groben Entwurf für einen Antrag, in dem Sie Ihre Gedankengänge einbringen können.

Offline Hurraapostel

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@ all
Vielen, vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge!

@ Didakt
Ich wäre sehr an Ihrem Text interessiert. Ich denke, man muss bei Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle viele Dinge beachten.

Eine letzte Frage:
Hat die jetzt ergangene Ablehnung durch Almado-ENERGY aufschiebende Wirkung hinsichtlich eines eventuellen Ganges über die Schlichtungsstelle? Muss ich jetzt erneut 4 Wochen warten, bis ich mich an die Schlichtungsstelle wenden kann?

Viele Grüße, Hurraapostel
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Offline khh

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... Muss ich jetzt erneut 4 Wochen warten, bis ich mich an die Schlichtungsstelle wenden kann?

Nein, maßgeblich sind 4 Wochen seit Ihrem (erstmaligen) Widerspruch gegenüber Almado. Und selbst wenn die noch nicht rum sind, müssen Sie m.E. nicht länger warten, da die verlangte "Abhilfe" ja endgültig abgelehnt wurde.

Zu Ihrem von Almado vorzeitig beendeten Vertrag noch ein Hinweis: Für einen ähnlichen Fall (auch Almado?) gibt es bereits eine Schlichtungsempfehlung der SE (siehe Veröffentlichung auf deren HP am 08.03.2013) !

Gruß, khh
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Offline Didakt

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@ Hurraapostel,

wenn ich es richtig sehe, haben Sie gegen die Abschlussrechnungen Widerspruch eingelegt, die Bonusgewährung moniert bzw. den Bonus/die Boni ? eingefordert. Dies ist die Voraussetzung für die Einschaltung der Schlichtungsstelle. Die Antwort dazu ist eingegangen. Sie ist dem Schlichtungsantrag beizufügen. Sie können also sofort loslegen! ;)

Meine Mustervorlage sende ich Ihnen in der nächsten halben Stunde per PM. Sehen Sie sich das Ding erst mal an, ob es Ihnen dienlich sein kann.
Sie können den Text ja für Ihre Zwecke herauskopieren. Wenn Sie möchten, schicke ich Ihnen per E-Mail ggf. die editierfähige WORD-Datei (MS Office 2007). Lassen Sie mich wissen, ob Sie die Vorlage verwerfen. Dann können wir uns alles Weitere ersparen. Ansonsten viel Erfolg!

 

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