Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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Stromfraß:
Man sollte die von Tenker eingestellten Posts zum Anlass nehmen, als Betroffener diese nochmals gründlich durchzulesen und die Schlussfolgerungen zu ziehen.
Er hat das hier und in einem anderen Thread gut dargestellt, was holft.
Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte und ohnehin über den Tisch gezogen wird.
Schlimm genug, wenn es solche Versuche gibt.
Und noch eins: spätestens, wenn vom Admin (oder DieAdmin) eindeutige Signale kommen, sollte man diese beherzigen.
Es hat mit Zensur nichts zu tun, wenn einige glauben, dass sie hier im Forum beliebig agitieren können und sich dann wundern, wenn die Beiträge gelöscht werden.
Beleidigungen und persönliche Angriffe werden nicht geduldet.

khh:

--- Zitat von: Stromfraß am 23. März 2014, 18:21:04 ---... Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte ...
... Es hat mit Zensur nichts zu tun, wenn einige glauben, dass sie hier im Forum beliebig agitieren können und sich dann wundern, wenn die Beiträge gelöscht werden. Beleidigungen und persönliche Angriffe werden nicht geduldet.
--- Ende Zitat ---

Und welche „diejenigen“ meinen und haben wann und wo jemals geschrieben, „dass man gegen almado oder ähnliche ‚Billigheimer’ keine Chancen hätte“ ?

Immer wieder solche Unterstellungen von (bzgl. konkreter Vertragsfragen wenig sach- und rechtskundigen) Usern, die ihre eigenen Beiträge mit nicht mehr als 'meine Meinung' und 'Bauchgefühl' „begründen“ !

Warum wurden/werden solche frei erfundenen Unterstellungen trotz mehrfacher Beanstandung nicht unterbunden ? >:( 

Bei solchen Gegebenheiten wird dieses bisher wertvolle Forum immer mehr zu einem "Laber-Forum".  :(

Hurraapostel:

--- Zitat von: khh am 05. März 2014, 20:18:34 ---
--- Zitat von: Hurraapostel am 25. Februar 2014, 21:38:26 ---... Die haben alleine bei meinen 3 Verträgen über 600€ zusätzlich verdient, ...
--- Ende Zitat ---

Hallo Hurraapostel,

dass Sie 3 Verträge haben, ist mir erst heute aufgefallen. Dazu steht (zumindest in der aktuellen) Almado-AGB  -  Auszug ??? :


--- Zitat ---9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) ... Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh besteht ferner nur für ein einziges Vertragsverhältnis pro Kunde mit dem Energieversorger. Begründet der Kunde mehrere Vertragsverhältnisse mit dem Energieversorger, so besteht ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von Frei-kWh nur für das zeitlich als erstes zustande gekommene Vertragsverhältnis.

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Hallo khh, ich hatte diese Antwort überlesen - entschuldigung!

Aber Sie haben mit Ihrem Einwand vollkommen recht, wobei dieses Zitat aus den derzeit gültigen AGB (2014) stammt.

Meine 3 Vertragsverhältnisse zu Almado wurden allesamt in 2012 beantragt und liefen vom 01.01.2013 - 31.12.2013, somit gelten für mich die AGB aus 2012/2013.

Der von Ihnen zitierte Passus ist dort noch nicht enthalten.

Allerdings steht dort u.a.:

Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von  frei-kWh besteht nicht, wenn der Kunde, bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits durch ENERGY beliefert wurde.....

Hier wird man sich ggf. streiten müssen, was unter Abnahmestelle zu verstehen ist. Ist dies die postalische Adresse, bin ich womöglich geschmissen - ist es der Zähler steht mir der Bonus zu, denn ich habe logischerweise 3 Zähler. 1 Zähler wird von mir beansprucht, die anderen beiden betreffen meine Mietwohnungen und da dort Studenten wohnen (die schon einmal kurzfristig die Wohnung wechseln) ist ein Stromvertrag über diese Personen kaum möglich, es sei denn über die Grundversorgung - aber dann müsste ggf. alle paar Monate die Person auf welche der Zähler läuft, gewechselt werden.

Auf jeden Fall werde ich ggf. nicht klein beigeben und nach Ablauf des Schlichtungsverfahrens klagen - meine Portokasse ist prall gefüllt, da kann ich mir ein Verfahren gut leisten, zudem verfüge ich über eine Rechtschutzversicherung.

Didakt:

--- Zitat von: Stromfraß am 23. März 2014, 18:21:04 ---Man sollte die von Tenker eingestellten Posts zum Anlass nehmen, als Betroffener diese nochmals gründlich durchzulesen und die Schlussfolgerungen zu ziehen.
Er hat das hier und in einem anderen Thread gut dargestellt, was holft.
Da sollten sich auch diejenigen das mal durchlesen, die meinen, dass man gegen almado oder ähnliche "Billigheimer" keine Chancen hätte und ohnehin über den Tisch gezogen wird.

--- Ende Zitat ---

@ Stromfraß,

aus Ihrem vorstehenden Beitrag entnehme ich, dass Sie sich mit dem „Fall @ Tenker“ intensiv vertraut gemacht haben und ihn deshalb zur Nachahmung empfehlen.

Können Sie einem anderen User mit Ihrem qualifizierten Wissen fest umrissen helfen? Dieser User hat mich per PM um eine Formulierungshilfe für seinen Schlichtungsantrag an die SE gebeten. Ich bin damit ein wenig überfordert, habe dem User jedoch Hilfe zugesagt.

Wären Sie so freundlich, zu folgenden Fragestellungen der SE einen konkreten, übernehmbaren Textbeitrag zu formulieren und in diesen Thread zur weiteren Verwendung einstellen:

1. Bitte formulieren Sie Ihr Beschwerdeziel eindeutig (Was möchten Sie mit dem Schlichtungsantrag erreichen? Was begehren Sie von Ihrem Energieversorgungsunternehmen?):

2. Schildern Sie bitte den Sachverhalt, der Ihrer Beschwerde zugrunde liegt. Ein bloßer Verweis auf beigefügte Schriftstücke genügt nicht:
(2-3 Sätze für die Begründung sind für den User ausreichend und desgleichen auch als Einführungssätze in die Sachverhaltsschilderung)

Vielen Dank dafür!

Didakt:
@ berghaus,

wie wär's denn, wenn Sie sich zu vorstehender Frage auch mit einer konkreten Formulierungshilfe konstruktiv an einer Problemlösung beteiligten? Hier hat ein gebeutelter Almado-Kunde um einen Rat gebeten, dem es zu helfen gilt!

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