Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Musterbrief: Saubere Kündigung bei Almado
khh:
@LearPilot,
da hat @Didakt sich anscheinend vertan ;). Alternativ hätten Sie zu dem Zeitpunkt aber anstatt der außerordentlichen Sonderkündigung zeitlich wohl auch noch eine fristwahrende ordentliche Kündigung zum 26.05.2014 aussprechen können.
Interessant ist für die Diskussion in einem anderen Thread, dass Sie die Preiserhöhungsmitteilung bereits am 22.11.2013 erhalten und "erst" am 31.01.2014 (nach 10 Wochen) sondergekündigt haben, was von Almado ohne "Zicken" akzeptiert wurde!
PLUS:
--- Zitat von: khh am 07. Februar 2014, 16:15:14 ---Interessant ist für die Diskussion in einem anderen Thread, dass Sie die Preiserhöhungsmitteilung bereits am 22.11.2013 erhalten und "erst" am 31.01.2014 (nach 10 Wochen) sondergekündigt haben, was von Almado ohne "Zicken" akzeptiert wurde!
--- Ende Zitat ---
Manoman, bleiben Sie damit mal lieber im "anderen Thread". Warum sollte Almado "Zicken" machen wenn das zutreffen sollte was Sie hier schreiben:
--- Zitat von: khh am 07. Februar 2014, 16:15:14 ---Alternativ hätten Sie zu dem Zeitpunkt aber anstatt der außerordentlichen Sonderkündigung zeitlich wohl auch noch eine fristwahrende ordentliche Kündigung zum 26.05.2014 aussprechen können.
--- Ende Zitat ---
userD0012:
--- Zitat von: khh am 07. Februar 2014, 16:15:14 ---Alternativ hätten Sie zu dem Zeitpunkt aber anstatt der außerordentlichen Sonderkündigung zeitlich wohl auch noch eine fristwahrende ordentliche Kündigung zum 26.05.2014 aussprechen können.
--- Ende Zitat ---
Der Grund für die Berufung auf das Sonderkündigungsrecht ist, dass Almado gerne versucht, das Datum der Annahmebestätigung als Vertragsbeginn auszulegen. Da dieses Datum bei mir deutlich vor Lieferbeginn liegt, wäre meine Kündigung nach dieser Auslegung nicht mehr fristgemäß erfolgt. So habe ich die Diskussion elegant umschifft.
khh:
@LearPilot,
ja, diese "Machenschaft" von Almado haben Sie mit der Sonderkündigung elegant umschifft! ;D
--- Zitat von: PLUS am 07. Februar 2014, 16:28:20 ---
--- Zitat von: khh am 07. Februar 2014, 16:15:14 ---Interessant ist für die Diskussion in einem anderen Thread, dass Sie die Preiserhöhungsmitteilung bereits am 22.11.2013 erhalten und "erst" am 31.01.2014 (nach 10 Wochen) sondergekündigt haben, ...
--- Ende Zitat ---
Manoman, bleiben Sie damit mal lieber im "anderen Thread". ...
--- Ende Zitat ---
DAS Thema hatte @Didakt hier in der Antwort #1 angeschnitten !
OFF-TOPIC
@PLUS,
was ist mit Ihnen los, sind Sie in den letzten Tagen mit dem linken Bein aufgestanden?
Bisher habe ich den Großteil Ihrer Beiträge wirklich geschätzt, aber allmählich fange ich an,
@superhaase zu verstehen! :(
Didakt:
--- Zitat von: LearPilot am 07. Februar 2014, 16:05:59 ---
--- Zitat von: Didakt am 07. Februar 2014, 15:58:13 ---@ LearPilot,
in Ihrer Sache wäre richtig zu stellen, dass Sie eigentlich eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit Ihres Liefervertrages vorgenommen haben und nicht ‒ wie von ihnen formuliert und gepostet ‒ eine Sonderkündigung auf Grund der Grundpreiserhöhung ab 01.01.20014. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Insofern ist Ihr Kündigungsschreiben im ersten Absatz sachlich nicht einwandfrei formuliert.
--- Ende Zitat ---
Das ist falsch. Die Grundpreiserhöhung wurde mir mit Wirksamkeit zum 27.05.14 (und nicht, wie von Ihnen fälschlicherweise geschrieben, zum 01.01.2014) erklärt. Somit steht mir ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 26.05.14 zu.
--- Ende Zitat ---
@ LearPilot
Akzeptiert. Das in Ihrem ursprünglichen Beitrag im ersten Absatz genannte Datum "27.05.14" habe ich falsch interpretiert. Ich hätte Ihnen sonst nicht geantwortet. Ich habe mich diesbezüglich auch nicht - wie von @ khh angenommen - vertan. Meine Annahme des Erhöhungsdatums war falsch. Richtig ist, dass Sie vorliegend von beiden Kündigungsformen Gebrauch machen konnten.
Bitte betrachten Sie deshalb meinen Beitrag als gegenstandslos.
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