Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?

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Carl:
Ich resümiere mal: Viel schreiben und viel wissen ist halt manchesmal nicht dasselbe!

Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird.  Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.

Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
Wer versäumt hatte, sich die Vertragsofferte runter zu laden, lässt sich eine Bestätigung durch den Vermittler des Vertrages (VERIVOX) erstellen. Diese hat Beweischarakter.

Gruß
Carl


PLUS:

--- Zitat von: Carl am 21. März 2014, 15:40:05 ---Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird.  Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.

Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
--- Ende Zitat ---
@Carl, dann bitte auf den Tisch. Es wurden hier schon zu viele Nebelkerzen geworfen. Es sollten jetzt keine mehr dazukommen. Welche konkreten Fälle sind das, wo die "Vertragsofferte" wie Sie das nennen Beweischarakter hatte.

Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen.

berghaus:
Hier wird verzweifelt nach einer Lösung gesucht, verwertbare Dokumente zu finden, die wie khh und Didakt behaupten, auf jeden Fall braucht, wenn man in seinem Vertrag den Arbeits-und Grundpreis (wie üblich) ohne Bonus vorfindet und zwei Zeilen darunter steht "25%Bonus inkl."

Das da so steht ist Fakt! Nicht Fakt ist, dass man das so auslegen muss, dass der Bonus nun auf einmal in den Preis eingearbeitet und deshalb trickreich verschwunden ist. Dafür gibt es kein Beispiel und nach allen vernünftigen Argumenten hier im Forum wird es das auch nicht geben.

Halten wir es doch mit den Argumenten eines "betroffenen" Betroffenen:


--- Zitat von: stromer51 link=topic=18851.msg108335#msg108335 date=1395406123 a.a.O. ---Hallo,

in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich  (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen.
Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt.
Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen
was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem
Juristen geprüft.

mfg
--- Ende Zitat ---

khh:

--- Zitat von: berghaus am 21. März 2014, 16:34:00 ---Halten wir es doch mit den Argumenten eines "betroffenen" Betroffenen:

--- Zitat von: stromer51 link=topic=18851.msg108335#msg108335 date=1395406123 a.a.O. ---in allen Schreiben der 365 AG bezieht sich  (inkl. 25% Bonus) immer auf den dazugehörigen Tarifnamen. Man muss wissen, das es auch Tarife ohne Bonus gibt. Und was ganz unten zur Erklärung der Preise steht findet man auch bei vielen anderen Angeboten.
Der Mitarbeiter oder Lehrling hat da den Boni mit reingeschrieben ohne sich Gedanken zu machen was das hier für eine Aufregung verursacht. Ich will damit sagen nicht jedes Wort/Satz ist auch von einem Juristen geprüft.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Ein solches Vorbringen (mit "Argumente" hat das nichts mehr gemeinsam) ist unseriös und kann nicht unbeanstandet bleiben.

Hilfestellung für die Betroffenen ist nur auf der Grundlage von Recht und Gesetz möglich, nicht mit "verqueren" Meinungen !

Carl:

--- Zitat von: PLUS am 21. März 2014, 15:58:31 ---
--- Zitat von: Carl am 21. März 2014, 15:40:05 ---Natürlich ist die angenommene Vertragsofferte bzw. deren Details genau der Punkt um den es bei der Schlichtungsstelle und vor Gericht gehen wird.  Eine einseitige Änderung des Vertrages durch Almado hat keine Chance rechtlich zu bestehen.

Ich rate Folgendes: Wem - wie mir - der vereinbarte Neukundenbonus durch Almado streitig gemacht wurde, sollte dies bei der "Schlichtungsstelle Energie" im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vorbringen. Was Effektiveres - außer Klage - ist kaum möglich. Bei allen Fällen, die mir bekannt sind, hat das zum Erfolg geführt!
--- Ende Zitat ---
@Carl, dann bitte auf den Tisch. Es wurden hier schon zu viele Nebelkerzen geworfen. Es sollten jetzt keine mehr dazukommen. Welche konkreten Fälle sind das, wo die "Vertragsofferte" wie Sie das nennen Beweischarakter hatte.

Der Vertrag wird zwischen dem Stromverbraucher und der almado AG geschlossen. Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu stande. Das Angebot macht der Kunde aufgrund einer Aufforderung dazu („invitatio ad offerendum”). Hier mal klicken und lesen.

--- Ende Zitat ---

Das ist doch der Fall. Almado mach via VERIVOX aufgrund der individuellen Angaben des Stromkunden ein individuelles Angebot (unter der eigenen Firmierung/LOGO), der Kunde nimmt dieses im weitergeführten Wechselprozess an. Wenn Almado versucht durch schwammige Formulierungen in der Vertragsbestätigung andere Tatsachen zu schaffen, der Kunde aber diese nicht explizit annimmt, sind diese "nachgeschobenen" Änderungen unwirksam.

Deshalb lenkt Almado auch ein, wenn man die Rechnung reklamiert und dabei auf die ursprüngliche Offerte verweist. Das sind meine eigenen Erfahrungen, und die weiterer Betroffener.

Was gibt es da jetzt wieder rumzumäckeln??
Mit Ihrer negierenden Diskussion verschrecken Sie nur die betroffenen Verbraucher, anstatt Sie zu ermuntern, sich mich mit den naheliegenden Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen.

Gruß
Carl

: Ihr link zum "linken" Flachbildschirmhandel hat nun wirklich nichts mit der hier diskutierten Kostellation und Fragestellung zu tun.

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